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mito-lenn

*** Richie Rich ***

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1

Samstag, 7. Oktober 2006, 01:40

Wiederanmeldung ohne gültiger Hu/Asu

Hey, hab mal ne dringende Frage (und nirgends was eindeutiges gefunden darüber)

Hab meinen Wagen im April abgemeldet und im Juni ist die Hu/Asu abgelaufen. Nun will ich den Wagen wieder anmelden, nur ohne Hu/Asu geht das ja nich, daher meine Frage wie ich jetzt (möglichst kostengünstig) zum Tüv komme.
Auf der Rückseite des Abmeldebons steht folgendes: "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen (also auch TÜV/ASU), dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen [...] innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks [...] durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind."

Aber dazu hab ich noch gelesen, dass dies nur zählt wenn sich der Halter nicht geändert hat.

Wie ihr merkt hab ich keine Ahnung also bitte ich um fachkundige Antwort

P.s. Es ist noch nirgendswo vermerkt, dass sich der Halter des Wagens geändert hat, kann ich ihn so einfach anmelden?? Und wie wird der Halter geändert? Bei der Zulassungsstelle oder? Brauch ich da sowas wie ne VOllmacht zum "ex-"Besitzer?

gruß Lenn
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Kingmueller

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2

Samstag, 7. Oktober 2006, 09:17

Zitat

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen (also auch TÜV/ASU), dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen [...] innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks [...] durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind."

Das heißt auf Deutsch:
Mit Deckungskarte darfste zum Tüv fahren ;)
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Err0r

unregistriert

3

Samstag, 7. Oktober 2006, 09:31

auf direktem wege darfst du zum tüv und zulassungsstelle fahrn.
musst aber die alten kennzeichen dran schrauben und das bei der versicherung melden
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Kingmueller

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4

Samstag, 7. Oktober 2006, 09:36

Ich glaub melden muss mans nich, weil die Vsg durch übersenden der Doppelkarte ja die Deckung zusichert.

Zitat

Es ist noch nirgendswo vermerkt, dass sich der Halter des Wagens geändert hat, kann ich ihn so einfach anmelden

Du hast den Brief in Händen, du kannst tun und lassen was du willst.

Zitat

Und wie wird der Halter geändert?

Du gehst mit Brief, Schein, Tüv Bericht zur Zulassungsstelle und meldest das Kfz um.
s.o. solange du den Brief in Händen hälst bist du rechtl. der Besitzer des Fahrzeugs. Egal was andere Verträge behaupten.
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mito-lenn

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5

Samstag, 7. Oktober 2006, 11:42

noch en blöde Frage... die Deckungskarte, wird die nicht auf ein Kennzeichen ausgestellt? Also wenn ich ein neues Kennzeichen will(andere Buchstabenkombination) gibt das Probleme mit der Deckungskarte? Oder steht auf der Karte mein Name und das Modell oder was weiß ich?^^
thx
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6

Samstag, 7. Oktober 2006, 11:56

...die alten schilder ans auto, doppelkarte aufn beifahrersitz und gut is! bin so schon in ne verkehrskontrolle gekommen, gab keine probleme, die wollten nur nachträglich ne bescheinigung vom tüv das ich auch da war.... ;)
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Kingmueller

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7

Samstag, 7. Oktober 2006, 12:03

Zitat

die Deckungskarte, wird die nicht auf ein Kennzeichen ausgestellt?

Nö, die Versicherung weiß ja ncih welches Kennzeichen du willst.

Ich hab immer ne Blanko-Karte hier rumliegen, wo nur mein Name und Versicherer drauf sind.. :daumen:
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8

Samstag, 7. Oktober 2006, 12:48

mal ne ähnliche frage:
Um ein Auto umzumelden braucht es doch noch mindestens 3 Monate Tüv oder?
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mito-lenn

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9

Samstag, 7. Oktober 2006, 13:04

ok vielen Dank. Nur nochma zur Kontrolle^^
Ich hol mir ne Doppelkarte, lege meinen alten Kennzeichen unter die Scheibe, fahre direkt zum tüv, krieg von denen dann nen Dokument mit wo alles draufsteht, fahre direkt zur Zulassungsstelle , krieg mein neues Kennzeichen gesagt, lass es pressen, und dann hauen die mir anHand des Tüv Dokumentes die neuen Plaketten ans neue Kennzeichen? Alles richtig verstanden? ^^
Zur Wiederanmeldung / Wechsel des Halters brauch ich (oder hab ich was vergessen?):

Meinen Perso(wäre aber noch nich 18, also auch Ausweise meiner Eltern + Vollmacht oder?)
Doppelkarte
Tüv Bericht
Brief...

das wars oder??
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10

Samstag, 7. Oktober 2006, 13:32

Au Bericht auch.
Abmeldebescheinigung sollte nicht fehlen.

Hier im Kreis isses so, dass man ca. 10€ weniger bezahlt wenn man die alte Nummer wieder nimmt.Hinzu kommt, dass du die Schilder nochmal benutzen kannst.Sind auch nochmal 20€ gespart.
Erst mal als erstes,...
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mito-lenn

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11

Samstag, 7. Oktober 2006, 15:07

ok thx.

Schilder möcht ich aber neue. Kennzeichenhalter sollte man auch bei den Schilderpressern bekommen oder?
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12

Samstag, 7. Oktober 2006, 15:13

nee schilder dranschrauben...das andre sehen sie nicht gern
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mito-lenn

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13

Samstag, 7. Oktober 2006, 15:34

das Problem is, dass die Schilder ja mit so komischen einmal-kennzeichenhaltern fest waren, die jetzt natürlich schrott sind. weiß ganricht ob man dier schilder auch anders dran kriegt, hab mir das noch nich angeschaut^^
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14

Samstag, 7. Oktober 2006, 21:02

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