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Registrierungsdatum: 18. August 2002
Bike: RG 500, RGV 250, RD 350 YPVS
Wohnort: Darmstadt
Adingo
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Adingo« (14. November 2004, 17:51)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LandlorD« (14. November 2004, 21:16)
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Zitat
Original von Kingmueller
1. Die Werkstatt darf dir anhand von Windschild,Topcase und Warnblinkanlage die Garantie nicht verweigern!
Sie dürfen dir die garantie nur verweigern, wenn nachweislich ein Zusammenhang zwischen dem Anbauteil und der zu erbringenden Garantieleistung bestehen könnte.
-> bei elektrischen defekten, bei denen als Ursache die Warnblinkanlage nicht gänzlich auszuschließen ist