Freitag, 2. Mai 2025, 15:16 UTC+2
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fwmone
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Original von Aerox
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Original von fwmone
Bin ich mir auch unsicher, nach was das bestraft werden kann, kann aber morgen mal schnell nachschauen. Aus dem Gesetz ergeben sich gerade mehrere Möglichkeiten, die ich mit dem Kommentar gegenprüfen will.
Na ich denk mal fahrlässige Körperverletzung/Tötung, was anders fällt mir jetzt auch nicht ein, vielleicht noch ein Straftatbestand nach § 315 ff. StGB. Mal schauen ....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (25. Mai 2004, 20:25)
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Bike: Honda VT 125; BMW R 45; BMW R65
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Original von dark_vandal
könnte das nciht einfach gefährdung des Straßenverkehrs sein wenn man einfach angehlaten wird mit nem betrunkenen hinten drauf???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aerox« (25. Mai 2004, 21:41)
fwmone
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Original von fwmone
(die Teile sind verflucht teuer und lohnen für den Studenten nicht). .
.
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Original von fwmone
§ 323 a ist nur einschlägig sofern die Person nach § 21 vermindert oder gänzlich schuldunfähig ist. Verminderung gilt normalerweise ab 2,0 Promille, Schuldunfähigkeit normalerweise ab 3,0 Promille. Fahrlässige Begehung einer Straftat wird ebenfalls nicht bestraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aerox« (26. Mai 2004, 08:33)
Registrierungsdatum: 26. August 2004
Bike: Honda CBR 900 RR Fireblade + Suzuki GR 650
Wohnort: Westerwald
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Original von Kingmueller
och.. weiß nich was du hast..
grade auf parties, wennse was getrunken haben..
ihr fahrt los..
du stells den benzinhahn zu... un dann steht man plötzlich mitten im wald..
so ein scheiß aber auch![]()
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danach kannste dann noch en bisschen posen, weilde erstma das bike zerlegs und in nem augenblick wennse nich guckt den Benzinhahn aufdrehs, schon gehts wieder....
iss zwar ne verdammt billige tour, aber funst!