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fwmone

unregistriert

31

Dienstag, 25. Mai 2004, 20:24

Zitat

Original von Aerox

Zitat

Original von fwmone

Bin ich mir auch unsicher, nach was das bestraft werden kann, kann aber morgen mal schnell nachschauen. Aus dem Gesetz ergeben sich gerade mehrere Möglichkeiten, die ich mit dem Kommentar gegenprüfen will.


Na ich denk mal fahrlässige Körperverletzung/Tötung, was anders fällt mir jetzt auch nicht ein, vielleicht noch ein Straftatbestand nach § 315 ff. StGB. Mal schauen ....


Sicher. Die Fahrlässigkeitsdelikte ergeben sich als Folge.

Wie aber, wenn niemand zu Schaden kam? Und wer ist genau strafbar? Fahrer UND Beifahrer? Fahrer ODER Beifahrer? Was bei einer Verkehrskontrolle? StVG muss man ja auch in Betracht ziehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (25. Mai 2004, 20:25)

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32

Dienstag, 25. Mai 2004, 21:00

Mensch, meint Ihr nicht, dass das jetzt n bissl arg offtopic wird..?
Gehört sowas nicht auch ins Allgemeine..?
Polizisten
sind wie Schnittlauch.....

außen grün ,
innen hohl ,
und treten immer im Bündel auf

Rettet die Biker, esst mehr Schnittlauch
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fwmone

unregistriert

33

Dienstag, 25. Mai 2004, 21:24

Zitat

Original von redshadowbiker
Mensch, meint Ihr nicht, dass das jetzt n bissl arg offtopic wird..?
Gehört sowas nicht auch ins Allgemeine..?


Nö. Geht ja um Chopper. Und eine Trunkenheits-Sache ist nie OT.
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34

Dienstag, 25. Mai 2004, 21:29

könnte das nciht einfach gefährdung des Straßenverkehrs sein wenn man einfach angehlaten wird mit nem betrunkenen hinten drauf???
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35

Dienstag, 25. Mai 2004, 21:40

Zitat

Original von dark_vandal
könnte das nciht einfach gefährdung des Straßenverkehrs sein wenn man einfach angehlaten wird mit nem betrunkenen hinten drauf???


Dazu muss man schon genau den Tatbestand erfüllen!

Also wenn sich jemand strafbar macht, dann würde ich sagen der Fahrer, weil er ja die Verantwortung über das Fahrzeug und die Person hintendrauf hat. Wenn der Sozius wirklich voll ist, würde der entsprechende Tatbestand wahrscheinlich eh nicht greifen sondern § 323 a StGB.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aerox« (25. Mai 2004, 21:41)

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36

Dienstag, 25. Mai 2004, 21:44

@ Falk

Würde hier §315b I Nr. 3 greifen ? Ich besitze kein Kommentar :rolleyes:

§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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fwmone

unregistriert

37

Dienstag, 25. Mai 2004, 23:52

Habe derzeit leider auch keinen Kommentar zur Hand (die Teile sind verflucht teuer und lohnen für den Studenten nicht). Allerdings würde ich von der Auslegung am Gesetzestext in Verbindung mit dessen Position den § 315 b ausschließen. Es ist die Rede von Zerstörung und Beschädigung von Fahrzeugen.

§ 315 c Abs. 1 Variante 1 a) ist einschlägig für den "Führer" eines Fahrzeugs. Beim Auto ist das definitiv nur der Fahrer selbst. Beim Motorrad könnte Führer aber durchaus auch der Beifahrer sein, weil er aktiv in das Geschehen eingreift und nicht einfach nur mitfährt. Das kann jetzt tatsächlich nur noch ein Kommentar klären.

§ 323 a ist nur einschlägig sofern die Person nach § 21 vermindert oder gänzlich schuldunfähig ist. Verminderung gilt normalerweise ab 2,0 Promille, Schuldunfähigkeit normalerweise ab 3,0 Promille. Fahrlässige Begehung einer Straftat wird ebenfalls nicht bestraft.
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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

38

Mittwoch, 26. Mai 2004, 08:32

Zitat

Original von fwmone
(die Teile sind verflucht teuer und lohnen für den Studenten nicht). .
.

:daumen:


Zitat

Original von fwmone
§ 323 a ist nur einschlägig sofern die Person nach § 21 vermindert oder gänzlich schuldunfähig ist. Verminderung gilt normalerweise ab 2,0 Promille, Schuldunfähigkeit normalerweise ab 3,0 Promille. Fahrlässige Begehung einer Straftat wird ebenfalls nicht bestraft.


Jo, hab ich ja gemeint ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aerox« (26. Mai 2004, 08:33)

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39

Donnerstag, 18. November 2004, 01:43

Kann ich mir gut vorstellen.Ich finde es ist kein Posen oder so ,wenn man sie aufläd und mit dem Mopped zum Strand fährt.Wenn sie euch net mag dann würde sie sich gar nicht auf sunne Tour einlassen oder nur die Fahrgelegenheut ausnutzen was man dann merken sollte.
Provokation ist relativ :)35
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40

Donnerstag, 18. November 2004, 18:01

Zitat

Original von Kingmueller

och.. weiß nich was du hast..
grade auf parties, wennse was getrunken haben..
ihr fahrt los..
du stells den benzinhahn zu... un dann steht man plötzlich mitten im wald..
so ein scheiß aber auch :daumen: :daumen:
danach kannste dann noch en bisschen posen, weilde erstma das bike zerlegs und in nem augenblick wennse nich guckt den Benzinhahn aufdrehs, schon gehts wieder....
iss zwar ne verdammt billige tour, aber funst!


Nene, würd ich nich machen, is doch vol dumm, denkt die auch was fährt der denn für ne Schrottkarre
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