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Bike: GZ Marauder, Opel Kadett E (Totalschaden), Opel Astra F Caravan

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1

Samstag, 1. Januar 2005, 18:55

Selbstgedrehte fußrasten zulässig?

meine frage steht oben. wollte mir halt fußrasten drehen lassen die so aussehen wie meine neuen griffe.
jetzt ist nur die frage, habe gehört fußrasten sollen "zugelassen" sein, nur das glaub ich nicht so wirklich, wollte aber sicherheitshalber nachfragen, weil sowas recht teuer werden kann in ner kontrolle
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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2

Samstag, 1. Januar 2005, 18:58

Frag mal Blackie wie ernst man das mit den Fussrasten nehmen muss :P
hehe

eigentlich müssen die Teile zugelassen sein und das wirste bei eigenen nich schaffen, weil du ein Materialgutachten und ne Abnahme bräuchtest.
1. Wäre das unvorstellbar teuer
2. würdeste die extrem strengen Normen im Bezug auf Festigkeit etc. eh nich schaffen.

Achja:
Bedenk bitte, dass du, je nachdem was du dir da zurecht bastelst, das möpp wohl kaum noch übern TÜV bekommen wirst..

Aber auch davon kann der Blackie dir nen Liedchen singen :))
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Blackrider

unregistriert

3

Samstag, 1. Januar 2005, 20:58

du sagst es king

habe meine rasten nicht eingetragen, sowie den lenker und nochn paar teile ..

habe meine rasten nach zwei unfällen auch abgedreht .... sehen jetzt wieder gut aus, muss sie aber erst ans bike bauen, steh seit knapp nem monat

naja materialgutachten ... die meisten sind aus alu. fertige sie halt so an das man sie bei bedarf schnell umbauen kann, wenn nicht zu sehr auffällt meckert da kein mensch wegen

hoffe konnte dir helfen

gruß
phil ( blacki )
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Kingmueller

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4

Samstag, 1. Januar 2005, 21:00

seit wan schreib ich blackie mit E am ende ?( :wand:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (1. Januar 2005, 21:00)

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5

Samstag, 1. Januar 2005, 22:07

@kingmüller: lol, das hätteste dir echt sparn können....

seit wann schaut denn die polente auf die fußrasten?
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6

Samstag, 1. Januar 2005, 22:45

die sache ist, bevor ich wieder irgendwas drann schraub und meinen fs komplett aufs spiel setzt, lass ich die bis zum sommer ab, weil ich hab scho schlechte erfahrung gemacht wegen fahren ohne abe
ansonsten muss ich mal beim tüv nachfragen, inwiefern sowas gestattet ist, weil ich hab bisher noch nie gesehen das fußrasten tüv haben müssen, vielleicht die fußrastenverlängerung aber mehr auch nich
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Blackrider

unregistriert

7

Sonntag, 2. Januar 2005, 12:27

Zitat

Original von Barney1987
die sache ist, bevor ich wieder irgendwas drann schraub und meinen fs komplett aufs spiel setzt, lass ich die bis zum sommer ab, weil ich hab scho schlechte erfahrung gemacht wegen fahren ohne abe
ansonsten muss ich mal beim tüv nachfragen, inwiefern sowas gestattet ist, weil ich hab bisher noch nie gesehen das fußrasten tüv haben müssen, vielleicht die fußrastenverlängerung aber mehr auch nich


kommt immer darauf an was für rasten ....

die meisten müssen nen gutachten haben oder ne abe, je nach hersteller
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8

Montag, 3. Januar 2005, 23:35

lol als wenn das irgendwen interessiert was man für fußrasten dran hat! solange die nicht gerade verchromt sind oder farbig fällt das doch wohl voll nicht auf!

habe (hatte ;( ) an meinem leergeräumten auspuff meiner nsr den esd silber lackiert, carbonblende dran und nen dicken shark aufkleber drauf, meint ihr die bullen oder der typ vom tüv hat sich dafür interessiert? :)) zu den f1 cabronspiegeln ohne abe in denen man garnix sieht ( :D ) und meinem umgebogenem kz hamse auch nix gesagt! und damit war ich bis jetzt zwei mal bei der HU und dreimal haben mich so die bullen angehalten, haben nie was gemerkt! :rolleyes: :daumen:

schwachfug, wegen fußrasten so nen affentanz..................... :rolleyes:
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SETO

unregistriert

9

Dienstag, 4. Januar 2005, 06:38

waurde mit kaputtem blinker (arm getaped und glas hat gefehlt), uneingetragenem lenker, sportluffi, löcher inner blende im pott und der gummi vonner raste hat gefehlt.
der meinte ich soll den blionker und die raste machen und sauber bleiben ;)
bei rasten sagt idr. keiner was und den schein gibst du da auch nit ab. da bekommst ne mängelkarte und darfst beim tüv antanzen. wenn überhaupt.
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10

Dienstag, 4. Januar 2005, 18:07

Zitat

Original von SETO
waurde mit kaputtem blinker (arm getaped und glas hat gefehlt), uneingetragenem lenker, sportluffi, löcher inner blende im pott und der gummi vonner raste hat gefehlt.
der meinte ich soll den blionker und die raste machen und sauber bleiben ;)
bei rasten sagt idr. keiner was und den schein gibst du da auch nit ab. da bekommst ne mängelkarte und darfst beim tüv antanzen. wenn überhaupt.


naja, zu der mängelkarte kommen dann noch 50 euro und drei punkte dazu, ich weiß das, hab da in ner anderen sache schon erfahrung zu gesammelt >.<
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11

Dienstag, 4. Januar 2005, 18:26

Je nach Prüfer und vernünftiger darlegen des selbstgebauten (Material, Berbeitung, Festigkeistberechnung ....) kann man sowas schon eingetragen bekommen! Am besten Du redest mal mit dem ein odere anderen Prüfer. Da wird sicherlich welche geben die sagen das geht nie... und wieder andere die sagen bau das vernünftig und komm damit mal vorbei ;)
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