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Bike: 1100ccm Boxer Power

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1

Tuesday, April 29th 2008, 5:15pm

Blitze Blablub

Bin in Österreich geblitzt worden mit 40 zu schnell in der stadt oder so.
hab dann einspruch erhoben, dass ich es nicht war (was natürlich den tatsachen entspricht) und sie sollen mir bitte das foto zuschicken. hamse nicht gemacht, weil sie ja eben eh nur das heckfoto haben und dann geantwortet dass mein einspruch nicht in der 2 wochen frist kam, sondern paar tage zu spät.
hab ich dann erstmal ganrix gemacht und jetzt kam so ein einschreiben mit einen gerichtsbeshcluss, dass mein einsprch ungültig is, sonst stand da nicht viel.

1.) jetz weiss ich halt nicht.. muss ich jetzt einfach den betrag bezahlen oder kommt da noch ne neue rechnung oder so?
hab den ganzenkram eh schon weggeschmissen :|
und 2.) muss ich jetzt wirklich bezahlen, weil es braucht ja ein frontfoto eigentlich, was sie mir ja nicht shcicken können oder hab ich jetzt einfach voll pech gehabt, weil ich die erste frist versäumt hab?

bitte nur 1) und 2 ) beantworten.. mit zu der starfe stehen und so ist mir alles scheissegal. vorallem weil eh der unbekannte mister X gefahren is.

also nochmal konkret, kann ichs im zweifel einfahc hart auf hart kommen lassen und nix tun, weil ja eben das in deutshcland benötigte frontfoto fehlt oder ist der zug nach der ersten frist abgefahren??

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2

Tuesday, April 29th 2008, 8:22pm

zu 1) tja, wenn du den betrag zahlen willst dann schreib denen einfach einen brief dass du den betrag zahlen wirst (um weiter kosten z.B. mahnungen zu ersparen) oder falls du den betrag nicht mehr weißt schreib einfach ob die dir nochmal ne kopie oder so schicken können von dem ersten schreiben

zu 2) naja, ich glaub wenn du die frist versäumt hast kann man da nix mehr machen (kenn mich da aber nich so genau aus)

Viel Glück :rolleyes:
:prof: Kumpel sagen: Lenker nix an Tank kommen. :jaja:
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3

Wednesday, April 30th 2008, 4:00pm

Du alter Raser :)24

Quoted

Lach- und Sachgeschichten mit Tutti
1. <Tutti> dafür würd ich mich auch von nem typen durchficken lassen
1. <Tutti> sko\\aw wehe der blackrider schreibt mir jetzt
2. <Tutti> scheisse
2. <Tutti> hab mich vollgespritzt

:daumen:
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4

Friday, May 2nd 2008, 12:58pm

RE: Blitze Blablub

nix tun, weil ja eben das in deutshcland benötigte frontfoto fehlt

Du bist aber in Österreich und nicht in Deutschland geblitzt worden, und in Österreich genügt ein Foto auf dem das Kennzeichen zu erkennen ist.
Ich glaube auch, daß du bei Fristversäumnis zahlen wirst müssen. Vor allem gilt in Österreich der Grundsatz, daß du wissen mußt, wer mit deinem Fahrzeug unterwegs ist. Wenn du hierzu keine Aussage tätigst, wirst du auch bestraft, Strafhöhe ist zumindest gleich wie die für das ursprüngliche Delikt.
Musik ohne Bass, lass!
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Birdsen

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5

Friday, May 2nd 2008, 4:18pm

Lars, Lars .. du machst Sachen. Kenne mich leider in Österreich nicht aus, aber hast du dort nicht irgendwie nen gescheiten Anwalt? :)

Mfg !
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6

Friday, May 2nd 2008, 4:41pm

Du musst NICHT zahlen, da wie du gesagt hast das Frontfoto fehlt und in Dtl. eben keine Halterhaftung gilt. Also wird dir nix drohen wenn du einfach net zahlst.
Was passiert wenn du wieder nach Österreich fahrst und angehalten wirst kann ich dir aber auch net sagen.
:)11
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7

Friday, May 2nd 2008, 5:35pm

Du musst NICHT zahlen, da wie du gesagt hast das Frontfoto fehlt und in Dtl. eben keine Halterhaftung gilt.

Das ist doch eigentlich nicht die Frage. Wichtig ist doch einzig und alleine, ob die deutschen Behörden mit den österreichischen kooperieren (und ich glaub, das tun sie), wenn ja, wird er zahlen müssen, weil er auf österreichischem Staatsgebiet gegen österreichisches Recht verstoßen hat und zur Feststellung dieses Verstoßes die österreichischen Mittel zulässig sind.
hier
Adac 1
bzw hier
Adac 2

Btw: Zumindest gibt es in Deutschland dafür keine Punkte
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8

Friday, May 2nd 2008, 10:15pm

Quoted

Die Verweigerung der Auskunft bezüglich des Fahrzeugführers bzw. bei Erteilung einer unrichtigen Auskunft können auch Personen mit Auslandswohnsitz nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft werden. Die meisten Innenministerien der deutschen Bundesländer, denen die Vollstreckungsbehörden für die Durchsetzung österreichischer Bescheide unterstellt sind, sind jedoch inzwischen zur Auffassung gelangt, daß die Vollstreckung österreichischer Strafverfügungen gegen deutsche Kfz-Halter wegen Nichtbenennung des jeweiligen Fahrers gegen fundamentale deutsche Rechtsgrundsätze verstoße.
Wie gesagt: Wir haben keine Halterhaftung!
:)11
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9

Friday, May 2nd 2008, 10:16pm

Du musst NICHT zahlen, da wie du gesagt hast das Frontfoto fehlt und in Dtl. eben keine Halterhaftung gilt. Also wird dir nix drohen wenn du einfach net zahlst.
Was passiert wenn du wieder nach Österreich fahrst und angehalten wirst kann ich dir aber auch net sagen.
hast du dazu vielleicht auch eine quelle? wär geil!
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10

Friday, May 2nd 2008, 10:23pm

Das obige Zitat ist von hier.

Einfach ausgedrückt: Nach Deutschem Gesetz können die Schluchtis einem nichts.
Theoretisch einfach Einspruch erheben und dann die Fahrerangabe verweigern. Halterhaftung zieht bei uns nicht. Damit ist dann auch die Vollstreckbarkeit in Deutschland hinfällig.

Praktisch: Aus einer einfachen Sache kann da dann etwas größeres draus werden. So mit Gericht und Strafe etc.
Folglich wird die Sache in Österreich weiter verfolgt und es kommt dann wohl auch zu einem entsprechenden Urteil.

Grundsätzlich nicht weiter schlimm, wenn man nicht vor hat mal nach Österreich zu reisen. Sollte man dort in eine Kontrolle kommen, hat man nämlich die A-Karte gezogen.

Da du aber aus Berlin kommst denke ich ist da kein so großes Problem.
:)11
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11

Saturday, May 3rd 2008, 10:36am

wieviel musste eigentlich zahlen?
:prof: Kumpel sagen: Lenker nix an Tank kommen. :jaja:
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12

Saturday, May 3rd 2008, 5:59pm

110 :rolleyes:
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13

Saturday, May 3rd 2008, 6:31pm

tja, also ich würds zahlen, aber ich bin auch öfters in österreich, is ja nur 30km weg von mir, aber wie oft du in deinem leben noch nach österreich kommst, keine ahnung, ich schließ mich einfach mal den oben geschriebenen fakten der anderen an :daumen:
:prof: Kumpel sagen: Lenker nix an Tank kommen. :jaja:
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14

Sunday, May 4th 2008, 1:08am

Bin in Österreich geblitzt worden mit 40 zu schnell in der stadt oder so.
hab dann einspruch erhoben, dass ich es nicht war (was natürlich den tatsachen entspricht) und sie sollen mir bitte das foto zuschicken. hamse nicht gemacht, weil sie ja eben eh nur das heckfoto haben und dann geantwortet dass mein einspruch nicht in der 2 wochen frist kam, sondern paar tage zu spät.
hab ich dann erstmal ganrix gemacht und jetzt kam so ein einschreiben mit einen gerichtsbeshcluss, dass mein einsprch ungültig is, sonst stand da nicht viel.

1.) jetz weiss ich halt nicht.. muss ich jetzt einfach den betrag bezahlen oder kommt da noch ne neue rechnung oder so?
hab den ganzenkram eh schon weggeschmissen :|

Da wirst Du wahrscheinlich eh nochmals angeschrieben werden mit der Aufforderung die Strafe zu zahlen! Solltest Du nicht bezahlen wollen kann Dir sogar nach Österreich ein Einreiseverbot verhängt werden! Trotz EU! Solltest Du dann aber doch nach Österreich fahren und kommst in eine Kontrolle kann das zu einer Haftstrafe führen! Das wäre fast einem Bekannten von mir passiert! Und die haben auch nur das Kennzeichen gehabt!


und 2.) muss ich jetzt wirklich bezahlen, weil es braucht ja ein frontfoto eigentlich, was sie mir ja nicht shcicken können oder hab ich jetzt einfach voll pech gehabt, weil ich die erste frist versäumt hab?

Es braucht kein Foto von vorne in Österreich! Die Aussage der Beamten reicht! Die können auch die Geschwindigkeit schätzen die Du fährst!

bitte nur 1) und 2 ) beantworten.. mit zu der starfe stehen und so ist mir alles scheissegal. vorallem weil eh der unbekannte mister X gefahren is.

also nochmal konkret, kann ichs im zweifel einfahc hart auf hart kommen lassen und nix tun, weil ja eben das in deutshcland benötigte frontfoto fehlt oder ist der zug nach der ersten frist abgefahren??


Der Zug ist abgefahren!

Das obige Zitat ist von hier.

Einfach ausgedrückt: Nach Deutschem Gesetz können die Schluchtis einem nichts.
Theoretisch einfach Einspruch erheben und dann die Fahrerangabe verweigern. Halterhaftung zieht bei uns nicht. Damit ist dann auch die Vollstreckbarkeit in Deutschland hinfällig.

Praktisch: Aus einer einfachen Sache kann da dann etwas größeres draus werden. So mit Gericht und Strafe etc.
Folglich wird die Sache in Österreich weiter verfolgt und es kommt dann wohl auch zu einem entsprechenden Urteil.

Grundsätzlich nicht weiter schlimm, wenn man nicht vor hat mal nach Österreich zu reisen. Sollte man dort in eine Kontrolle kommen, hat man nämlich die A-Karte gezogen.

Da du aber aus Berlin kommst denke ich ist da kein so großes Problem.


Ja schwub di wub, denkst Du da nicht mehr dran und schon bist Du mal wieder in Österreich, wie wie es der Dumme ZUfall so will kommst Du in eine Kontrolle, das Fahrzeug wird beschlagnahmt und Du siehst Dich in ein er Zelle wieder!
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15

Sunday, May 4th 2008, 11:36am

Sag mal was bistn du schon wieder für son oller Anonymer Moralapostel.

Unglaublich wenn du heulen willst geh zu Mama. Er hat doch oben geschrieben, wenn er nicht gerade vor hat nach Österreich zu fahren...

Ich tippe darauf das du ein frustrierter BMW-Fahrer bist :auslach:
Man müsste die Geduld und Nervenstärke eines Stuhls haben, der muss auch mit jedem Arsch klar kommen. :daumen:
Lass mich Arzt, ich bin durch!
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