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Date of registration: Jul 7th 2003

Posts: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Location: Daheim

16

Monday, June 7th 2004, 7:55pm

Ich hab alles richtig angegeben, sprich Leichtkraftrad bis 80 km/h und 81-125 ccm. Fahrzeug wäre dann auf meinen Vater zugelassen, Beitragssatz 30%, Tarifgruppe N, SFK 3, Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung => 212,45
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Date of registration: Jun 5th 2004

Posts: 5

17

Monday, June 7th 2004, 9:12pm

@Aerox

ich denke mal du bist unter 23 Jahre, dann würde dich interesieren, dass du die karre dann garnicht fahren darfst, wenn sie auf deinen Vater zugelassen ist und du somit nicht versichert bist.

Und an alle anderen *überdenVateroderOpaanmelder*, leest doch mal die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung! Dann könnt ihr euch das Geld auch gleich sparen und ohne Versicherung fahren.
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Date of registration: May 20th 2004

Posts: 4,140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Location: Stemwede, NRW

18

Monday, June 7th 2004, 9:45pm

Quoted

Original von Hackmanalex
@Aerox

ich denke mal du bist unter 23 Jahre, dann würde dich interesieren, dass du die karre dann garnicht fahren darfst, wenn sie auf deinen Vater zugelassen ist und du somit nicht versichert bist.

Und an alle anderen *überdenVateroderOpaanmelder*, leest doch mal die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung! Dann könnt ihr euch das Geld auch gleich sparen und ohne Versicherung fahren.


les du dir die bestimmungen durch bei der huk24 ist das alter des fahrers egal.
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Date of registration: Jun 5th 2004

Posts: 5

19

Monday, June 7th 2004, 10:13pm

1. Eine Bekannte von mir arbeitet bei der HUK
2. hab ich die Versicherungsbedingungen gelesen
3. Wieso sollte sich die Versicherung so einfach hinters licht führen lassen?!

bsp. Seite 19 Nr. 13 d:
http://www.huk24.de/pdf/HUK644P.pdf

This post has been edited 1 times, last edit by "Hackmanalex" (Jun 7th 2004, 10:14pm)

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Date of registration: Jul 7th 2003

Posts: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Location: Daheim

20

Monday, June 7th 2004, 10:37pm

Quoted

Original von Hackmanalex
@Aerox

ich denke mal du bist unter 23 Jahre, dann würde dich interesieren, dass du die karre dann garnicht fahren darfst, wenn sie auf deinen Vater zugelassen ist und du somit nicht versichert bist.

Und an alle anderen *überdenVateroderOpaanmelder*, leest doch mal die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung! Dann könnt ihr euch das Geld auch gleich sparen und ohne Versicherung fahren.


Warum darf man den die Versicherung nicht auf den Vater anmelden? Amnn muss dann nur noch der Versicherung angeben, wer mit der Fahrzeug fährt, so ist es jedenfalls bei unserer Autoversicherung.

Aber ich bin eh bei der Gerling versichert und es ist alles auf mich eingetragen :daumen:
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fwmone

Unregistered

21

Monday, June 7th 2004, 10:55pm

Quoted

Original von Hackmanalex
1. Eine Bekannte von mir arbeitet bei der HUK
2. hab ich die Versicherungsbedingungen gelesen
3. Wieso sollte sich die Versicherung so einfach hinters licht führen lassen?!

bsp. Seite 19 Nr. 13 d:
http://www.huk24.de/pdf/HUK644P.pdf


Gilt doch aber nur, wenn man vorsätzlich ankreuzt, das Fahrer unter 23 J. nicht fahren werden?!
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Posts: 5

22

Monday, June 7th 2004, 11:01pm

ja, klar wenn du angibst das der fahrer unter 23 jahren ist gilt das bestimmt nicht, aber dann ist der beitragsatz auch wieder höher.
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fwmone

Unregistered

23

Monday, June 7th 2004, 11:11pm

Quoted

Original von Hackmanalex
ja, klar wenn du angibst das der fahrer unter 23 jahren ist gilt das bestimmt nicht, aber dann ist der beitragsatz auch wieder höher.


Man muss ja extra angeben, dass KEINE Fahrer unter 23 sind. macht auch nich soviel aus.
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Date of registration: Jun 5th 2004

Posts: 5

24

Monday, June 7th 2004, 11:14pm

bei welcher versicherung bist`n du bei der huk kann man das nicht angeben.
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Date of registration: Jun 5th 2004

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Bike: MZ 125 TS

Location: Leipzig

25

Tuesday, June 8th 2004, 10:54pm

Ich Hasse Unsere Regierung!!!

Ich hab das mal ausrechnen lassen!!
DAS IST ECHT DAS LETZE!!!!
für ne offene 80 € und für ne gedrosselte 350!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verdammte Schwanzlutscher!!
Ich hab erstma das Kraftfahrtbundesamt mit Beschwerde E-Mails gefloodet ca. 300 Stück...
könntet ihr auch mal machen, damit die Fettärsche auch was zu tun ham!!
Solche Seppe ey!!!
meine Mudder is bei der AxA da kann ich das nicht ausrechnen lassen... so ein Mister aber auch.
Jetzt muss ich so ne beschissene Simme fahrn, und die schöne wieder verscherbeln.
Da muss es doch einen Weg geben....
Kann man eine MZ auch auf ne 50cc schrauben lassen vorläufig?
Das wär meine letzte Idee....
Spare nie mit Öl!!!
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Date of registration: Jun 5th 2004

Posts: 10

Bike: MZ 125 TS

Location: Leipzig

26

Wednesday, June 9th 2004, 8:24pm

Da gibt es noch einen Lichtblick!!!

Ich habe etwas gefunden!!!
in unserem StVZO

§29 e

(1) Folgende Fahrzeuge dürfen, wenn ihr Halter zum Abschluß einer Kraftfahzeughaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet ist und wenn sich ihr regelmäßiger Standort im Geltungsbereich dieser Verordnung befindet, unbeschadet der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht auf öffentliche Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führern:

1.

zweirädrige oder dreirädrige Kleinkrafträder (§ 18 Abs. 2 Nr. 4);
2.

Fahrräder mit Hilfsmotor;
3.

motorisierte Krankenfahrstühle;
4.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (§ 18 Abs. 2 Nr. 4b).

bla bla bla

§ 18:
bla bla bla
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:

blablabla

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

4a.

Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3)

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

HIERMIT SETZE ICH EINE PRÄMIE AUS FÜR DEN DER EINEN ANBIETER FINDET, DER EIN VERSICHERUNGSKENNZEICHEN AUSHÄNDIGT!!!!!!!!!!!!!!!!!

P.S.: Ich werd morgen mal dem Laden mit den Versicherungskennzeichen tüchtig nerven!!!! ^^^^
Spare nie mit Öl!!!
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

Location: 54316 Pluwig

27

Thursday, June 10th 2004, 10:27am

Du weißt schon, dass da auf Deutsch steht, dass
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, mot.Krankenfahrstüle, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit VERSICHERUNGSKENNZEICHEN fahren dürfen.
Ausgenommen sind: Leichtkrafträder mit 51-125ccm und Leistung 11Kw.....
Wenn du der Frau jetz aber klar machs, dass es eigentlich die Bezeichnung Leichtkraftrad nicht gibt?!
naja.. ich denk nich,dass du ne chance hast...

(das mit dem Leichtkraftrad oder Krad mit beschränkter Leistung hatten wir mal irgendwo in nem thread)
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Date of registration: Jun 5th 2004

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Bike: MZ 125 TS

Location: Leipzig

28

Thursday, June 10th 2004, 6:55pm

Vor dem Ausgenommen steht, dass normale Zulassungsverfahren...
Artikel 4 und 4a sind mit Versichungskennzeichen.

Gugg mal:
www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29e.php

Und dann gugg dir mal den § 18 Abs. 2 Nr. 4 (includes 4a)
Spare nie mit Öl!!!
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