Thursday, June 19th 2025, 12:08am UTC+2

You are not logged in.


Mr. Crow

Unregistered

46

Thursday, July 21st 2005, 11:41am

Ich och ^^
  • Go to the top of the page

Date of registration: Jun 8th 2005

Posts: 190

Bike: 650er Bandit

Location: Reutlingen

47

Thursday, July 21st 2005, 11:50am

hehe ihr wart auch nich gemeint*g*
Life is racing, everything before and after is just waiting!
  • Go to the top of the page

AnjaFromLE

Unregistered

48

Thursday, July 21st 2005, 11:52am

;)
  • Go to the top of the page

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Date of registration: Mar 25th 2004

Posts: 6,140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Location: 54316 Pluwig

49

Thursday, July 21st 2005, 1:17pm

Sachmal Anja was schreibs du eigentlich da?

Hupe und Lichthupe sind außerorts gleichgestellt. Man darf sie als Warnzeichen und als Überholsignal nutzen. Innerorts darf die Hupe ausschließlich als Warnsignal genutzt werden. An einer Kreuzung mit ungeklärter Vorfahrtslage darf die Lichthupe NICHT genutzt werden um Vorfahrt zu gewähren. Wird in der Praxis zwar so durchgeführt udn auch geduldet, ist aber bisher laut StVO nicht erlaubt.

Ich wüsst nur gern, ob "Übnerholsignal" nur bedeutet, dass man vor der ausscheren hupen darf, oder ob man auch als Hinterherfahrer Lichthupe geben darf um dem Vordermann zu zeigen, dass man gern überholen möchte. Für mich heißts das nämlich.

Hupen als Verteidigung, wenn man bedrängt wird, sei nicht erlaubt sagst du? In meinen Augen ist das ne Gefahrensituation und da darf man die Hupe doch sehr wohl als Warnsignal einsetzen.
  • Go to the top of the page

Xmount

Unregistered

50

Thursday, July 21st 2005, 1:23pm

Quoted

Original von Kingmueller
Ich wüsst nur gern, ob "Übnerholsignal" nur bedeutet, dass man vor der ausscheren hupen darf, oder ob man auch als Hinterherfahrer Lichthupe geben darf um dem Vordermann zu zeigen, dass man gern überholen möchte. Für mich heißts das nämlich.


Ja, dafür ist diese Regel genau gedacht: Dass man, z.B. auf der Landstraße einem Vorausfahrenden signalisiert, dass man überholen will. Wird aber eher selten benutzt. Ich benutze beides eigentlich nur, wenn ich das Gefühl habe, dass der vor mir "pennt" und/oder mich nicht bemerkt hat.

Auf der Autobahn ist es ebenfalls erlaubt, allerdings nicht in dem Maße, in dem es meistens benutzt wird ;)
  • Go to the top of the page

AnjaFromLE

Unregistered

51

Thursday, July 21st 2005, 1:26pm

wie du schon schreibst theorie und praxis sind da unterschiedlich. ich hab ja auch "glaube ich" usw geschrieben, also war ich mir nicht sicher.
aber die frage mit der hupe als verteidigung habe ich im theorieunerricht genauso meinem lehrer gestellt und er hatte die klare antwort: nein, auf keinen fall darfst du hupen, wenn du bedrängt wirst.
das fand ich damals schon total schwachsinnig
  • Go to the top of the page

Date of registration: Apr 29th 2004

Posts: 909

Bike: Mito, ZX, RS, XLR

Location: San Andreas

52

Thursday, July 21st 2005, 1:31pm

Quoted

Original von Zord911

Quoted

Original von Teufelskerl
ich glaube einmal hupen oder auch einmal lichthupe ist erlaubt, solange man den anderen verkehrsteilnehmer nicht nötigt. nur halt dem anderen zu sagen: hallo du pfeife geh mir ausm weg!"


na klar, aber nur in verbindung mit Knoblauch werfen und nur in Rumänien, dann wird die Straße leer.


zum Thema: mitm T-Shirt 100kmh fahren ist echt gefählrich, aber wenn der Holzklotz dich getroffen hätte hätte ne kombi auch nicht viel gebracht. aber anstelle den polen anzumaulen hätt ich ihn lieber angezeigt, da sind die bullen nämlich immer ganz fleissig, weil sie ja sonst immer die Hämmer, Schrauben und was weis ich von der AB holen müssen. rofl


Quoted

Original von Kingmueller

Hupe und Lichthupe sind außerorts gleichgestellt. Man darf sie als Warnzeichen und als Überholsignal nutzen. Innerorts darf die Hupe ausschließlich als Warnsignal genutzt werden. An einer Kreuzung mit ungeklärter Vorfahrtslage darf die Lichthupe NICHT genutzt werden um Vorfahrt zu gewähren. Wird in der Praxis zwar so durchgeführt udn auch geduldet, ist aber bisher laut StVO nicht erlaubt.



wenn man keine ahnung ... ;) (auf zord bezogen)
Auch ich habe schon bei

BALLERMANN-Ralf

gekotzt ...

This post has been edited 1 times, last edit by "Teufelskerl" (Jul 21st 2005, 1:32pm)

  • Go to the top of the page

Xmount

Unregistered

53

Thursday, July 21st 2005, 1:33pm

Wozu auch? Der Bedrängende wird dich wohl bemerkt haben und weiß wahrscheinlich auch, dass du davon nicht begeistert bist. Da hilft auch die Hupe nicht, möglicherweise verschlimmert es nur die Situation, weil andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich irritiert werden.
  • Go to the top of the page

AnjaFromLE

Unregistered

54

Thursday, July 21st 2005, 1:35pm

hupen ist in gefahrensituationen (speziell zb nebel) erlaubt und das hab ich auch noch gefunden:

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996) Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

This post has been edited 3 times, last edit by "AnjaFromLE" (Jul 21st 2005, 1:36pm)

  • Go to the top of the page

Mr. Crow

Unregistered

55

Thursday, July 21st 2005, 1:46pm

Und wer kann das im Endeffekt nachweisen Anja?
  • Go to the top of the page

AnjaFromLE

Unregistered

56

Thursday, July 21st 2005, 1:49pm

keine ahung, das hab ich nur im internet gefunden
klar würde bei sowas wahrscheinlich aussage gegen aussage stehen, es sei denn man aht augenzeugen von der autobahn, aber das ist ja eher unwahrscheinlich, denn ehe man realisiert, dass man zeugen braucht, sind die schon an der nächsten ausfahrt verschwunden;) ich frag mich ja auch, wer bitte entscheiden will, was denn nun eine gefahrensituation ist oder nicht
  • Go to the top of the page

Mr. Crow

Unregistered

57

Thursday, July 21st 2005, 1:49pm

Eben das ist es was die meisten ausnutzen, genau diese Sachlage. Und das empfinde ich als derbe Rechtslücke.
  • Go to the top of the page

AnjaFromLE

Unregistered

58

Thursday, July 21st 2005, 1:52pm

vor allem weil man eine einschätzung solcher lagen nie in der fahrschule lernt, also ich zumindest nicht
  • Go to the top of the page

Mr. Crow

Unregistered

59

Thursday, July 21st 2005, 1:54pm

Ich glaube dafür haben Fahrschulen kein Kapital :D.

Nee jetzt mal im ernst. Wie soll man einem das bitte beibringen in der FS, da müsste man auf einen Übungsplatz speziell für solche Situationen gehen und das würden die FS nicht schaffen, zeitlich denke ich mal, vor allem würden dann die Fahrstunden bestimmt teurer ausfallen diesbezüglich.
  • Go to the top of the page

AnjaFromLE

Unregistered

60

Thursday, July 21st 2005, 1:57pm

einfache beispiele in der theorie (also konkrete bsp) würden auch schon helfen, denke ich
  • Go to the top of the page

Rate this thread