Mittwoch, 18. Juni 2025, 18:48 UTC+2
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AnjaFromLE
unregistriert
Zitat
Original von Mr. Crow
Oh ja das versteh ich, die Sparte hat wieder einen anderen Dialekt, obwohl se och ossis sind bzw. waren *g*
Nee hier ma ene Site nor:
[URL=http://www.dw-world.de/dw/article/0,,1256732,00.html]Guckste Anja[/URL]
LG Philipp
PS: Ich könnt feiern wenn ich diesen Dialekt lese, das klingt so fett alda
So und drängeln tun och die Sachsen, deswegn ni haun wenn ich vom Thema abgekommen bün *kopfeinzieh* *g*
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Bike: Husky CR 125´ 01, KTM EXC 125 oder 250 in planung!
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Zitat
Original von Ernando Langhan
alda was ein drecksgeschwätz
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »R4c3b!k3r« (21. Juli 2005, 14:56)
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Bike: Husky CR 125´ 01, KTM EXC 125 oder 250 in planung!
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Original von ebel76
Also was lernen wir aus allem?
Schleicher bleibt rechts!!!
Und zu den anderen kann ich nur sagen: Gas ist rechts!!!!
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Zitat
Original von AnjaFromLE
nebelscheinwerfer sind meiner meinung nach nur bei sicht unter soundsoviel metern erlaubt (10m, oder so???) und bei gegenverkehr oder vordermann sowieso nicht
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Zitat
Original von ebel76
Nebellampen sind nur bei Nebel zulässig.
Bei einer sichtweite unter 50 meter!
Und dann darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Und auch nur außerhalb von Ortschaften.
Alles andere sind bloß spekulationen.
Ist übrigens genauso verboten wie blaue, grüne und rote standlichter![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Belze« (21. Juli 2005, 17:53)
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high voltage Provokationsspammer
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Com. Rapp« (21. Juli 2005, 18:01)
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Original von Ernando Langhan
grundsätzlich vermischst du schonmal nebelscheinwerfer und nebelschlussleuchte nur wenn die schlussleuchte an ist darf man max 50kmh fahren
§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
aber wen interessierts