Sunday, June 15th 2025, 2:04pm UTC+2
You are not logged in.
Quoted
Original von Kingmueller
Quoted
Original von Zamar
Ein Kind kann mit entsprechender Vollmacht Geschäfte im Namen eines anderen vollziehen.
Nein. Ein nihct geschäftsfähiges Kind kann und darf keine Geschäfte tätigen.
Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung der Eltern und sind schwebend unwirksam.
Kommt also aufs Alter des Kindes anafaik bis acht nicht geschäftsfähig
This post has been edited 1 times, last edit by "super-b" (Dec 11th 2006, 7:09pm)