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Posts: 901

1

Saturday, June 28th 2008, 8:40pm

Rückgaberecht beim einem Kleid

Moinsen,

ne freundin von mir hat sich fürn abiball n kleid geholt. Sie meinte jetzt, dass sie nachm abiball das kleid in ebay reinstellt aus dem einfachen grund weil n derartiges kleid für keinen andern anlass gescheit getragen werden kann (schleppe etc). jetzt hab ich mir gedacht müsste sie doch egtl auch gebrauch vom 14-tägigen rückgaberecht machen können oder?

das ding ist dass das kleid auch umgenäht werden muss etwas-> gibts hier vllt probleme bezüglich rückgabe? (wird dort umgenäht wo das kleid auch gekauft wurde)

preis des kleides war 250€.

ahja und diese freundin exisitert wirklich und ich renn privat nicht in kleidern rum :hammer:

Danke
Wieso sachlich bleiben wenns auch persönlich geht.
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Speedfreak

Super Moderator

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2

Saturday, June 28th 2008, 8:57pm

Sofern ich es weiß, sind Kleider solcher Art vom Umtausch ausgeschlossen,
da sie halt wirklich nur ganz selten oder nur zu einem Anlass getragen werden.

Und wenn es umgenäht wurde ist es eh vorbei mit umtauschen.
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3

Saturday, June 28th 2008, 10:13pm

Mal im Ernst ...
wäre auch ne ziemliche verarsche oder ?
Dann hätte sie von vorneherein zu einem Laden gehen müssen, wo man sich solch Kleider leihen kann. (Mir ist gerade der Name für solche Läden entfallen ;-))
Und mir gehts nicht darum mehr als 300+ zufahren sondern das ich für 0-300 km/h weniger als 10 sekunden brauche!

:daumen:
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4

Saturday, June 28th 2008, 10:17pm

mein bruder hat sich mal ne arschteure sonnebrille fürs partyoutfit gekauft und nach dem feiern wieder umgetauscht. war aber wohl auch eher ne nette geste des ladens. glaub wenn man s getragen hat müssen die das nicht mehr nehmen.
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5

Saturday, June 28th 2008, 10:46pm

Eben. Die Umtauschfrist erlischt wenn man die Sachen getragen hat. Sonst könntest du ja immer Kleidung 1,5 Wochen tragen, zurückbringen und neue für die nächsten 1,5 Wochen mitnehmen. Und bei umgenähter Kle3idung gibts sowie so kein Umtauschrecht. Was soll das Geschäft denn noch mit den Sachen?
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zeiko

Unregistered

6

Saturday, June 28th 2008, 10:53pm

glaub wenn man s getragen hat müssen die das nicht mehr nehmen.
Weiß nur, dass das definitiv bei Unterwäsche der Fall ist, bzw. selbst bei Fehlkauf (ange-
nommen du bestellst es) nicht zurück genommen wird, was ich im übrigen auch begrüße.

Glaub entscheidend ist der Eindruck. Wenn du da nach einem Tag zurück bringst und hast
da irgendwelche Flecken drin, kannst du es knicken. Genauso dürfte es sich vermutlich
beim entfernen der ganzen angehefteten Flyer verhalten. Könnte ich mir zumindest so
vorstellen, denn angenommen du bestellst ein T-Shirt, müssen diese zum anprobieren ja
nicht heraus genommen werden.
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7

Sunday, June 29th 2008, 1:35am

Abgesehen davon ist es wohl ziemlich armselig, sich erst ein Kleid für 250 € zu kaufen, einmal zu tragen und es anschließend mit Gebrauch des Rückgaberechtes zurück zu geben, oder?

Vielleicht sollte sich deine Freundin das nächste mal einfach vorher überlegen, ob sie sich wirklich so ein teures Kleid leistet, oder sich nicht eben wie oben schon angesprochen einfach eins ausleiht...
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Falk

Administrator

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8

Monday, June 30th 2008, 8:32am

Die Frage, die sich eigentlich als allererstes stellt: das Ding wurde vor Ort in nem Ladengeschäft gekauft, oder? Dann gibt's doch sowieso keine Rückgabe.
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9

Monday, June 30th 2008, 9:32am

Eben, dacht ich mir auch, war mir jetzt aber nicht sicher.
14 - Tage Rückgaberecht gibts nur bei Bestellungen. Wenn dir jemand im Laden was umtauscht ist das reine kulanz.
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10

Monday, June 30th 2008, 8:58pm

muss man halt schlau sein, das kleid im laden anprobieren und im inet ordern, dann hat man sein rückgaberecht
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11

Monday, June 30th 2008, 9:24pm

dann klappts aber nicht wegen dem umnähen...
BANG THAT HEAD THAT DOESN`T BANG :so:
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12

Monday, June 30th 2008, 9:45pm

stimmt allerdings auch
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