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Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Wohnort: Wien
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (6. Mai 2002, 12:39)
Registrierungsdatum: 1. September 2001
Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20
Wohnort: Oldenburg
fwmone
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Zitat
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Polizei hat natürlich großes Interesse
daran, dass organisierte Motorradausfahrten sicher und unfallfrei statt
finden. Allerdings ist die Polizei nicht Erlaubnis- und/oder
Genehmigungsbehörde. Das von Ihnen informierte Ordnungsamt nimmt diese
Aufgabe wahr. Sofern es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung
handelt, wird diese Behörde über mögliche Auflagen und Bedingungen (wie z.B.
der Streckenverlauf, Gruppen, usw.) entscheiden. Sofern eine Erlaubnis
erforderlich ist, werden die zuständigen Polizeidienststellen von dort
angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Grundsätzlich haben sich aber alle Teilnehmer an die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Für geschlossene Verbände gelten
besondere Vorschriften (§ 27 StVO). Danach müssen z.B. in angemessenen
Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei gehalten werden und
alle Fahrzeuge so gekennzeichnet sein, dass die Verbandszugehörigkeit
erkennbar ist. Bei Verbandsfahrten mit Kraftfahrzeugen ist immer eine
Erlaubnis (§ 29 StVO) erforderlich. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit Ihrem
Ordnungsamt nochmals alle offenen Fragen, wie z.B. die Aufteilung in
Gruppen, konkret durch zu sprechen.
Ganz wichtig erscheint uns, dass alle Teilnehmer vor der Ausfahrt
eindringlich auf korrektes Fahrverhalten hingewiesen und insbesondere keine
zeitlichen Vorgaben gemacht werden. Die Erfahrung zeigt leider, dass durch
Gruppendynamik und teilweise durch "Angebertum" nicht immer das von uns
allen gewünschte Verhalten beachtet wird.
Wir wünschen Ihnen und allen Teilnehmern einen sonnigen, warmen und
unfallfreien Ausflugstag.
mfg
Frank Matz
Landespolizeidirektion Freiburg
Referat Einsatz - Sachaufgaben Verkehr
Tel. 0761-882-3232
Fax 0761-882-3109
frank.matz@lpdfr.bwl.de
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