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(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
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Original von Yarin
Versteh ich das falsch oder verbietet mir StVO §23.(3) ernsthaft an der Ampel die Füße von den Rasten zu nehmen!?
Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Slowrider« (20. Dezember 2005, 15:34)
Registrierungsdatum: 16. September 2005
Bike: zur Zeit noch nsr125r!kein geld für ne neue!:(
Wohnort: Hamburg
* Nasenbär *
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Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
fwmone
unregistriert
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Original von Yarin
Versteh ich das falsch oder verbietet mir StVO §23.(3) ernsthaft an der Ampel die Füße von den Rasten zu nehmen!?
Zitat
(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015…E003003308.html
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Bike: Kawa ZR-7
Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto
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Original von Kus-style
ich denke mal es ist eher verboten, wenn man krampfhaft an der ampel versucht die füße oben zu lassen![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Belze« (20. Dezember 2005, 18:05)
Registrierungsdatum: 23. September 2002
Bike: Kawa ZR-7
Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto
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Original von Belze
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Original von Kus-style
ich denke mal es ist eher verboten, wenn man krampfhaft an der ampel versucht die füße oben zu lassen![]()
DEI MUTTER gehört verboten....
was solln daran verboten sein wenn ich mit meinem mopped es schaffe an einer ampel zu stehen und nicht meine haxxen dafür benutze sondern nur mein gleichgewicht...
Registrierungsdatum: 16. September 2005
Bike: zur Zeit noch nsr125r!kein geld für ne neue!:(
Wohnort: Hamburg
mein reden kinners,mein reden!!!
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Original von fwmone
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Original von Yarin
Versteh ich das falsch oder verbietet mir StVO §23.(3) ernsthaft an der Ampel die Füße von den Rasten zu nehmen!?
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(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015…E003003308.html
Zunächst mal ist dein Threadtitel verwirrend - "Anhalten illegal?", da ist doch das Anhalten nicht gemeint, sondern das Absetzen der Füße. Und natürlich ist das legal wenn du stehst, nur beim Fahren nicht; muss man im Kontext sehen.