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Scout

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1

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 18:45

ebay Problem: Artikel nicht komplett geliefert

Hi, also ich habe bei ebay was ersteigert. Allerdings ist der Artikel nicht komplett bei mir angekommen, der Verkäufer fühlt sich trotzdem im Recht. Allerdings steht in der Artikelbeschreibung nichts von dieser Ausschlußklausel oder wie das heißt, die jetzt auch bei Privatverkäufern drin stehen muss. Reicht das nicht schon aus, dass er die Dinger auf jeden Fall zurücknehmen muss? Wenn mehr Details zur Auktion notwendig sind, kann ich die gerne schreiben, den Link zur Auktion verschicke ich nur per PN.
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Kingmueller

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2

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 18:48

ohne ausschlussklausel
(wenn die echt nirgendwo steht)
muss er das produkt zurück nehmen..
jedoch würd ich mir überlegen obs lohnt, son terz zu machen..
wie hoch ist der warenwert denn, wie hoch ist der schaden?

Wenns echt um viel Geld geht auf jeden Fall Anwalt..
gib doch mal en paar datn...
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Scout

*Verpeiler*

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3

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 18:49

es geht um 45€, die jetz zum fenster raus wären und das ärgert mich wohl schon. nach echtem geld sind das immerhin knapp 90DM
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Kingmueller

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4

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 18:50

hm.. das is echt en sch** betrag

schick mal bidde den link

will mal sehn, worums geht
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5

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 18:56

Ich auch wenns geht, is bei mir ähnlich, verkäufer hat zwei Päckchen zusammengeklebt und is nur eins angekommen. Sind im moment aber noch beim friedlichen hin und her....
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6

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:00

Deswegen sollte man bei sowas immer versichterten Versand machen wenn die Beträge etwas höher sind.

Wenns nämlich komplett verschickt wurde aber nicht ankam kannst dann immernoch die Post drann kriegen.
:rolleyes:


Tote Kekse krümeln nich !


Klingt komisch is aber so !!
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Kingmueller

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7

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:02

Scout bekam das geschickt, worauf er geboten hat!
In der Artikelbeschreibung steht genau das, was er jetzt hat.

sry
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8

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:06

Na dann is halt dumm gelaufen ... manchmal muss man inner Beschreibung halt ma genauer hingucken :rolleyes:

Gibt so Fälle wo die manchmal z.b. von ner Super tollen Digi Cam reden aber irgendwo im kleingedruckten bei der Artickelbeschreibung steht dann das man eigentliuch nur aufn karton bietet oder so ;)


Algemein muss man dann halt sagen...
wer lesen kann hat Vorteile..
:rolleyes:


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9

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:08

was heißt denn nicht komplett angekommen? und was sagt der Verkäufer?
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Scout

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10

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:10

so ist es eben nicht. aber da es genauso unsinn ist, das mit euch zu diskutieren, wie mit dem verkäufer, will ich nur wissen, ob ich dadurch, dass der Verkäufer diese Ausschlussklausel vergessen hat, Recht auf Rückgabe habe. das wäre dann nämlich nicht zu diskutieren, andernfalls muss ich tierisch Überzeugungsarbeit leisten.
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Scout

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11

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:12

machts net gleich so kompliziert. welche Umstände müssen denn gegeben sein, damit der Verkäufer durch die vergessene Ausschlussklausel gezwungen ist, den Artikel zurück zu nehmen, selbst wenn er komplett wäre?
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Kingmueller

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12

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:23

Artiklbeschreibung inkorrekt
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13

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:25

Meinst du, er hat etwas nicht geliefert, was auf dem Bild zu sehen ist oder was normalerweise zu dem "vollständigen Paket" (was auch immer) dazugehört, oder wie?! ?(
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Scout

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14

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:27

beides
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Kingmueller

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15

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:27

Es wurde das geliefrt, was in der Beschreibung steht.
Scout ist aber davon ausgegangen, dass ein zum Funktionieren wichtiges Teil mitgesandt wird.

Kann man nur über allgemeines Rückgaberecht versuchen.. aber is alles so komplex..
versuch doch einfach billig (über ebay) an die dinger die noch brauchs, zu kommen...
oder geht das nich?


PS. is verdammt schwer, wenn man von sowas abstarktem redet..
viell. sags du einfach allen, worums geht
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