Donnerstag, 4. Juni 2026, 11:22 UTC+2
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Original von TheChris
Also son Angebot auf ner Homepage is eine Einladung an den Interessenten, ein Angebot zu machen ("invitatio ad offerendum"). Ein Kaufvertrag verlangt Angebot und Annahme, du hast Angebot gemacht. Fraglich ob er (rechtzeitig) angenommen hat.
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Original von TheChris
Ich kann mir kaum vorstellen dass die nichtmal eine Bestellbestätigung geschickt haben. Hätten sie das jedoch nicht, dann wäre die Annahme nach §147.2 verspätet und der Kaufvertrag somit nicht entstanden, sofern dein Bruder nach Zugang der Ware/Bestätigung nach §149 rechtzeitig dem Händler Bescheid gesagt hat, dass es zu spät ist.
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Original von TheChris
Wenns einfach nur ne verspätete Versendung ist kannst du wohl nix machen. Schick es zurück und unter 40 € Warenwert musst du dann halt die Versandkosten übernehmen. Is halt so.