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Registrierungsdatum: 16. Oktober 2002

Beiträge: 551

Bike: Fahrrad

Wohnort: brd

1

Montag, 31. Januar 2005, 23:31

Doppelkauf- Was tuhn?

Hi,
Bruder Hat am Dienstag 18.01.05 Letzter woche bei norskit was gekauft aber die antworteten net nix und der wartet bis heute auf die sachen.
Da er aber die Pc-Teile schnell brauchte, und bis heute nix da ist hat er Heute wo anders bestellt und Norskit eine email geschickt weil es zulange Dauert (Nachname) , norskit hingegen will das mein Bruder das Packet annimmt... (Komisch das die darauf aber antworten :rolleyes:)

Muss er das annehmen?
14 Tage Lieferzeit per Nachname.. keiner tel erreichbar und nix mit support etc.. bei norskit... was würddet ihr tuhn?
nö nö
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Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 1 284

Bike: Honda CBZ 125 F, Kawasaki GPZ 500S '98

Wohnort: Irgendwo in NRW

2

Montag, 31. Januar 2005, 23:33

Er muss das garantiert NICHT annehmen.
Du musst!
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hinni

unregistriert

3

Montag, 31. Januar 2005, 23:35

wenn norskit ein versandhandel ist, hat er ein 14 tägiges gesetzlich vorgeschriebenes unbedingtes rückgaberecht
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

4

Montag, 31. Januar 2005, 23:39

Wenn man ein Hun in einen Topf tuhn kann und es bräht, dann hat man ein Brahthun :daumen:
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hinni

unregistriert

5

Montag, 31. Januar 2005, 23:43

oh per nachnahme. naja, dann nicht anzunehmen ist kompliziert. zum einen kann ja jeder dinge per nachnahme verschicken, wenn sie nicht angenommen werden, ist die gebühr und porto eh schon bezahlt, aber die ware geht "return to sender" (elvis lässt grüßen). allerdings kann der versandhandel dann auf erstattung der portokosten dir gegenüber bestehen, wenn du die ware auf diesem weg angefordert hast, im nachhinein aber dennoch nicht annimmst, wobei ich bezweifele, daß diese forderung gerichtlich durchgesetzt wird. zu viel aufwand für 9 euro ...
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

6

Montag, 31. Januar 2005, 23:56

Naja, also da ich da ein paar Halbwahrheiten kenne werde ich mal versuchen klugzuscheissen, Falk wird mich korrigieren :D

Also son Angebot auf ner Homepage is eine Einladung an den Interessenten, ein Angebot zu machen ("invitatio ad offerendum"). Ein Kaufvertrag verlangt Angebot und Annahme, du hast Angebot gemacht. Fraglich ob er (rechtzeitig) angenommen hat.

Ich kann mir kaum vorstellen dass die nichtmal eine Bestellbestätigung geschickt haben. Hätten sie das jedoch nicht, dann wäre die Annahme nach §147.2 verspätet und der Kaufvertrag somit nicht entstanden, sofern dein Bruder nach Zugang der Ware/Bestätigung nach §149 rechtzeitig dem Händler Bescheid gesagt hat, dass es zu spät ist.

Wenns einfach nur ne verspätete Versendung ist kannst du wohl nix machen. Schick es zurück und unter 40 € Warenwert musst du dann halt die Versandkosten übernehmen. Is halt so.
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fwmone

unregistriert

7

Dienstag, 1. Februar 2005, 05:23

Zitat

Original von TheChris
Also son Angebot auf ner Homepage is eine Einladung an den Interessenten, ein Angebot zu machen ("invitatio ad offerendum"). Ein Kaufvertrag verlangt Angebot und Annahme, du hast Angebot gemacht. Fraglich ob er (rechtzeitig) angenommen hat.


Strittig. Ich habe das zwar mit Bedenken auch in einer Hausarbeit angenommen, man wird aber bei der mittlerweile sehr ausgereiften Technik bereits ein rechtsverbindliches Angebot annehmen können. IaO hatte man ursprünglich deshalb auch auf das Internet-Rechtsgeschäft aufgezwängt, weil angeblich die Online-Shops nicht mehr seien als ein Katalog. Das ist aber falsch, und das Erblicken eines verbindlichen Angebots bei einem eBay-Sofort Kaufen-Angebot ist grundsätzlich Beweis genug dafür.

Zitat

Original von TheChris
Ich kann mir kaum vorstellen dass die nichtmal eine Bestellbestätigung geschickt haben. Hätten sie das jedoch nicht, dann wäre die Annahme nach §147.2 verspätet und der Kaufvertrag somit nicht entstanden, sofern dein Bruder nach Zugang der Ware/Bestätigung nach §149 rechtzeitig dem Händler Bescheid gesagt hat, dass es zu spät ist.


Nimmt man IaO an, richtig.

Zitat

Original von TheChris
Wenns einfach nur ne verspätete Versendung ist kannst du wohl nix machen. Schick es zurück und unter 40 € Warenwert musst du dann halt die Versandkosten übernehmen. Is halt so.


Eben. Kann man ja mittels Widerrufsrecht seit 2002 wunderbar lösen...


Und Junge, tu mal was für deine Rechtschreibung, die ist ja gottserbärmlich!!!
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hinni

unregistriert

8

Dienstag, 1. Februar 2005, 11:40

oha die Zivilrecht Spezis unter sich. Ich schreib Freitag klausur, ich nehm mich der sache jetzt lieber in form von büchern und zettelsammlungen an ;)
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