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1

Montag, 5. Juni 2006, 19:21

Zwei 400Euro Jobs !?

hiho,

ich hab da ne Frage wegen den 400€ Jobs.
Meine Freundin ist seit 1.4 umgezogen wegen Studium und geht seit 1.5 dort arbeiten. Einmal in einem Club auf 400€ Basis und jetzt auch noch im H&M auf 400EUR Basis.

Keiner von beiden Geschäften würde schwarz bezahlen. Deswegen ist meine Frage, wie das denn aussieht mit zwei 400€ Jobs wegen Steuern bezahlen. Geht das überhaupt oder wie sieht das aus?

Vielen Dank im Voraus ...
09.05.2007 ;( Ich kann es einfach nicht fassen. Papa du fehlst mir ;(

07.09.03 :( My BeSt FrIeNd I WiLL NeVeR FoRgEt YoU :( 07.09.03

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2

Montag, 5. Juni 2006, 19:26

400-Euro-Jobs:
Zum 1. April 2003 ist die Einkommensgrenze bei den unteren Minijobs von 325 auf 400 Euro erhöht worden. Auch die wöchentliche Arbeitszeit ist seit diesem Termin nicht mehr entscheidend. In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 25% mit folgender Aufteilung: 12% für Rentenversicherung, 11% für Krankenversicherung und 2% Steuern. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 12% aus eigenen Mitteln aufzustocken und so weitere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Ab 1.1.2005 wird die Umlage nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz wegen Krankheits- und Kuraufwendungen von bisher 1,2 % auf 0,1 % abgesenkt.

Wird neben einem rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf nur eine einzige derart geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit dem Hauptberuf. Werden jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und wird dadurch die 400-Euro-Grenze überschritten, erfolgt eine Zusammenrechnung. In diesen Fällen wird auch die Nebenbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig. Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B. als Beamter oder Selbstständiger), erfolgt keine Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten.
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Hanskanns

*Fat Tony*

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3

Montag, 5. Juni 2006, 19:27

hast doch als schüler/student n bestimmten steuerfreien zeitraum glaub 3 monate im jahr oder so...
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4

Montag, 5. Juni 2006, 19:27

Man kann generell mehrere Mini-Jobs ausüben, nur darfst du insgesamt im Monat nicht über 400€ verdienen.
Somit müsste deine Freundin Steuern bezahlen.
do you see why?
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po

unregistriert

5

Montag, 5. Juni 2006, 19:50

wenn se aber net das ganze jahr arbeitet, würde se beim lohnsteuer jahresausgleich die kohle zurück kriegen, wenn se im durchscnitt pro monat net mehr als 400 € bekommt
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6

Montag, 5. Juni 2006, 19:50

ja, über 400€ darf sie ned verdienen egal mit wie vielen jobs.

Ausserdem, ich weiss ned wie es bei H&M is, aber normal wollen das unternhemen ned das man noch nen andern job hat, weil die normalerweise ihre aushilfen gerade wegen der flexibilität haben wolln.
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7

Montag, 5. Juni 2006, 20:18

Zitat

Original von avancel
Ausserdem, ich weiss ned wie es bei H&M is, aber normal wollen das unternhemen ned das man noch nen andern job hat, weil die normalerweise ihre aushilfen gerade wegen der flexibilität haben wolln.


Sie wirds ihrem Arbeitgeber ja nicht auf die Nase binden das sie mehrere Jobs hat.
Hey du bist gerade unter mir drüber gefahren!


KVZ Racing - Team


MFwAC
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8

Montag, 5. Juni 2006, 20:51

Zitat

Original von Rossi89

Zitat

Original von avancel
Ausserdem, ich weiss ned wie es bei H&M is, aber normal wollen das unternhemen ned das man noch nen andern job hat, weil die normalerweise ihre aushilfen gerade wegen der flexibilität haben wolln.


Sie wirds ihrem Arbeitgeber ja nicht auf die Nase binden das sie mehrere Jobs hat.


ja, das wäre dann betrug :rolleyes:
Normal muss man sowas angeben.
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9

Montag, 5. Juni 2006, 21:24

sie arbeitet bei H&M gerade ma 3 wochen oder so. In dem Club hat sie angegeben, dass sie auch noch wo anders arbeitet.

Ja das dachte ich mir ja schon, dass man mehrere Jobs haben kann, aber halt jedoch nicht über 400€ im Monat verdienen darf.

Einen Hauptberuf hat sie ja so gesehen nicht, dass sie ja Vollzeitstudentin ist. Inwiefern und mit welchem Prozentsatz müsste sie denn Steuern bezahlen, wenn sie über 400€ im Monat verdienen würde?

Wäre das dann Steuerklasse 1?

Dann muss sie wohl einen Job kündigen und das wird dann wohl bei H&M sein ;)
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Chris_RS

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10

Montag, 5. Juni 2006, 22:07

wenn sie nicht mehr als 8600€ im jahr verdient fällt keine steuer an beim normalen arbeitsverhältnis

sonst einstiegssatz liegt bei 15% oder so


wenn sie mehrere dienstverhältnisse hat muss soweit ich das verstanden hab ein arbeitgeber sie als normalen angestellten behandeln, sprich lohnsteuer und sozialversicherungsbeiträge abführen. werden die nicht so toll finden ;)

ansonsten isses aber recht unproblematisch wenn lohnsteuer einbehalten wird, muss sie halt mal ne steuererklärung abgeben aber kriegt unter 8600€ eh alles wieder (für klugscheisser: pauschbetrag dann abgezogen)



edit: das wäre dann steuerklasse 1.. wobei ich nicht weiss warum sich da alle so in die hosen machen
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11

Dienstag, 6. Juni 2006, 17:21

ok alles klar, vielen Dank!
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sCamPi

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12

Dienstag, 6. Juni 2006, 18:17

Labert mal nich...
Das is kein Problem...
- verdient sie inges. unter 400, sowieso kein prob.
- verdient sieinsges über 400 aber unter 800/monat, wird mit der gleitzone abgerechnet.
d.h. dass von 401 - 800 euro die sozialabgaben die sie zahlen muss von einem recht geringen prozentsatz (k.a. wieviel genau) bis zum vollen prozentsatz (bei 800) einer normalen Beschäftigung ansteigen.

Ob sie im Endeffekt lohnsteuer zahlen muss hängt davon ab ob sie im Jahr unter ihrem Freibetrag bleibt der irgendwo bei knapp 9000 liegt, oder aber auch Kindergelt max. betrag könnte interessant sein, der is bei 8xxx. Wenn sie mehr verdient kriegen ihre Eltern kein Kindergeld mehr für sie.

Ob ihr monatlich Lohnsteuer abgezogen wird hängt a) vom Arbeitgeber b) davon ab ob mit oder ohne Lohnsteuerkarte.

Wenn beide Arbeitgeber Lohnsteuerkarten wollen, muss sie sich eine 2. holen, auf der aber Steuerklasse 6 steht. Damit sie da trotzdem keine Lohnsteuer zahlen muss, muss sie auf dem Finanzamt einen Teil ihres Lohnsteuer Freibetrags von schiessmichtot von der einen karte auf die 2. übertragen lassen.

Steht dann unten drin, dem Arbeitslohn sind montlich/jährlich etc. soviel hinzuzurechnen (auf karte 1) und auf karte 2 soundsoviel abzuziehen...


Alles andere bisher hier war hauptsächlich halbwissengelaber


/edit: und zum rechtlichen, einfach die jobs "verschweigen" is mal das dümmste überhaupt, weil die arbeitgeber deine Freundin natürlich bei der Bundesknappschaft melden und die checken das natürlich sofort und dann hatse Stress.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sCamPi« (6. Juni 2006, 18:19)

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sCamPi

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13

Dienstag, 6. Juni 2006, 18:25

Acuh und, für den Arbeitgeber is das mal recht wurscht ob die Beiträge zahlen müssen das kommt teilweise für den AG als normale Beschäftigung sogar billiger raus.
Bei 400 Euro Minijob zahlt der AG 100 euro Abgaben.
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14

Dienstag, 6. Juni 2006, 19:37

also ich hab gerade mit ihr telefoniert und sie meinte zu mir, dass der Freibetrag für Studenten nur bei 4800€ in etwa liegt, also würde das auf 1 Jahr gesehen nicht klappen mit den max. 800€/Monat Verdienst.

Außerdem laufen die 400€ Jobs doch nicht auf Lohnsteuerkarte, sie musste lediglich ihre Sozialversicherungsnummer abgeben.

Also auch nichts mit 2. Lohnsteuerkarte.

Aber sie wird auch bei H&M kündigen, muss aber trotzdem noch diesen Monat dort arbeiten, aufgrund des Vertragsverhältnisses.
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sCamPi

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15

Mittwoch, 7. Juni 2006, 12:02

lol 4800...so ein Blödsinn.
Und ich sagte ja schon, es hängt vom Arbeitgeber ab ob der ne Lohnsteuerkarte will, das is durchaus nich unüblich bei 400euro jobs, besonders bei 2 und insges über 400.

Aber was solls, wenn man keine Ahnung hat und dann auch noch dran glaubt und sich damit selbst einschränkt hehe
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