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Registrierungsdatum: 15. September 2002

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Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

31

Samstag, 17. November 2007, 12:26

Zitat

Original von creative
Hauptsache ist, dass du vor Ort kein Buß- oder Verwarnungsgeld bezahlt respektive akzepiert hast, was deine Schuld besiegeln würde.


Hätten Sie ihm 35€ angeboten, wär er um 35€ ärmer gewesen und hätte keine Angst um seinen Lappen haben brauchen.
Erst mal als erstes,...
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Registrierungsdatum: 25. März 2005

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Bike: Audi RS4 Avant

32

Samstag, 17. November 2007, 13:58

Zitat

Original von Nasses_Wasser

Zitat

Original von creative
Hauptsache ist, dass du vor Ort kein Buß- oder Verwarnungsgeld bezahlt respektive akzepiert hast, was deine Schuld besiegeln würde.


Hätten Sie ihm 35€ angeboten, wär er um 35€ ärmer gewesen und hätte keine Angst um seinen Lappen haben brauchen.


Damit hätte er aber ein 100%iges Schuldeingeständnis geleistet, was hier vielleicht nicht ganz sinnvoll gewesen wäre, wenn man nunmehr rausfindet, dass der andere Unfallbeleitigte mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war ;)
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

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Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

33

Samstag, 17. November 2007, 17:05

falsch.
die zahlung des bußgelds ist kein schuldeingeständnis. die bullen entscheiden ja immer vor ort nach erster sichtung der sachlage, wer ihrer ansicht nach wahrscheinlich schuld hat. dem wird dann das bußgeld angeboten.
was die versicherungen und eventuell richter später entscheiden, ist wieder ne ganz andere sache.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 25. März 2005

Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

34

Samstag, 17. November 2007, 17:35

Zitat

Original von Böser_Wolf
falsch.
die zahlung des bußgelds ist kein schuldeingeständnis. die bullen entscheiden ja immer vor ort nach erster sichtung der sachlage, wer ihrer ansicht nach wahrscheinlich schuld hat. dem wird dann das bußgeld angeboten.
was die versicherungen und eventuell richter später entscheiden, ist wieder ne ganz andere sache.


Da bist du falsch informiert.
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Registrierungsdatum: 10. September 2001

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Bike: ...

35

Sonntag, 18. November 2007, 18:47

nein, ist er nicht.
Er hat innerhalb eines Monats die Gelegenheit Widerspruch gegen das Bußgeld (genauer: den belastenden VA) einzulegen. Die Zahlung des Bußgeldes muss zunächst erfolgen - ein Widerspruch enthebt einen nämlich nicht von der Zahlungsverpflichtung. Erst nachdem über den Widerspruch entschieden wurde, wird das entrichtete Bußgeld gegebenenfalls zurücküberwiesen. Die Entscheidung über den Widerspruchs-/Abhilfebescheid kann sich an einem anhängigen Gerichtsverfahren orientieren. Das Gerichtsurteil kann durchaus entgegen der Meinung der Polizisten ausfallen (was möglich ist, da kein Gericht an den vorausgegangen belastenden VA gebunden ist - Stichwort: Gewaltenteilung).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GreatReaper100« (18. November 2007, 18:48)

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Matthias

unregistriert

36

Sonntag, 18. November 2007, 19:38

Da hat aber einer im allgemeinen Verwaltungsrecht ganz genau aufgepasst :D
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Beiträge: 237

Bike: Supermoto ; Motocross

Wohnort: nähe Hanau

37

Sonntag, 18. November 2007, 20:10

Ich bin der Meinung, dass die Probezeit einschließlich dem 10.11.2007 ist...

Hatte mich da auch mal informiert, bin mir eigentlich zu 90% sicher, auch wenn die Geschichte bei mir erledigt ist.
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Falk

Administrator

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Wohnort: Leutenbach

38

Montag, 19. November 2007, 18:00

Probezeit gilt am 10.11.07 (einschl.) noch, vgl. § 2a StVG, § 31 I VwVerfG iVm §§ 187ff. BGB als Rechtsgrundlage für die Fristenberechnung.
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Bike: GSX-R K6,Grünes Monster aus Fernost, Aprilia rs 125

Wohnort: Heilbronn

39

Montag, 19. November 2007, 18:18

Sprich sie können ihn doch an den Eiern packen? das wäre unschön
Hey du bist gerade unter mir drüber gefahren!


KVZ Racing - Team


MFwAC
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Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

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40

Samstag, 16. Februar 2008, 14:54

*alter Threat rauskram*

Da in Zukunft vlt der ein oder andere in die selbe Situation kommen wird mal das Ergenbnis was letzten endes bei mir rausgekommen ist.

Ein paar Wochen später (nach dem unfall) ist bei mir ein Zettel von der Staatsanwaltschaft ins Haus geflattert. Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt.

Paar Tage drauf dann ein knall gelber Umschlag vom Landratsamt. Resultat von dem ganzen Unfall waren 3 Punkte in Flensburg und 80€ Strafe. Keine Probezeitverlängerung oder Nachschulung. Also denk ich mal das sich allgemein daraus schließen lässt. 10.10.05 fängt die Probezeit an und 9.10.07 hört sie dann mit Abschluss des Tages auf. :)11
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.


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41

Samstag, 16. Februar 2008, 16:59

Würdest du in B-W wohnen, dann könntest du ein Probezeitverkürzungsseminar machen, ich hab's nach einem Jahr 'rum gehabt :daumen:
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Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

Wohnort: Heilbronn

42

Samstag, 16. Februar 2008, 17:31

Ich wohne in BW und hab keine Probezeitverkürzung mehr. Von daher ;)
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.


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