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Beiträge: 120

Bike: MZ 125 SM - Zu verkaufen!!!, Kawasaki KX 250 Auto:Audi coupé

Wohnort: Thüringen, nähe Eisenach

91

Donnerstag, 21. Juli 2005, 20:08

mann is der thread krass, alle pissen sich dumm an un wie immer kommt nix sinnvolles bei raus :daumen:
Deutscher Rap ist Aggressiv!
:listig:Kawasaki Team Green :listig:
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AnjaFromLE

unregistriert

92

Donnerstag, 21. Juli 2005, 20:21

Zitat

Original von Kingmueller

Zitat

Original von AnjaFromLE
nebelscheinwerfer sind meiner meinung nach nur bei sicht unter soundsoviel metern erlaubt (10m, oder so???) und bei gegenverkehr oder vordermann sowieso nicht

Und wieder muss ich dir wiedersprechen. Nebelscheinwerfer dürfen bei starken Sichtbehinderungen doch Regen, Nebel oder Schneefall eingeschaltet werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei nebelbedingter Sichtweite von weniger als 50m eingeschaltet werden.

Nebelscheinwerfer blenden. Ja. Sind aber auf der Bahn nen ganz gutes Mittel um zu demonstrieren, dass man flott unterwegs ist.


das meinte ich doch. starke sichtbehinderung heißt doch bei so und so vielen metern keine sicht mehr
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AnjaFromLE

unregistriert

93

Donnerstag, 21. Juli 2005, 20:22

Zitat

Original von R4c3b!k3r

Zitat

Original von Ernando Langhan
alda was ein drecksgeschwätz


Meine Meinung!!!

@ Anja, verstehs nicht falsch, aber du versuchst hier sachen zu erzählen, wovon vieles net richtig ist, und irgendwie machst du so auf SUPER BRAVEN FAHRER, lasst doch jeden Fahren wie er will und wenns buff macht dann machts halt buff...... Deswegen immer schoen Gedrosselt fahren, dann wird man auch nicht zum überholen verleitet *hust* *fg* :rolleyes: Ja ja, solche 80km/h :sportlich: ......

Back to Topic,

wie oben schon gesagt das muss jeder selber wissen was er macht!!! Und nicht jeder macht schlechte erfahrungen damit!!! Und meine Frage was ich mir scho die ganze Zeit stelle, ahhh warum überholst du des Auto nicht, dann wär dir nie so nen Teil entgegen gekommen, achso CBR *hust* hat sich geklärt :rolleyes:


meine "sachen" waren von anderen webistes, also garantiere ich dafür auch nicht. und vielleicht bin ich ja ein superbraver fahrer!?
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AnjaFromLE

unregistriert

94

Donnerstag, 21. Juli 2005, 20:31

wie ritchy schon feststellte, führt das wohl zu nichts mehr-ich verlier mich in spekulationen und die anderen werfen mit paragraphen um sich
wie gesagt meinen text habe ich von einer verkehrsrechtsseite, obs nun stimmt oder nicht, weiß ich nicht
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fwmone

unregistriert

95

Donnerstag, 21. Juli 2005, 20:34

Dann prüft mal bitte eure Behauptungen eingehend bevor ihr damit um euch werft. Das gilt nicht nur für dich. Nur weil eine Website sagt, den Holocaust habe es nie gegeben, heißt das noch lange nicht, dass er auch wirklich nicht war.


Thread geschlossen.
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