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Bike: Mille '03, SR500 '79, 330Ci '03

1

Dienstag, 20. Dezember 2005, 15:30

Anhalten illegal!?

Versteh ich das falsch oder verbietet mir StVO §23.(3) ernsthaft an der Ampel die Füße von den Rasten zu nehmen!?

Zitat


(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015…E003003308.html
:)27
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2

Dienstag, 20. Dezember 2005, 15:33

RE: Anhalten illegal!?

Zitat

Original von Yarin
Versteh ich das falsch oder verbietet mir StVO §23.(3) ernsthaft an der Ampel die Füße von den Rasten zu nehmen!?


Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.


Damit hast du dir die Frage doch schon selbst beantwortet.;)
www.hirntot-records.de - PSYCHOKORE RAP AUS BERLIN

:-)Der Emanzipation zeige ich den Mittelfinger :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Slowrider« (20. Dezember 2005, 15:34)

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Bike: Mille '03, SR500 '79, 330Ci '03

3

Dienstag, 20. Dezember 2005, 15:34

Ne rote Ampel oder ein nicht ausreichender Gleichgewichtssinn sind aber doch kein Straßenzustand?
:)27
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4

Dienstag, 20. Dezember 2005, 15:35

Zitat

Original von Yarin
Ne rote Ampel oder ein nicht ausreichender Gleichgewichtssinn sind aber doch kein Straßenzustand?


Ney, aber würde man dir was illegales in der FS bei bringen. :rolleyes:
www.hirntot-records.de - PSYCHOKORE RAP AUS BERLIN

:-)Der Emanzipation zeige ich den Mittelfinger :-)
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Bike: zur Zeit noch nsr125r!kein geld für ne neue!:(

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5

Dienstag, 20. Dezember 2005, 15:40

meiner meinung nach ist auch nicht der stehende zustand gemeint sondern der bei der fahrt!
denke nicht das es unzulässig ist die füße runter zu nehmen wenn man steht!
wäre wohl bissl unmöglich ne ganze rotphase auf den rasten
stehen zu bleiben,oder??? :rolleyes:
denke damit is wirklich nur gemeint bei voller fahrt nich das bein
rausstrecken wie du's z.B. standesgemäß bei einer
sumo machst!aber stehend vor ner roten ampel???? :D



schöne grüße
guapo
"I'M HOOD RICH BIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIITCH!"
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Öli

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6

Dienstag, 20. Dezember 2005, 15:47

heh das ist meine lieblingsbeschäftigung.
anne ampel ranfahren, stehen bleiben und solang wie möglich die füße nicht runtertun,...
aber deine frage beantwortet sich irgendwie von selbst, oder??

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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7

Dienstag, 20. Dezember 2005, 16:00

Mal an die Frage zu diesem Ausschnitt aus der StVO anknüpfend: Weiß einer zufällig mit welcher Strafe freihändiges fahren belegt ist? :D
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Schrödingers Cat

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8

Dienstag, 20. Dezember 2005, 16:06

Ich würde sagen dass des schon alls Gefärdung gilt damit wär in der Probezeit dein Lappen weg ( is aber nur meine Vermutung)
Hey du bist gerade unter mir drüber gefahren!


KVZ Racing - Team


MFwAC
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fwmone

unregistriert

9

Dienstag, 20. Dezember 2005, 16:13

RE: Anhalten illegal!?

Zitat

Original von Yarin
Versteh ich das falsch oder verbietet mir StVO §23.(3) ernsthaft an der Ampel die Füße von den Rasten zu nehmen!?

Zitat


(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015…E003003308.html



Zunächst mal ist dein Threadtitel verwirrend - "Anhalten illegal?", da ist doch das Anhalten nicht gemeint, sondern das Absetzen der Füße. Und natürlich ist das legal wenn du stehst, nur beim Fahren nicht; muss man im Kontext sehen.
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Nico0711

unregistriert

10

Dienstag, 20. Dezember 2005, 16:32

Zitat

Original von Outrider
Mal an die Frage zu diesem Ausschnitt aus der StVO anknüpfend: Weiß einer zufällig mit welcher Strafe freihändiges fahren belegt ist? :D


Das würde mich auch mal interessieren :D
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11

Dienstag, 20. Dezember 2005, 17:53

ich denke mal es ist eher verboten, wenn man krampfhaft an der ampel versucht die füße oben zu lassen :rolleyes:
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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12

Dienstag, 20. Dezember 2005, 18:03

Zitat

Original von Kus-style
ich denke mal es ist eher verboten, wenn man krampfhaft an der ampel versucht die füße oben zu lassen :rolleyes:


DEI MUTTER gehört verboten....

was solln daran verboten sein wenn ich mit meinem mopped es schaffe an einer ampel zu stehen und nicht meine haxxen dafür benutze sondern nur mein gleichgewicht...

alda du bist son opfer schau mal in spiegel^^

@Rossi:
[edit: erster teil der frage hat sich erledigt]l wenn man so fahren "kann" dann is da ja nix gefährdendes dran oder doch?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Belze« (20. Dezember 2005, 18:05)

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Bike: Kawa ZR-7

Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto

13

Dienstag, 20. Dezember 2005, 18:12

Zitat

Original von Belze

Zitat

Original von Kus-style
ich denke mal es ist eher verboten, wenn man krampfhaft an der ampel versucht die füße oben zu lassen :rolleyes:


DEI MUTTER gehört verboten....

was solln daran verboten sein wenn ich mit meinem mopped es schaffe an einer ampel zu stehen und nicht meine haxxen dafür benutze sondern nur mein gleichgewicht...


les mal richtig du depp :rolleyes: ich hab geschrieben es ist EHER verboten
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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Bike: daelim vc 125

14

Dienstag, 20. Dezember 2005, 18:13

ey voll der b33f hier alda von welcher coast seid ihr eigentlich jeweils?
Darum steckte sie ihre 9 toten Babys in Blumenkästen
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Registrierungsdatum: 16. September 2005

Beiträge: 337

Bike: zur Zeit noch nsr125r!kein geld für ne neue!:(

Wohnort: Hamburg

15

Dienstag, 20. Dezember 2005, 18:15

RE: Anhalten illegal!?

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Yarin
Versteh ich das falsch oder verbietet mir StVO §23.(3) ernsthaft an der Ampel die Füße von den Rasten zu nehmen!?

Zitat


(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015…E003003308.html



Zunächst mal ist dein Threadtitel verwirrend - "Anhalten illegal?", da ist doch das Anhalten nicht gemeint, sondern das Absetzen der Füße. Und natürlich ist das legal wenn du stehst, nur beim Fahren nicht; muss man im Kontext sehen.
mein reden kinners,mein reden!!!
"I'M HOOD RICH BIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIITCH!"
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