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Original von Kingmueller
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Original von Zamar
Ein Kind kann mit entsprechender Vollmacht Geschäfte im Namen eines anderen vollziehen.
Nein. Ein nihct geschäftsfähiges Kind kann und darf keine Geschäfte tätigen.
Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung der Eltern und sind schwebend unwirksam.
Kommt also aufs Alter des Kindes anafaik bis acht nicht geschäftsfähig
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »super-b« (11. Dezember 2006, 19:09)