Samstag, 3. Mai 2025, 23:44 UTC+2
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Uygar
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Original von topracer
Hallo!
Sicher wissen es einige, aber mindestens genausovielen ist dieser Hin und Her noch nicht wirklich durchschaubar, von daher sollte mal Aufklärung geschaffen werden, die defenitiv korrekt ist.
Also:
Seit die StVZo (Nicht StVo!) im Jahr 2000 dahingehend geädert wurde, dass es die Bezeichnung "Leichtkraftrad" offiziell nichtmehr gibt, hat sich auch die Regelung bezüglich der Kennzeichen geändert. Normalerweise müssen auf 80km/h gedrosselte 125er als "Krafträder mit Leistungsbeschränkung" bezeichnet werden. Für diese Fahrteuge besteht keine Pflicht die kleinen Kennzeichen nehmen zu müssen.
=> Auch auf 80km/h gedrosselte 125er bekommen normale Krad-Kennzeichen. <=
Achtung:
Viele Mitarbeiter auf den Zulassungsstellen sind dahingehend unwissend! Es ist leider so, daher müsst ihr sie jenachdem dazu auffordern den betreffenden § aus der StVZo vorzulegen. Sorgt oft für erstaunte Gesichter, wenn sie feststellen, dass es diese Regelung garnicht gibt.
Tja, es ist schon von Vorteil die jemanden von der Rennleitung in der näheren Bekanntschaft zu haben und mal die StVZo durchzusehen und das ganze auf der Zulassungsstelle auch durchzusetzen.![]()
Ich hoffe damit für Klarheit gesorgt zu haben!
Registrierungsdatum: 4. Juli 2002
Bike: ZZ125 *sold*, Honda Civic EG Hatch
Wohnort: Strausberg bei Berlin
Uygar
unregistriert
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Original von topracer
@Uygar:
Das ist garkein §... Das ist ja die Sache. Es gibt KEINE Regelung mehr, die vorschreibt ein kleines Kennzeichen zu nehmen.![]()
fwmone
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. Mai 2004, 14:06)