Die Versicherung gilt erst durch den Abruf der Zulassungsbehörde !!! Oder in Sonderfällen zur Fahrt zum TÜV (amtl.anerkannter Sachverständiger) oder auf dem direkten Weg zur Wiederzulassung, wenn das letzte Kennzeichen am Fahrzeug angebracht wird.
Also einfach so rumfahren mit der Nummer in der Tasche (ohne anzumelden), ist nich !!!!
OT,meiner persönlichen zulassungstante