Also, hier gibt es eine sehr gut ausgebaute Bundesstraße, die unbegrenzt ist, also 100 erlaubt. Nun ist es so, dass davor ein recht langer Streckenabschnitt auf 70 begrenzt ist, und das Schild, das die 70km/h Begrenzung aufhebt, wird von den meisten ignoriert, übersehen, oder sonstwas. Somit fahren die meisten auf dem unbegrenzten, gut ausgebauten Straßenstück 70...
Hab dann jetzt in der STVO nachgesehen, ob die das überhaupt dürfen, oder ob ich im recht bin, wenn ich mich dadurch behindert fühle.
STVO §3 Absatz 2 sagt: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." . das wäre ja da der Fall..
Außerdem kommt ja noch §1 Absatz 2 dazu, der sagt: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Ich, der nur seine erlaubten 100 fahren will, werde ja dadürch behindert.
Soweit so gut...(oder auch nicht)
Wie darf ich nun den langsam vor mir fahrenden darauf aufmerksam machen, dass er bitte mal die erlaubten 100 fährt?
Hupe oder Lichthupe wohl eher nicht, oder?