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1

Saturday, September 25th 2004, 2:17am

Autoscheibe eingeschlagen. Zahlt Versicherung?

moin.
komm grad bei ner freundin ausm haus und was seh ich?
irgendwelche bastard-kinder haben mir die rechte seitenscheibe der hinteren tür (escort kombi) eingeschlagen.
kopfgrosses loch drinne und der rest der scheibe komplett gesplittert.
olé olé.
tjo, zu den bullen, anzeige gemacht.
aber wie sieht das versicherungstechnisch aus?
wird sowass gezahlt??
oder is das von den versicherungsbedingungen abhängig.
war anscheinen reiner vandalismums, weil das auto war ansonsten komplett abgeschlossen, radio, etc. is alles noch da, nix entwendet.
hat wohl einfach einer nur so aus spass mal eben in die scheibe reingehalten.
tolle leute gibts
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fwmone

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2

Saturday, September 25th 2004, 8:31am

Deine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden selbstverständlich nicht.

Sofern du eine Fahrzeug-Teilversicherung (die sog. Teilkasko) abgeschlossen hast, stellen sich gleich mehrere Fragen: umfasst der Versicherungsschutz für "Glasbruch" auch wirklich alle Scheiben oder nur die Windschutzscheibe? Werden Schäden nur dann beglichen, wenn sie während der Fahrt passierten oder auch im Stand? Und vor allem: trägt die Teilversicherung Vandalismus? Die drei Dinge können nur durch die Versicherungsbedingungen des Versicherers geklärt werden.

Meine Autoversicherung, die Basler Securitas, gibt auf o. g. Fragen folgende Antworten: Glasbruch trifft alle Scheiben, die Frage ob schon im Stand Schäden beglichen werden bleibt ungeklärt und somit ist anzunehmen, dass auch Schäden im Stand beglichen werden. Aber: es steht in den Klauseln der Vollversicherung, dass "darüber hinaus" (über die Teilversicherung hinaus) auch Schäden "durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen" gedeckt werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Teilversicherung genau diese Schäden nicht übernimmt.

Deine Kraftfahrzeug-Vollversicherung (sog. Vollkasko) übernimmt den Schaden voll.
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Err0r

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3

Saturday, September 25th 2004, 9:24am

genau so isses, ab teilkasko zahlt die versicherung
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4

Saturday, September 25th 2004, 9:49am

Quoted

Original von Err0r
genau so isses, ab teilkasko zahlt die versicherung


ich weiß nicht ob du dir das durchgelesen hast aber teilkasko zahlt normal nicht bei vandalismus, was sein könnte warum er das bezahlt kriegt ist wegen Glasbruch, aber Falk hat ja shcon gesagt das es eher unwarscheinlich sit das er es bezahlt kriegt.
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Err0r

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5

Saturday, September 25th 2004, 9:53am

teilkasko müsste sowas doch auch bezahlen ?!

naja aujedenfall kommt bei uns immer in der radio werbung
"kommen sie zu uns, wir reparieren ihre autoscheibe bei teilkasko kostenlos" so bin ich draufgekommen
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Date of registration: May 20th 2004

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6

Saturday, September 25th 2004, 9:57am

Quoted

Original von Err0r
teilkasko müsste sowas doch auch bezahlen ?!

naja aujedenfall kommt bei uns immer in der radio werbung
"kommen sie zu uns, wir reparieren ihre autoscheibe bei teilkasko kostenlos" so bin ich draufgekommen


ja die windschutzscheibe, ob die anderen auch repariert werden hängt von der Versicherung ab
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Err0r

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7

Saturday, September 25th 2004, 10:06am

ok ok ich sag nix mehr, ich wollt ja auch nur so tun als ob ich was wüsste :rolleyes:
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fwmone

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8

Saturday, September 25th 2004, 10:22am

Quoted

Original von dark_vandal

Quoted

Original von Err0r
teilkasko müsste sowas doch auch bezahlen ?!

naja aujedenfall kommt bei uns immer in der radio werbung
"kommen sie zu uns, wir reparieren ihre autoscheibe bei teilkasko kostenlos" so bin ich draufgekommen


ja die windschutzscheibe, ob die anderen auch repariert werden hängt von der Versicherung ab


Genau, eben deswegen stellen sich o. g. Fragen. Der Normalfall wäre, dass Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist und sich dadurch Risse ergeben haben. So etwas wird - je nach Reparaturart und Versicherungsbedingungen auch mit Verzicht auf Selbstbehalt - übernommen.
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9

Saturday, September 25th 2004, 10:25am

Quoted

Original von Err0r
ok ok ich sag nix mehr, ich wollt ja auch nur so tun als ob ich was wüsste :rolleyes:


dann lass es bleiben.

danke falk
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Stefan

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10

Saturday, September 25th 2004, 11:53am

Bei meinem alten Corolla wurde in Bremen am Bahnhof auch mal die hintere Seitenscheibe eingeschlagen und CDs aus dem Wagen geklaut... Meine Tailkasko hats nicht bezahlt, war aber auch nichtmal so teuer, dass es die 150? SB überstiegen hätte...
Gruß Stefan
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Chris_RS

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11

Saturday, September 25th 2004, 12:03pm

bei meiner versicherung werden sämtliche glasschäden abgedeckt.. sprich scheiben, blinker,scheinwerfer etc.
der zusatz in falks vk vertrag sollte eigentlich nur auf eine ungenauigkeit im tk vertrag hinweisen. für mich isses selbstverständlich dass sämtliche schäden abgedeckt werden, egal wie entstanden. wenn du vk hast kannste ja theoretisch auch selber deine karre demontieren und die versicherung zahlen lassen. tk deckt in diesem bereich nur glas und nen paar andere sachen ab.
meine meinung beläuft sich drauf dasses übernommen wird. wie stefan aber schon sagte wird das wahrscheinlich eh unter die sb fallen
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12

Saturday, September 25th 2004, 12:39pm

n azubi aus meinem betrieb hat ma die scheibe von nem firmenauto zerschlagen, weil er nach ner fliege geschlagen hat :D
war aber irgend so ne kleine alte kiste
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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fwmone

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13

Saturday, September 25th 2004, 1:35pm

Quoted

Original von Chris_RS

Quoted

Original von Chris_RS
der zusatz in falks vk vertrag sollte eigentlich nur auf eine ungenauigkeit im tk vertrag hinweisen. für mich isses selbstverständlich dass sämtliche schäden abgedeckt werden, egal wie entstanden.


Nein, meine Interpretation stimmt solange, wie der Versicherungsnehmer nicht eine eventuelle TK inkl. Vandalismus-Schäden abschließt. Habe ich gerade erst heute im Internet gesehen, dass es so etwas gibt. Deswegen ja auch oben mein Hinweis, man solle in seinen Vertragsbedingungen schauen. Das kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.

Ansonsten gilt:

LG KIEL, AZ: 8 S 226/98

Vandalismus
Für Schäden durch Vandalismus kommt die Teilkasko-Versicherung nicht auf. Das gilt auch, wenn ein Autodieb ein Fahrzeug wutentbrannt beschädigt, weil er es nicht knacken kann. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Kiel hervor. Das Argument der Richter: Tritt ein Dieb aus Wut den Kotflügel ein, gehört das nicht zur Diebstahlshandlung im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um einen reinen Vandalismus-Schaden. Und für den kommt nur die Vollkasko auf (LG Kiel, AZ: 8 S 226/98).


Edit: Da sieht man das auch noch mal:
http://www.da-direkt.de/reload.jsp?heade…content_id=2785
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Chris_RS

Administrator

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Posts: 8,243

Location: Lemgo

14

Saturday, September 25th 2004, 1:39pm

hm - war mir eigentlich sicher dass bei mir zumindest vandalismus inbegriffen ist, hab da eigentlich nichts extra abgeschlossen. scheint ja nich so zu sein.. aber auto is ja eh vk
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leölöw

* bald: ötzlow *

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Location: Wiesbaden

15

Saturday, September 25th 2004, 2:55pm

Vandalismus ist 100 % nicht mit einbegriffen wenn du keine extra Versicherung dazu abgeschlossen hast.

Und das mit den Glasschäden, zählt glaube ich auch nur unter besonderen Umständen....Wieviel Sb hast du Com.Rapp ? Bin mir relativ sicher, dass die Versicherung bei 150 Sb nicht mehr viel zu zahlen hätte, da die Fensterscheie nicht die Welt kostet.

Gruss Leo
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