mal ne frage wusste der händler davon ??? also das die 25.000 km gelaufen war ???
weil dann wäre es ein arglistig verschwiegener mangel +sachmangel
durch den sachmangel hast du ein recht auf nacherfüllung [ das heisst du kannst nach besserung ( das würde garnicht gehen in diesem falle) oder neulieferung (das heisst der müsste dir eine NSR mit 150000km liefern wie es im kaufvertrag steht) ] wenn der händler beides verweigert hast du die sog nachrangigen rechte von denen die anderen schon geredet haben: das wäre :1 rücktritt vom vertrag ( das geht sofort wenn er es nicht nacherfüllen kann wovon ich mal ausgeh ) 2. minderung (+evtl. schadensersatz neben leistung ) 3. schadensersatz statt leistung und 4. ersatz vergeblicher aufwendungen ( das nur wenn du halt noch vergebliche aufwendungen hattest )
nur wegen dem unfall weiss ich jetzt nich genau was damit is aber eigentlihc spielt der keine rolle ich bring das zu morgen aber nochmal in erfahrung
anwalt = am anfang nicht so ratsam da ein anwalt recht teuer ist und das nichtmal auf klage basieren muss, weil mann es auch so mit hilfe des HGB und BGB lösen kann
es handelt sich hier um einen sachmangel gemäs paragraph 434 BGB und dazu würden dann wegen der nacherfüllung usw die rechte paragraph 280, 281, 282, 283,284,285,323,438,439(nacherfüllung),441 zutreffen besorg dir die BGB auszüge und geh damit zum händler zeig ihm das argumentier damit und wer der dann noch nicht will dann mach einen anzeige wegen "betrug" und geh vorgericht dann solltest du gewinnen und der händler trägt die kosten von deinem anwalt
hoffe konnte helfen
mfg
bullenbeisser