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Registrierungsdatum: 2. April 2005

Beiträge: 172

Bike: Honda NSR 125 R Bj 01

Wohnort: Berlin

16

Mittwoch, 6. April 2005, 13:54

Zitat

Original von lightning
äähmmm...

jong ... hast du überhaupt nenn kaufvertrag ?


Ja den habe ich und dort steht 15.000km drauf!!!!!
Mit NSR gleich nach kauf am 2.Tag unfall! :wand: :wand:

und jetzt noch 3 Punkte, Nachschulung und verlängerte Probezeit! Nur wegen meinem schatzi(SHARK)weil er zu laut ist (102dB):wand: :wand:
FUCK OFF

Lappen seit dem 10.12.2004 :daumen:
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Registrierungsdatum: 13. Oktober 2003

Beiträge: 2 441

17

Mittwoch, 6. April 2005, 14:28

Zitat

Original von NSR 125R_Freak

Zitat

Original von lightning
äähmmm...

jong ... hast du überhaupt nenn kaufvertrag ?


Ja den habe ich und dort steht 15.000km drauf!!!!!


dann mach dem mal die hölle heisßs ! X(
Wer jemand außen in der Kurv versägt,
hat meist ein 2-takt Heizgerät

XXX (2:31 PM):
was muss ich eingeben das ich bei ebay eine Auslasssteuerung finde?
=lightn!ng= (2:31 PM):
"Elefanten Safari" ... oder "Mission to Mars"
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Registrierungsdatum: 8. November 2004

Beiträge: 57

Bike: CBR 900 RR Fireblade

Wohnort: Lüneburg

18

Mittwoch, 6. April 2005, 15:25

mal ne frage wusste der händler davon ??? also das die 25.000 km gelaufen war ???
weil dann wäre es ein arglistig verschwiegener mangel +sachmangel

durch den sachmangel hast du ein recht auf nacherfüllung [ das heisst du kannst nach besserung ( das würde garnicht gehen in diesem falle) oder neulieferung (das heisst der müsste dir eine NSR mit 150000km liefern wie es im kaufvertrag steht) ] wenn der händler beides verweigert hast du die sog nachrangigen rechte von denen die anderen schon geredet haben: das wäre :1 rücktritt vom vertrag ( das geht sofort wenn er es nicht nacherfüllen kann wovon ich mal ausgeh ) 2. minderung (+evtl. schadensersatz neben leistung ) 3. schadensersatz statt leistung und 4. ersatz vergeblicher aufwendungen ( das nur wenn du halt noch vergebliche aufwendungen hattest )

nur wegen dem unfall weiss ich jetzt nich genau was damit is aber eigentlihc spielt der keine rolle ich bring das zu morgen aber nochmal in erfahrung
anwalt = am anfang nicht so ratsam da ein anwalt recht teuer ist und das nichtmal auf klage basieren muss, weil mann es auch so mit hilfe des HGB und BGB lösen kann

es handelt sich hier um einen sachmangel gemäs paragraph 434 BGB und dazu würden dann wegen der nacherfüllung usw die rechte paragraph 280, 281, 282, 283,284,285,323,438,439(nacherfüllung),441 zutreffen besorg dir die BGB auszüge und geh damit zum händler zeig ihm das argumentier damit und wer der dann noch nicht will dann mach einen anzeige wegen "betrug" und geh vorgericht dann solltest du gewinnen und der händler trägt die kosten von deinem anwalt ^^

hoffe konnte helfen


mfg
bullenbeisser
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Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

19

Mittwoch, 6. April 2005, 15:41

ich weiss ja jetzt net was für ein unfall das war, aber möglicherweise istder manipulierte tachostand darauf zurückzuführen :P
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Registrierungsdatum: 10. März 2005

Beiträge: 147

Bike: MBK Nitro, bald Husky 610ccm SM

Wohnort: Schweiz

20

Mittwoch, 6. April 2005, 18:12

sehr interresantes thema

wau was für ein arsch der da rumgeschraupt hat...

naja ich kenne euer deutsches gesetz ned aber bei uns in der schweiz

musst du diesen verstoss melden sonst machst du dich strafbar

hart ne? :daumen:

nur so nim den original vertrag nicht mehr aus dem haus=) wen er weg is kannst du alles vergessen
!!! KeEp iT ReAl !!!
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Registrierungsdatum: 8. November 2004

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Bike: CBR 900 RR Fireblade

Wohnort: Lüneburg

21

Mittwoch, 6. April 2005, 18:34

naja das problem in deutschland ist wie ich erfahren habe das es in deutschland noch legal is diese sachen runterzuschrauben das heisst tachomanipulation is hier normal ^^

steht in dem kaufvertrag etwas drin von " gekauft wie besehen " etc???
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Bike: Audi RS4 Avant

22

Mittwoch, 6. April 2005, 20:04

@ bullenbeisser, da haste was nur hal mitbekommen ^^

tachodrehen an sich ist legal, aber nur solange, wie man sich davon keinen eigenen nutzen verschafft. -> sprich runterschrauben und runtergeschraubt verkaufen.
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Registrierungsdatum: 15. September 2002

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Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

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23

Mittwoch, 6. April 2005, 20:28

In Kaufvertrag ist eine falsche Laufleistung eingetragen was sehr leicht bewiesen werden kann.
Was aufm Tacho steht ist ziemlich egal, entscheident ist die falsche Angabe im Vertrag.
Erst mal als erstes,...
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Registrierungsdatum: 8. November 2004

Beiträge: 57

Bike: CBR 900 RR Fireblade

Wohnort: Lüneburg

24

Freitag, 8. April 2005, 15:03

Zitat

In Kaufvertrag ist eine falsche Laufleistung eingetragen was sehr leicht bewiesen werden kann.


genau damit kommt dann das hin was ich schon gepostet habe !! du kannst trotz des unfalls die nacherfüllung /also schadensersatz minderung bzw rücktritt vom vertrag machen !!! und da du sowieso probleme hast empfehle ich dir gib dem händler die nsr zurück und verlang das volle geld zurück ! das kannst du laut gesetz machen wenn er das nicht will dann nimm dir ein anwalt bzw achte auf ne gute rechtsschutzversicherung weil anwalt is teuer ^^ wenn er sich darauf nicht einlaesst dann mach guten schadensersatz raus oder hohe minderung !!!!!!!!!!!!!!1111
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Thanatos

unregistriert

25

Freitag, 8. April 2005, 15:26

Hat er überhaupt mit einem Wort erwähnt dass er die von nem Händler hat? Ich glaub nen Händer hat damit nen RIESEN Problem wenn es zur anzeige kommt, nen Privatverkäufer dürfte das nicht allzusehr stören, klar wird er den Prozess mit etwas Glück verliehren und muss nen bischen Geld zahlen aber mit sicherheit keine 1200 Euro.
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Registrierungsdatum: 10. März 2005

Beiträge: 147

Bike: MBK Nitro, bald Husky 610ccm SM

Wohnort: Schweiz

26

Freitag, 8. April 2005, 15:38

ei du hast schon daran gedacht das es weit aus mehr km sein können?

also der is ja nach dem tüv noch gefahren also noch merh geld=)
!!! KeEp iT ReAl !!!
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