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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KleinerDuke« (20. Januar 2004, 13:16)
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Zitat
Kaufverträge über Gebrauchtfahrzeuge können bei nachträglich entdeckten Unfallschäden rückgängig gemacht werden
Entdeckt der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges nach dem Kauf erhebliche Unfallschäden, so kann er den Kaufvertrag wandeln. Das gilt auch, wenn der Verkäufer ein Privatmann ist und von der Beschädigung keine Kenntnis hatte. Ein Kaufvertrag kann bereits dann rückgängig gemacht werden, wenn das Fahrzeug objektiv mangelhaft ist. Hiervon muss der Verkäufer keine Kenntnis haben.