Dienstag, 6. Mai 2025, 14:48 UTC+2
Du bist nicht angemeldet.
Registrierungsdatum: 1. September 2001
Bike: Kawasaki ZXR 400 - VW Polo 86c
Wohnort: 25436 (S-H, Nähe Hamburg)
Zitat
Original von Cleaner
Es geht ja auch nicht um den Führerscheinerwerb!
Es geht nur darum, das man mit dem Fahrlehrer fahren darf, egal was! MIt dem Führerschein hat das nichts zu tun.
Wie gesagt, es kam mal im TV! Und dort sind mehrere Kinder und Jugendliche auf öffentlichen Straßen gefahren. Alter 9-17... und der Fahrlehrer hat das auch noch erklärt! Ich denke mal, das wird dann scho stimmen!
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Sachs XTC und Honda XR 600 R @ SuMo *fertig*!!
Wohnort: Erzhausen bei Frankfurt a. M.
Zitat
Original von Simon-NSR
Letztes oder vorletztes jahr war doch mal sone geschichte, da ist der Sohn (17) von einem hayabusafahrer bei über 200 hinten runtergefallen. Der hatte eine lederkombi an, und mit dem war auch nix, der war auch bei SternTV. Wenn er die nicht angehab häütte, wär glaub ich sense gewesen, bei den Abschürfungen, die er gehabt hätte.
Zitat
Original von xtc-neurone
....... nur mit Hotpants an hingefallen ist..........
Zitat
Original von SM-Fan
Zitat
Original von Cleaner
Es geht ja auch nicht um den Führerscheinerwerb!
Es geht nur darum, das man mit dem Fahrlehrer fahren darf, egal was! MIt dem Führerschein hat das nichts zu tun.
Wie gesagt, es kam mal im TV! Und dort sind mehrere Kinder und Jugendliche auf öffentlichen Straßen gefahren. Alter 9-17... und der Fahrlehrer hat das auch noch erklärt! Ich denke mal, das wird dann scho stimmen!
Das stimmt so nicht >>> Man bekommt die Erlaubnis zum Fahren unter Aufsicht erst wenn sein Führerscheinantrag (gewisses Mindestalter erforderlich) erfolgreich getstellt hat. Erst dann darf der Fahrlehrer eine praktische Ausbildung im öffentlichen Straßenverkehr beginnen....BIN MIR 100 % SICHER!!!!!!
Allerdings darf man auf Fahrübungsplätzen manchmal schon füher rumkurven...
Zitat
Original von Cleaner
Zitat
Original von SM-Fan
Zitat
Original von Cleaner
Es geht ja auch nicht um den Führerscheinerwerb!
Es geht nur darum, das man mit dem Fahrlehrer fahren darf, egal was! MIt dem Führerschein hat das nichts zu tun.
Wie gesagt, es kam mal im TV! Und dort sind mehrere Kinder und Jugendliche auf öffentlichen Straßen gefahren. Alter 9-17... und der Fahrlehrer hat das auch noch erklärt! Ich denke mal, das wird dann scho stimmen!
Das stimmt so nicht >>> Man bekommt die Erlaubnis zum Fahren unter Aufsicht erst wenn sein Führerscheinantrag (gewisses Mindestalter erforderlich) erfolgreich getstellt hat. Erst dann darf der Fahrlehrer eine praktische Ausbildung im öffentlichen Straßenverkehr beginnen....BIN MIR 100 % SICHER!!!!!!
Allerdings darf man auf Fahrübungsplätzen manchmal schon füher rumkurven...
Ich habes es im Fehrnsehen gesehen..... mehr kann ich dazu nicht sagen, und ich bin bestimmt nicht son "Kind", dass sich das einfach ausdenkt.
Und was du da sagst kann schon mal gar nicht stimmen, weil du nen Antrag stellst und nach ca. 4-6 Wochen kriegt man(bzw. die Fahrschule) dann denn Wisch das man den Führerschein machen darf. Dann meldet sich der TÜV bei der Fahrschule und bei dir (zwecks Überweisung der Gebühren) und du kannst dann die Prüfung machen.
Und da ich z.B. den Antrag total vergessen habe, hat das bei mir ewig gedauert bis der "fertig" wieder zurück kam und in dieser Zeit bin ich schon lange Auto bzw. Moped gefahren!
Registrierungsdatum: 12. Oktober 2001
Bike: Suzuki dr 125 se, Kawasaki zx6r bj.99, Mazda 626
Wohnort: Bornum
Registrierungsdatum: 12. Oktober 2001
Bike: Suzuki dr 125 se, Kawasaki zx6r bj.99, Mazda 626
Wohnort: Bornum