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ducss900nuda

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16

Sonntag, 25. Februar 2007, 12:23

Zitat

gut Schotter


du bist mir auch so gut schotter :rolleyes:... das alter und draufgefahrene kilometer werden beim gut schotter abgezogen. dann ist normal nichts mehr bei gut schotter. die gleiche kohle wie beim kauf bekommst du gewiss nicht zusammen. beim motorrad machst du normal logischerweise miese , warte erst das gutachten ab , dann sieht die welt vielleicht schon wieder anders aus.

musst halt schaun dass du einiges bei kleidung und vor allem das schmerzensgeld bei nem gebrochenem arm / arm ellenbogen bekommst.
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17

Sonntag, 25. Februar 2007, 14:00

ich würd se auf jedenfall reparieren und dann entscheiden ob verkaufen oder weiterfahren........

in teilen verkaufen halte ich pers. für schwachsinn da es bei ebay immer günstigere gibt und es einfach sehr stressig ist und nich gesagt is dass du alles losbekommst...........deswegen würde für mich pers. das in teile verkaufen wegfallen

wenn du se reparierst und wiederverkaufst musst du nicht mal angeben dass es ein unfallmotorrad ist (hab mich da mal bei polizei und händler erkundigt ob man verpflichtet is das anzugeben)

und im kaputten zustand verkaufen würd ich auch nicht da zahlst eh nur drauf und bekommst se nur zum schleuderpreis los denk ich ma

schau doch einfach was du alles von der versicherung ersetzt bekommst (hast doh geschriebn is vollkasko oder ???)

Zitat

Original von Kus-style
ihr fotographiert hier eure scheisse, aber ich bin der perverse wenn ich ein bild von meinem yarak zeig Augen rollen.
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18

Sonntag, 25. Februar 2007, 16:19

nö teilkasko....


für schmerzensgeld muss ich bis jetzt niemand verklagen da schmerzensgeld über versicherung läuft.
nach der op hab ich nen termin bei nem anwalt.
eigentlich hab ich mit dem fahrer des autos erst mal nichts mehr zu tun!!
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silent_one

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19

Sonntag, 25. Februar 2007, 17:32

Zitat

Original von RoadRunner
wenn du se reparierst und wiederverkaufst musst du nicht mal angeben dass es ein unfallmotorrad ist (hab mich da mal bei polizei und händler erkundigt ob man verpflichtet is das anzugeben)


wie bitte?!
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20

Sonntag, 25. Februar 2007, 17:41

Zitat

Original von silent_one

Zitat

Original von RoadRunner
wenn du se reparierst und wiederverkaufst musst du nicht mal angeben dass es ein unfallmotorrad ist (hab mich da mal bei polizei und händler erkundigt ob man verpflichtet is das anzugeben)


wie bitte?!


wenn man beim auto sowas verheimlicht kann man verklagt werden und dann ist es beim moped net anders
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21

Sonntag, 25. Februar 2007, 17:41

Darfst halt auf keinen Fall sagen, dass sie unfallfrei ist.

Dann wär's Beschiss.
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22

Sonntag, 25. Februar 2007, 17:42

Zitat

Original von super-b
Darfst halt auf keinen Fall sagen, dass sie unfallfrei ist.

Dann wär's Beschiss.


du bist verpflichtet es zu sagen


edit: hab grad mein traummoped gefunden. ktm superduke 990 R
da des ding über 13000 ocken kostet wird es ein traum bleiben

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »>KTM_Gravity<« (25. Februar 2007, 17:45)

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23

Sonntag, 25. Februar 2007, 17:45

Na dann...
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silent_one

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24

Sonntag, 25. Februar 2007, 18:06

Eine gebrauchte Superduke wär doch drin ;)
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25

Sonntag, 25. Februar 2007, 18:11

Zitat

Original von silent_one
Eine gebrauchte Superduke wär doch drin ;)



:daumen:


und halt ob ich die lc4 ganz oder kaputt verkauf?
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silent_one

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26

Sonntag, 25. Februar 2007, 18:13

hmh

Hau mal daten zu dem Bike her! Bj./KM/etc...
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27

Sonntag, 25. Februar 2007, 18:16

ktm lc4 640 prestige supermoto


bj 2004, 15000km, sah noch recht gut aus, kundendienste wurden alle gemacht der 15000 kundendienst hätte ich nächste woche machen lassen
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28

Sonntag, 25. Februar 2007, 19:08

@ gravity nein das ist falsch man darf nur nich sagen is unfallfrei aber man is keineswegs verpflichtet das anzugeben wenn du sie in ner werkstatt reparieren lässt

weil : beim mopet bei debn meißten reperaturen neuteile herkommen und nich wie beim auto gespachtelt wird etc.

glaubs mir ich hatte ja meine mz damals hatte damit den sturz....so gut wie die ganze front war hin (einschkließlich tauchrohre) hab mich extra erkundigt ob ich bei mobile unfall mit angeben muss

und nein ich musste es nicht

wenn man allerdings danach gefragt wird ob man einen unfall hatte und ob der behoben wurde dann muss man natürlich sagen was sache ist

Zitat

Original von Kus-style
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29

Sonntag, 25. Februar 2007, 19:18

ah ok, aber beim auto muss ich es angeben, oder???

hatte gedacht es ist gleich wie beim auto, da es in deutschland doch immer etwas komplizierter ist....
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30

Sonntag, 25. Februar 2007, 19:41

beim auto weis ich nicht denke aber da musst du es

ich wusste es ja auch nicht deswegen hab ich vorm verkauf extra meinen mz-händler gefragt ob ich bei der anzeige den unfall angeben muss

natürlich wenn dich der käufer fragt ob schon mal was war solltest es nich mehr verheimlichen =)

Zitat

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