Donnerstag, 4. Juni 2026, 04:50 UTC+2
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Zitat
Original von TDRBiker
Falsch. Solange du das TÜV-Gutachten nicht bei der Zulassungsstelle vorlegst ist garnichts eingetragen und die Polizei merkt deinem Motorrad anhand der Papiere die entdrosselung nicht an-