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Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland
Wohnort: Vo dr Alb ra
Zitat
Original von Wallimar
Wenn du mit Verkleidungsscheibe sowas wie bei nem Supersportler meinst, dann kannst damit machen was du willst, das ist von der StVZO gar nicht gedacht, dass man da durchschaut...
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Registrierungsdatum: 27. Oktober 2001
Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl
Zitat
Original von Mr.Kolbenfresser
hmm ich würd das also auch lassen ! wenn dich verklebst ist auchscheieß ! kauf dir doch eien gar net so teuer ! bekommst sicher auch eine verspiegelte oder so ne Iridium scheib oder wei die heißen !
www.motorrad-bach.de
MFG
Tutti
unregistriert
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Original von streetbikers.de
weiß ist das nicht ganz richtig... ein bekannter hatte ziemliche prolbeme bekommen weil er seine scheibe mit einer sprühdose schwarz gemacht hatte... und wie gesagt es gibt ja scheiben mit, und ohne abe, ich beispielsweise hab eine puig mit abe´... also warum abe wenns unbedenklich ist?
Zitat
Original von Tutti
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Original von streetbikers.de
weiß ist das nicht ganz richtig... ein bekannter hatte ziemliche prolbeme bekommen weil er seine scheibe mit einer sprühdose schwarz gemacht hatte... und wie gesagt es gibt ja scheiben mit, und ohne abe, ich beispielsweise hab eine puig mit abe´... also warum abe wenns unbedenklich ist?
ABE ist au ch für die Dicke der Scheibe (Gläser 2mm - ohne ABE bzw 3mm - mit ABE) wegen der Brechsicherheit etc da.
Hinzu kommt, dass die Kante oben nicht scharf sein darf und ne bestimmte Dicke aufweisen muss.
Originalscheiben haben daher einen Wulst dort, und ZUbehörscheiben normalerweise dann so nen Gummiüberzieher