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Registrierungsdatum: 4. April 2002

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Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

31

Sonntag, 7. März 2004, 15:42

Soviel ich weiss darf man nur Fahren wenn man den Führerschein tatsächlich hat, das heisst, wenn die Zeit zwar schon vorbei ist aber man trotzdem keine Eintragung hat, dann hat man eben nur nen A begrenzt schein.
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

32

Sonntag, 7. März 2004, 15:46

Zitat

Original von TwoDoubleThree
Soviel ich weiss darf man nur Fahren wenn man den Führerschein tatsächlich hat, das heisst, wenn die Zeit zwar schon vorbei ist aber man trotzdem keine Eintragung hat, dann hat man eben nur nen A begrenzt schein.


Und ich bin mir absolut sicher, dass du völligen Dünnschiss laberst. Was soll denn diese beschissene Halbwahrheiten-Erzählerei? Das stiftet nur völlig unnötige Verwirrung.

Schau einfach mal im Internet nach der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) und du wirst sehen, dass automatisch 2 Jahre nach der erfolgreich abgeschlossenen A-Prüfung du unbeschränkt fahren darfst...
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O.mus

Super Moderator

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Bike: GSF 1200S

33

Sonntag, 7. März 2004, 15:57

hab ja mein fahrlehrer damals auch gefragt ob ich zu dem oder ins amt muss wegen eintragen von wegen offener schein.
hat nur abgewunken und gemeint das brauchts bei dem plastik nimmer.

Früher musste man ja noch was unterschreiben dass man xxxx km in den 2 jahren zurückgelegt hat (so hab ichs beim rollerschein damals mitbekommen, galt für mich natürlich net ;) ).
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SmAllSoLdIeR_RT

unregistriert

34

Sonntag, 7. März 2004, 16:59

mein fahrlehrer meint auch, dass man einen neuen führerschein beantragen muss...allerdings ist es doch auch kein problem einfach mal bei der führerscheinstelle anzurufen :rolleyes:
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Tutti

unregistriert

35

Sonntag, 7. März 2004, 19:28

Definitiv.
Hab ich vom Fahrlehrer udn wurd auch schon kontrolliert, respektive auch meine ganzen Bekannten hier.
Bei dem Plastikkärtchen (EU Führerschein) steht das Datum drauf.
->Ersichtlich wann man offen fahren darf.
Es ist nur EMPFOHLEN sich einen neuen zu holen, wenn man oft im AUSLAND fährt, da die dort schonmal Probleme machen.
Es ist aber kein Problem.

Bei dem alten Deutschen Führerschein (Rosa Pappteil) war es so, dass man nach 2 Jahren einen neuen beantragen musste.
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Registrierungsdatum: 29. März 2002

Beiträge: 695

Bike: Suzuki SV S Bj.99

Wohnort: Hessen

36

Montag, 8. März 2004, 16:31

Zitat

Original von Tutti
Definitiv.
Hab ich vom Fahrlehrer udn wurd auch schon kontrolliert, respektive auch meine ganzen Bekannten hier.
Bei dem Plastikkärtchen (EU Führerschein) steht das Datum drauf.
->Ersichtlich wann man offen fahren darf.


Boah, jetzt bin ich total verwirrt .... bei mir istan dieser Stelle, wo das Datum stehen sollte, nur ein Sternchen und ne Klammer. Genau so ---> *)

Sonst steht nix da. Kann mir das einer erklären ??
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Tutti

unregistriert

37

Montag, 8. März 2004, 16:36

Ja das wird dann löinks oben Per Filzstift vom Prüfer eingetragen.
Weil irgendwie der Schein gemacht wird, nachdem man B bestanden hat oder so.
Auf isses bei mri so.
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

38

Montag, 8. März 2004, 17:21

bei mir is das ganz seltsam. beim a beschränkt steht mein geburtstag als ich 18 wurd und beim a offen steht gar nix. also nichtmal sternchen (wie sonst überall, wenn nix is), sondern absolut leer...
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

39

Montag, 8. März 2004, 17:51

Zitat

Original von TheChris
bei mir is das ganz seltsam. beim a beschränkt steht mein geburtstag als ich 18 wurd und beim a offen steht gar nix. also nichtmal sternchen (wie sonst überall, wenn nix is), sondern absolut leer...


Dann haben die da was verpeilt.

Irgendwas muss immer drin stehen.
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

40

Montag, 8. März 2004, 17:52

Zitat

Original von TheChris
bei mir is das ganz seltsam. beim a beschränkt steht mein geburtstag als ich 18 wurd und beim a offen steht gar nix. also nichtmal sternchen (wie sonst überall, wenn nix is), sondern absolut leer...


also beimir steht das abholdatum (war ca 3 wochen nach bestehen grmpf), und beim alten kärtchen stand auch das * drinne.

ist es einfach leer oder so gestrichen ----- <--- ??
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Tutti

unregistriert

41

Montag, 8. März 2004, 17:56

Ja bei A beschränkt hab ich ein *)

Dann bei 14.(10.) links oben steht eingetragen das Datum, wo ich den Schein gemacht habe.
Das *) heißt, dass das in dem Feld eingetragen wird.
Ich hab A leider erst nachm Geburtstag gemacht, daher wurd der Führerschein vorher fertig gemacht, damit der Prüfer ihn mir direkt geben kann.

@TheChris
Hast du die A Prüfung vor deinem 18. gemacht?
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

42

Montag, 8. März 2004, 19:25

bei a beschränkt steht bei mir mein 18. geb. datum, prüfung hab ich vorher gemacht als galt das ab da
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Tutti

unregistriert

43

Montag, 8. März 2004, 22:09

Zitat

Original von Chris_RS
bei a beschränkt steht bei mir mein 18. geb. datum, prüfung hab ich vorher gemacht als galt das ab da


jo richtig ist ja wie bei mir.
Nur dass du das direkt in dem Feld stehen hast, wiel du den Führerschein ja eh erst zum 18. bekommst und Prüfung vorher hattest !
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

44

Montag, 8. März 2004, 22:51

Also, ich hab meine A-Prüfung glaub ne Woche vor meinem 18. Geb gemacht. Der Führerschein wurde von der Behörde allerdings erst nach meinem Geburtstag beantragt (vorher nur son Übergangspapierding).

Bei A1 steht das Prüfungsdatum A1 (nach meinem 16. Geb-Tag), bei A beschränkt steht mein 18. Geb-Tag und bei A unbeschränkt steht wie gesagt gar nichts. Normal is das doch so, das dann die Zeile mit ----- oder ****** wegmarkiert is, wenn man den entsprechenden Führerschein nicht hat. Bei mir steht da aber gar nix drin. Fahrlehrer hat gesagt, da würd kein Polizist was sagen, weil ersichtlich ist, dass ich den Führerschein ja automatisch 2 Jahre später bekomm. Ich frag wohl aber lieber nochmal aufm Amt nach...
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Tutti

unregistriert

45

Montag, 8. März 2004, 22:55

ja das ist dann richtig!
A unbeschrönkt hast du dann nach 2 Jahren, daher ist das nicht weggestrichen, wie die anderen (zb CE oder sowas).

iS bei mir genauso, nur dass das Datum manuell eingetragen ist.
Wurd wie gesagt schon kontrolliert und kein Problem.
Hat auch jeder Fahrlehrer, wo KUmpels A gemacht haben hier im Umkreis genauso gesagt.
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