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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 488

Bike: Scott Atacama Tour

Wohnort: Moers

31

Samstag, 15. Juni 2002, 18:08

RE: Re:

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von agricola
Was soll denn bitte großartig passieren, wenn in so einem Fall herauskommt, dass der Käufer oder Verkäufer unter 18 ist? Er wird von dem Zeitpunkt an sicher von ebay ausgeschlossen, aber damit kann man ja leben. Die aktuellen Auktionen, vielleicht auch die, die gerade beendet wurden, werden vielleicht storniert. Aber größere Folgen kann ich mir nicht vorstellen.


Nehmen wir mal an, du gehst einen Vertrag ein. Aus irgendeinem Grund kannst du ihn aber nicht erfüllen, die Gegenseite rennt daher zum Anwalt. Dein Anwalt wird argumentieren "er ist minderjährig, er MUSS ihn NICHT erfüllen". Dann wird die Gegenseite kommen und sagen "das ist BETRUG, er trat als volljährige Person auf". So einfach ist das. Betrug wiederum ist kein Kavaliersdelikt.


Richtig, und trotzdem wird nichts viel passieren, da der Betrug ja nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Gut, ebay könnte dich dann vielleicht anzeigen, aber das machen die eh nicht, bringt denen ja nichts. Die schließen einen mit Sicherheit nur aus, mehr nicht. Und selbst wenn man wegen der Angabe eines falschen Geburtsdatums vor Gericht käme - was soll einem denn großartig passieren, gerade wenn man Ersttäter und dazu noch minderjährig ist?
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
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fwmone

unregistriert

32

Samstag, 15. Juni 2002, 18:25

RE: Re:

Zitat

Original von agricola

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von agricola
Was soll denn bitte großartig passieren, wenn in so einem Fall herauskommt, dass der Käufer oder Verkäufer unter 18 ist? Er wird von dem Zeitpunkt an sicher von ebay ausgeschlossen, aber damit kann man ja leben. Die aktuellen Auktionen, vielleicht auch die, die gerade beendet wurden, werden vielleicht storniert. Aber größere Folgen kann ich mir nicht vorstellen.


Nehmen wir mal an, du gehst einen Vertrag ein. Aus irgendeinem Grund kannst du ihn aber nicht erfüllen, die Gegenseite rennt daher zum Anwalt. Dein Anwalt wird argumentieren "er ist minderjährig, er MUSS ihn NICHT erfüllen". Dann wird die Gegenseite kommen und sagen "das ist BETRUG, er trat als volljährige Person auf". So einfach ist das. Betrug wiederum ist kein Kavaliersdelikt.


Richtig, und trotzdem wird nichts viel passieren, da der Betrug ja nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Gut, ebay könnte dich dann vielleicht anzeigen, aber das machen die eh nicht, bringt denen ja nichts. Die schließen einen mit Sicherheit nur aus, mehr nicht. Und selbst wenn man wegen der Angabe eines falschen Geburtsdatums vor Gericht käme - was soll einem denn großartig passieren, gerade wenn man Ersttäter und dazu noch minderjährig ist?


Betrug ist nicht Gegenstand DIESES Verfahrens, aber des nächstens, nämlich des Strafverfahrens. Soll heißen: du bekommst im Zivilprozess quasi recht, musst also den Vertrag nicht erfüllen, erfüllst aber den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung im zweiten, dem Strafverfahren. Nicht nur eBay kann dich anzeigen, sondern derjenige, der durch dich geschädigt wurde im Zivilprozess. Und wenn du straffällig geworden bist (und das Gericht das auch festgestellt hat), hast du ein ganz großes Problem: der "Freispruch" im Zivilprozess (Haftungsauslösung) wird durch das Urteil im Strafprozess quasi wieder aufgehoben, da du für Folgeschäden deiner Straftaten haften musst. Im Klartext: du bist dann haftbar für deinen Mist.
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Registrierungsdatum: 14. September 2001

Beiträge: 827

Bike: ZX-6R Bj. 06

Wohnort: Berlin

33

Samstag, 15. Juni 2002, 19:44

was ich bei e-bay bloß ned verstehe is z.B. folgendes:
Angebot ab 1 euro (z.B. Videoprojektor mit 1200 Ansi Lumen) und keine Sau bietet. Wenn ich jetzt 2 euro biete (1 euro erhöhungsschritt) und das das höchste angebot bis auktionsende bleibt >> krieg ich da den beamer, der normalerweise um 5000 euro kostet für 2 euro???????????????????? SO BLÖD KANN DOCH KEIN ANBIETER SEIN, ODER GIBST DA IRGENDWO EIN HAKEN????????
PS: Weicht jetzt zwar ein bissel vom thema ab, musste aber mal raus!
:listig: Ninja ZX-6R :listig:
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fwmone

unregistriert

34

Samstag, 15. Juni 2002, 20:43

Es ist so. Der Anbieter muss verkaufen.
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Registrierungsdatum: 17. Februar 2002

Beiträge: 443

Bike: Yamaha YZF R6

Wohnort: Unterfranken

35

Sonntag, 16. Juni 2002, 00:26

...
Y A M A H A
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fwmone

unregistriert

36

Sonntag, 16. Juni 2002, 00:40

Eine wahnsinns-tolle Antwort!
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Registrierungsdatum: 19. September 2001

Beiträge: 971

Bike: Bobby Car Hans A Pils Sondermodell

Wohnort: NRW

37

Sonntag, 16. Juni 2002, 10:13

Das mit dem Beamer wird nur nie eintreten, da keiner so doof ist. Der Verkäufer wird beispielsweise seinen Vater, Mutter, Onkel oder sonst wen dann kurz vor Auktionsschluß 10000€ bieten lassen. Du bekommst den Zuschlag also nicht, und da dieses Geschäft dann quasi getürkt ist, aber nicht nachweisbar, bleibt der Beamer im Besitz des Verkäufers.

Wenn Du aber den Zuschlag erhälst, muss der Anbieter für 2 € verkaufen, sonst kommt er seinen Vertragsbedingungen nicht nach, und Du kannst gegen ihn vor Gericht ziehen.
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fwmone

unregistriert

38

Sonntag, 16. Juni 2002, 10:27

Re:

Zitat

Original von Hans A Pils
Das mit dem Beamer wird nur nie eintreten, da keiner so doof ist. Der Verkäufer wird beispielsweise seinen Vater, Mutter, Onkel oder sonst wen dann kurz vor Auktionsschluß 10000€ bieten lassen. Du bekommst den Zuschlag also nicht, und da dieses Geschäft dann quasi getürkt ist, aber nicht nachweisbar, bleibt der Beamer im Besitz des Verkäufers.

Wenn Du aber den Zuschlag erhälst, muss der Anbieter für 2 € verkaufen, sonst kommt er seinen Vertragsbedingungen nicht nach, und Du kannst gegen ihn vor Gericht ziehen.


...wenn du über 18 bist ;-)
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