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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_FLo« (23. Juni 2002, 11:16)
Steven
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fwmone
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Original von Der_FLo
gut ich mein hängt von den Geschossen ab. Weichbleigeschosse richten nich soviel schaden an wie rundkugeln. Sone rundkugel in Kopfnähe ist echt nicht Nett...aber das soll sie in diesem Fall auch nicht sein. Wie sieht die rechtl. Lage eigentlich aus wenn man in sonem Fall einen schwer verletzt?
Zitat
Original von Jung
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Original von TheChris
ja rofl habt ihr probleme, man is dafür versichert man, die will nich dass man sich ne alarmanlage kauft und die will auch nich dass man sich nen hund kauft lol
denk ma nach. wenn man ne alarmanlag/ hund hat, wird nich so leicht eingebrochen. wird nich eingebrochen muss die versicherung nich zahlen. muss die versicherung nich zahlen hat sie mehr geld. mehr geld is in nem wirtschaftlichen unternehmen von vorteil........
Kwailo
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Deutschlehrer
Registrierungsdatum: 5. September 2001
Bike: Honda NS125R, Yamaha TZR Belgarda, Honda MT8
Wohnort: Langenfeld(nähe Köln)
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Original von TheChris
ja rofl habt ihr probleme, man is dafür versichert man, die will nich dass man sich ne alarmanlage kauft und die will auch nich dass man sich nen hund kauft lol
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Original von Jung
denk ma nach. wenn man ne alarmanlag/ hund hat, wird nich so leicht eingebrochen. wird nich eingebrochen muss die versicherung nich zahlen. muss die versicherung nich zahlen hat sie mehr geld. mehr geld is in nem wirtschaftlichen unternehmen von vorteil........
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Original von TheChris
ja geil, trotzdem können die dich nich dazu auffordern. wenn sie das machen würden, dann würd ich denen zur auflage machen, dass die ganze verkabelung von nem spezialisten gemacht wird, dass man nachher nix sieht. das ganz müsste natürlich von denen übernommen werden. hund is indiskutabel, das können die nich