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Beiträge: 4 118

Bike: BMW F800 R

Wohnort: München

16

Montag, 1. Juli 2002, 21:42

jo, wenn laut vertrag alles ok ist und sie dir nich beweisen kann, dass du es ihnen beim verkauf verschwiegen hast bzw. das teil da noch ok war, können die dir nix...
knock-knock-knockin' on heaven's door
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Der_FLo

* miri-lover/Vorstand *

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Bike: Ford Fiesta 1.1 v. 90

Wohnort: Dessau

17

Montag, 1. Juli 2002, 21:49

denk mal wenn der schaden vorher nicht durch teile, die du montiert hast, absichtlich verdeckt worde. D.h. schon beim Kauf sichtbar gewesen sein müsste, dann sollten die eigentlich nichts gegen dich anrichten können.
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chicko

unregistriert

18

Montag, 1. Juli 2002, 21:49

da wäre noch was , sie hat gemeint die Werkstatt hätte beím Federbein wechslen bemerkt das ein Teil vom motorblock abgebrochen ist ( da wo der Anlasser ferstgeschraubt ist also völlig egal) davon wuste ich auch nix , weil ich die RS auch vor kurzer Zeit erst gekauft habe , sie hat gemeint ich hätte es arglistig verschwiegen (blabla) , meint ihr das ist schlimm , also das abgebrochene teil hat nix mit Motor Haltbarkeit etc. zu tun .
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Der_FLo

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Bike: Ford Fiesta 1.1 v. 90

Wohnort: Dessau

19

Montag, 1. Juli 2002, 22:05

naja ich mein wenn der Anwalt vom Adac meint die kann dir nix..*G*,..
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chicko

unregistriert

20

Dienstag, 2. Juli 2002, 14:21

ich brauche noch n paar tips!!
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Beiträge: 1 826

Bike: rs 125

21

Dienstag, 2. Juli 2002, 15:14

hat der sohn den kaufvertrag unterschrieben? wenn ja ist er unter 18?? wenn ja dann ist er doch noch nicht vertragsfähig und der vertrag kann gebrochen werden meine ich, deshalb durfte ich beim händler meinen kaufvertrag meiner karre auch nicht unterschreiben
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Registrierungsdatum: 11. April 2002

Beiträge: 273

Bike: Aprilia RS 99er Modell, KTM Duke II Orpheus

Wohnort: Im Süden von Bayern - BGL

22

Dienstag, 2. Juli 2002, 15:17

solange von der frau nix schriftliches kommt, sagste ihr dass se dich mal kann, naja, etwas gewählter ausgedrückt halt :D
sobald die aber von nem anwalt nen brief schreiben lässt, gehste damit zu deinem anwalt und lässt ihr ne antwort zukommen, ich denke mal nicht, dass das ganze vor gericht ausgetragen werden muss .... jedenfalls sagste ihr, dass du die karre ned zurücknimmst und das beim kauf noch nix am federbein war, also es auch absolut keinen grund für dich gibt die jetzt kaputte maschine zurückzunehmen und das mit dem motorblock is ja wohl egal, wenn das keinen einfluss auf haltbarkeit/sicherheit oda sonstwas hat ... jedenfalls bist du soweit im recht
Fight the Fat
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Registrierungsdatum: 11. April 2002

Beiträge: 273

Bike: Aprilia RS 99er Modell, KTM Duke II Orpheus

Wohnort: Im Süden von Bayern - BGL

23

Dienstag, 2. Juli 2002, 15:21

Re:

Zitat

Original von Aprilissimo
hat der sohn den kaufvertrag unterschrieben? wenn ja ist er unter 18?? wenn ja dann ist er doch noch nicht vertragsfähig und der vertrag kann gebrochen werden meine ich, deshalb durfte ich beim händler meinen kaufvertrag meiner karre auch nicht unterschreiben


also bis 18 is man teilgeschäftsfähig, und wenn die Mutter dabei war oder er das ganze mit seinem Taschengeld bezahlt hat, kommt das "einer Einwilligung der Eltern gleich" und deshalb darf wegen sowas der kaufvertrag ned gebrochen werden
Fight the Fat
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chicko

unregistriert

24

Dienstag, 2. Juli 2002, 15:41

boay danke leute , hab nochmal paar anwälte angerufen und sie geben mir alle Recht , werde heute mit einer Freundin einen Brief an die Mutti schreiben.
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Registrierungsdatum: 21. Februar 2002

Beiträge: 291

Bike: Suzuki RF 600 - zersägt daher: Honda VT125C Shadow

Wohnort: Kölle

25

Dienstag, 2. Juli 2002, 15:57

Die Mami ist aber ne ganz schöne Schla**e, wenn die so mit "Geld zurück" und bla direkt anrücktt-
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Registrierungsdatum: 3. September 2001

Beiträge: 270

Bike: KMX

Wohnort: Friedrichroda / Thüringen

26

Dienstag, 2. Juli 2002, 16:26

bleibt doch mal ganz unruhig....

Die "gute" Frau denkt sich wahrscheinlich auch "Richtig vor'n Koffer geschiss'n is halb gewonnen", und weiß wahrscheinlich selber, daß sie regulär keine Chance hätte.
Aber versuchen muss man doch, wenn Sohnemanns Moped kaputt ist. Der Versuch,
dir Absicht und Vertuschung nachzuweisen sollte nahezu unmöglich sein, also ruhig Blut :-))).

Schreib einfach, daß bei dir noch alles in Ordnung war und daß damit der Kauf rechtlich
einwandfrei und nicht anfechtbar sei. Das ganze in ruhigem, sachlichem Stil ohne große
Polemik, dann wird sie's einsehen....

oder dann rechtliche Schritte mit Anwalt usw. einleiten, dieselbigen sind aber auch nicht
dumm und wissen, daß sie keine Chance hat. Is aber auch egal, die wollen ja Geld
verdienen, also gibts ne Klage, dann musste sowieso mit einem Anwalt deines Vertrauens
anrücken und die Klage "abschmettern".

So long...ruhig Blut und mal rollen lassen...
MfG AlexZ

*** Endurofahrer schützt den Wald --> esst mehr Spechte ***

*** Bitte um Mithilfe beim KALENDER --> falls Termine fehlen, bitte Meldung an mich oder "cbdrivy" ***
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Registrierungsdatum: 11. November 2001

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Bike: MV Agusta F4S

Wohnort: ../home/hessen/..

27

Dienstag, 2. Juli 2002, 16:43

Hat der Junge das Mopped ohne seine Eltern gekauft und den Vertrag selbst unterschrieben?? Steht gekauft wie gesehen im Vertrag??

Die Mutter kann vom Kauf zurücktreten, wenn der Vertrag mit einem minderjährigen abgeschlossen wurde, da dieser nur bedingt geschäftsfähig ist!! Selbst wenn das Mopped jetzt Schrott wär!!

Kleiner Tipp: Jeder Anwalt sagt Dir das Du gute Chancen hast und immer klagen sollst!!

Zitat

Original von Wicked

weniger rauchen, mehr geld für chickenburger haben!
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