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Registrierungsdatum: 23. April 2002

Beiträge: 1 826

Bike: rs 125

1

Freitag, 15. November 2002, 19:04

gut überlegen! 30 oder 50 erlaubt:



aaaaaalsooo: wurde geblitzt mit auto.. und zwar bei dieser situation... bin vom ortsausgangsschild aus, die strasse hochgefahren... nach einem ortsausgangsschild ist normal 100 erlaubt, kurz danach steht aber ein 50 schild, also ist 50 erlaubt... so weit so gut.. kurz vor der kurve steht dann das gefahrenschild (schild 1) 180° kurve und darunter (also in verbindung) 30... also ist für diese 180° kurve 30 ... da das 30 schild aber in verbindung mit dem gefahrenschild dort steht, heißt es doch, das nach der gefahrenstelle wieder 50 erlaubt ist?! bin dann die strasse halt runter gefahren und wurde mit 57 km/h (in höhe des fragezeichens) im auto geblitzt... aber die haben ab 37km/h angefangen zu messen, soll bedeuten 27km/h zuviel... weiter unten, also am ende der geraden ist wieder das 30 schild (schild 2) in verbindung mit einem gefahrenschild (45° kurve), ab da gilt wieder die 30 bis die gefahr vorrüber ist oder? so hab ich es in der fahrschule gelernt, und bin dort mit der fahrschule sogar mit 50 hergefahren (da wo ich gemessen wurde) und das in der prüfung und niemand hat ein ton gesagt, sogar mein fahrlehrer meinte da wäre 50! trotzdessen haben die ab 37 km/h angefangen zu messen.... was tun? bin zu der polizei hingegangen und hab denen die situation geschildet wie sie ist, die konnten dazu keine stellung nehmen ausser das dort alles 30 wäre und ich solle warten bis ich post bekomme... da kann ich dann alles aufschreiben und dementieren, allerdings mit wenig aussicht auf erfolg... tjaaaaa und nu?

edit: was ich noch hinzufügen wollte... die gerade wo das fragezeichen ist, ist höchstens 150 - 200m lang

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Aprilissimo« (15. November 2002, 19:13)

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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

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Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

2

Freitag, 15. November 2002, 19:10

nix wenig aussicht geh damit zum anwalt und du warst nur 7kmh zu schnell das garantier ich dir
wir nehmen den fichtenelch!
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3

Freitag, 15. November 2002, 19:31

Zitat

Original von CastrolRS2
nix wenig aussicht geh damit zum anwalt und du warst nur 7kmh zu schnell das garantier ich dir



Würd ich auch mal meinen. Bist du sicher das da nur das Kurven Schild stand und nicht sonst noch irgendwo was mit 30 ?(
"@ patrick ich meint damit eigentlich dicke autos wie BMW,Audi,Porsche und nich son gammelpolo"
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Bike: rs 125

4

Freitag, 15. November 2002, 19:33

JAA das isses ja! wär das 30 schild alleine ohne das warnschild dann würd ich es verstehen, aber so????????
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CastrolRS2

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Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

5

Freitag, 15. November 2002, 19:34

glaub mir einfach und mach dir keine gedanken da machst n paar fotos legst widerspruch ein und gehst dann hin brauchst net mal n anwalt
wir nehmen den fichtenelch!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CastrolRS2« (15. November 2002, 19:35)

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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

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6

Freitag, 15. November 2002, 19:36

was ich in letzter zeit auch bemerkt habe das es sehr oft vorkommt das vor baustellen innerorts ein 30 schild ist aber danach kein schild auf 50 d.h. ich müsste ja eigentlich 30 weiterfahren oder?
Therapy?
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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

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Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

7

Freitag, 15. November 2002, 19:44

ne weil es ja eindeutig wegen der beustelkle ist wenn die vorbei ist gilt auch die begrenzung net mehr
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Cleaner

*putzfetischist*

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Beiträge: 2 123

8

Freitag, 15. November 2002, 19:48

Jo da musst du noch 30 fahren. Logisch! Das hebt sich nur auf wenn da z.B. ne durchgestrichene 30 wäre, ne Kreuzung oder halt ne andere Geschwindigkeit.

@Pamp:
Geschwindigkeitsbegrezungen heben sich immer nach Kreuzungen auf! Wenn da nicht noch eins steht!

Es gibt nicht sowas wie "eindeutig für die Baustelle" wenn steht da 30 km/h und daunter son kleines weißen Schild wo rechts und links zwei Pfeile sind und in der mitte steh z.B. 50m. D.h heißt dann, das das nur die nächsten 50m gilt!
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Bike: rs 125

9

Freitag, 15. November 2002, 19:49

ja die 30 schilder bei ner baustelle stehen ja auch meist immer mit nem gefahrenschild "baustelle" zusammen!!!
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CastrolRS2

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10

Freitag, 15. November 2002, 19:49

nein es gilt für eine gefahrenzone wenn diese eindeutig vorüber ist gilt wieder normale geschwindigkeit

cleaner das stimmt net wer hat das gesagt
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CastrolRS2« (15. November 2002, 19:50)

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11

Freitag, 15. November 2002, 19:52

Genau, wenn dat 30 Schild in Verbindung mit dem Schild auf eine Bau- oder Gefahrenstelle auftritt, ist die 30 Beschränkung nach dem offensichtlichen Ender der Bau- oder Gefahrenstelle wieder aufgehoben.

So is dat. Ob das nu bei der scharfen Kurve auch is, müsste!

Also Anwalt im Notfall.
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Bike: rs 125

12

Freitag, 15. November 2002, 19:53

Zitat

Original von Cleaner
Jo da musst du noch 30 fahren. Logisch! Das hebt sich nur auf wenn da z.B. ne durchgestrichene 30 wäre, ne Kreuzung oder halt ne andere Geschwindigkeit.

@Pamp:
Geschwindigkeitsbegrezungen heben sich immer nach Kreuzungen auf! Wenn da nicht noch eins steht!

Es gibt nicht sowas wie "eindeutig für die Baustelle" wenn steht da 30 km/h und daunter son kleines weißen Schild wo rechts und links zwei Pfeile sind und in der mitte steh z.B. 50m. D.h heißt dann, das das nur die nächsten 50m gilt!


du hast schon recht, aber du hast vergessen das das 30 schild nich alleine, sondern in vebrindung mit nem gefahrenschild da steht!!! wenn ne baustelle irgendwo ist, ist auch meist das baustellen schild mit nem 30 schild oder so drunter vor ner baustelle! ist die baustelle vorbei, hebt sich auch die geschwindigkeitsbegrenzung auf!
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13

Freitag, 15. November 2002, 23:13

Also soweit ich weis ist das so :

Wenn ein Schild mit einer Zulässigen Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, ob das nun in Verbindung mit einem Gefahrenschild z.B. Baustelle oder Doppelkurve ist volkommen egal, wird erst dann wieder aufgehoben wenn das Weiße durchgestrichene Schild kommt. Ab diesem Schild darf man wieder schneller fahren und die vorher geltende Höchstgeschwindigkeit wird dadurch aufgehoben.
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Cleaner

*putzfetischist*

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14

Freitag, 15. November 2002, 23:59

jo matze hat recht! Wart ihr nicht in der Fahrschule?

Son weißes Schild durchgeschtrichen heißt das alles augehoben ist! Also km/h, überholen...

Wenn da ne Zahl drinne ist oder das überholzeichen ist das jeweilige aufgehoben.
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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

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Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

15

Samstag, 16. November 2002, 03:34

oh leut müsst ihr immer alles besser und falsch wissen
wir nehmen den fichtenelch!
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