Dienstag, 17. Juni 2025, 17:12 UTC+2
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Original von Pidello
nö , wenn du in nen unfall verwickelt bist und auch nur irgendwas getrunken hast kriegste ne teilschuld. da hat die 0,3 promille grenze nix mehr zu sagen.
*Chefwetzer*
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Ab 0,3 Promille kann vermutet werden, daß Sie in einer unfallträchtigen Situation nicht so reagieren konnten, wie wenn Sie nüchtern gewesen wären und deshalb der Alkoholgenuß zum Unfall geführt hat. Dann haben Sie nach § 315c StGB eine „fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung“ begangen, die den Führerscheinentzug zur Folge hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pidello« (1. April 2003, 15:32)
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unregistriert
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Original von deggendorfer16
n bier hat 0,35 promille wenn mans mal so sagen will. du brauchst prakt ne stunde um 1 bier abzubauen
kaffe trinken und spazieren bringt nichts (kaffe machts schlechter da die leber noch mehr beschäftigt ist)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Klein_Michi« (1. April 2003, 20:02)
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Original von cyberdisaster
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Original von deggendorfer16
n bier hat 0,35 promille wenn mans mal so sagen will. du brauchst prakt ne stunde um 1 bier abzubauen
kaffe trinken und spazieren bringt nichts (kaffe machts schlechter da die leber noch mehr beschäftigt ist)
beide aussagen sind schlichtweg falsch, da n bier net pauschal 0,35 promille ethanol in deinem blut entspricht! außerdem beträgt die abbaurate 0,15%o/h !!
*Bikerbabe*
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