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Registrierungsdatum: 25. Dezember 2002

Beiträge: 442

Bike: MZ SM 125 (schwarz)

1

Sonntag, 22. Juni 2003, 10:46

Gesetz: Betrunkene mitnehmen?

Hi!

Gestern hat mir jemand geflüstert dass man aufm Moped hinten drauf keine betrunkene mitnehmen darf. Stimmt das?
Musste gestern nämlich einen betrunkenen hinten drauf mit nehmen... das war nimmer schön aber die Bullen wenn noch gekommen wären und was gesagt hätten dan wär ich ausgerastet...

also stimmts oder stimmts nicht?
MZ - I Y IT
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Registrierungsdatum: 29. März 2002

Beiträge: 562

Bike: KTM LC4 640 SM '05

Wohnort: Wettingen[AG] - Schweiz

2

Sonntag, 22. Juni 2003, 10:51

stimmt...genauso wie du im auto vorne auch keine betrunkenen mitnehmen darfst...
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Registrierungsdatum: 3. Dezember 2001

Beiträge: 4 380

Wohnort: Berlin

3

Sonntag, 22. Juni 2003, 11:00

Ab wann ist man betrunken? Ab wann nur angetrunken?
...and now we start with these nice little clouds.
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noway

unregistriert

4

Sonntag, 22. Juni 2003, 11:12

Wie ist das mit gewissen Admins hier im Forum ? Gelten die vom geisteszustand her auch als betrunken ?

Also, darf man stark geistig behinderte mitnehmen ?

cu
noway
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

5

Sonntag, 22. Juni 2003, 11:46

tolles posting, gratulation.

wo steht das? hab ich noch nie gehört, dass man keine besoffenen mitnehmen darf?! und warum soll man die nach hinten sitzen? dort können die genauso gut mal während der fahrt die handbremse reinhauen oder dem fahrer von hinten die augen zuhalten oder solche spässe.
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Registrierungsdatum: 10. Januar 2003

Beiträge: 271

Bike: Petite Ninja

Wohnort: Altbierstadt!

6

Sonntag, 22. Juni 2003, 11:47

Man darf vom Gesetz her Betrunkene mitnehmen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »t.r« (22. Juni 2003, 11:48)

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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

7

Sonntag, 22. Juni 2003, 11:50

aber auf m mopped .. ?? hatte damals als wir den abschluss feierten auch wen mit ca 1,X oder 2,x (?) promille hinten auf m roller, der hat immer so gezuckt und ich wär fast mit dem ganzen teil auf die omme geflogen :-/

( klar, so wie er hinten drauf sass .... ohne helm , und ich selber mit 0,5-0,x promille wärs schon net ganz ok gewesen ... jung und dumm halt 8o )
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hinni

unregistriert

8

Sonntag, 22. Juni 2003, 11:56

das Wort betrrunken ist nach der Regelung frei auslegbar. Ähnlich wie bei betrunkenen Fahrradfahrern oder auch Fußgängern. Wenn schwer in den Verkehr eingegriffen wird, ist es strafbar, das ist klar. Wenn man dabei betrunken im Straßenverkehr dieses tut, hat es die selben Konsequenzen wie betrunken Auto zu Fahren.

Bei Sozii gibt es ebenfalls keinen Wert dass man sagt "ab 2 Promille ist er betrunken". Fakt ist, wenn etwas passiert, weil Dein Sozius Dich beim fahren stört und betrunken ist, bist Du auf jeden Fall mitschuld und kannst nicht mit (vollständiger) Haftung durch die Versicherung rechnen.
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Registrierungsdatum: 13. September 2001

Beiträge: 819

Wohnort: Berlin

9

Sonntag, 22. Juni 2003, 12:03

Auffm Fahrrad zählt man so weit ich weiß ab 1,6 als betrunken.
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sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

10

Sonntag, 22. Juni 2003, 13:10

Zitat

Original von Psyco
Auffm Fahrrad zählt man so weit ich weiß ab 1,6 als betrunken.


ne, ab 1,6° können se dir was anhaben. aber wenn man in dem bereich ist bzw. drüber ist kann man eh kein rad mehr fahren.

haben letztens mit nem bullen geredet, als er einen von unseren mit 1,3 promille angehalten hat.
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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 1 062

Bike: keins Auto: Citroen Saxo

Wohnort: Berlin

11

Sonntag, 22. Juni 2003, 13:19

Zitat

Original von Psyco
Auffm Fahrrad zählt man so weit ich weiß ab 1,6 als betrunken.


Das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.

Baust aber n Unfall mit Fahrrad unter Alkeholeinfluss ist aber 0,3 Promille der Schein genauso wech.
:D Keine Signatur ist auch eine Signatur! :D
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Registrierungsdatum: 21. Juni 2003

Beiträge: 138

Bike: Möchtegern Mitofahrerin*lol*

Wohnort: BW

12

Sonntag, 22. Juni 2003, 18:20

Auch wenn es kein Gesetz gibt:)15, dass Fahrern untersagt Betrunkene aufm Motorrad mitzunehmen, des isch doch an sich schon so ne schwere Sache! Der hält sich eh doch kaum aufrecht oder fest und am Schluss schleift dann nemme des Knie sondern derjenige der betrunken mitfährt. Isch doch nemme schöön. Also ich würde es nicht riskieren ihn mitzunehmen. Gibt doch 100% auch andere Lösungen. Und wenn er keine fahrgelegenheit hat und des weiß, was sauft derjenige dann auch zuviel? :)bloed
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SEiCo

unregistriert

13

Sonntag, 22. Juni 2003, 22:17

kann dazu nur sagen:

laut gesetz darf man weder aufm moped noch im auto betrunkene beifahrer (rücksitzbank eingeschlossen) mitnehmen

betrunken ist man ab 1,1 promille bei motorrädern und autos, sowie rollern und mofas

bei fahrädern liegt die grenze wie schon gesagt bei 1,6 promille

bei fußgängern bei 2,0 promille

diese werte gelten nur, wenn man nicht auffält, sprich keinen scheiß macht
wenn man scheiße baut, ist man ab 0,3 sowieso dran, egal wo, ob im auto, aufm fahrrad oder zu fuß...



und das man be iwerten von 21,5 promille nicht mehr laufen oder fahrradfahren, geschweige denn autofahren kann is quatsch
es kommt immer darauf an, wie oft derjenige trinkt
mein kolege wurd von den bullen mit 2,5 promille blutalkohol vonner mofa gezogen, und der is damit ca 7 km gefahren...
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