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1

Montag, 30. Juni 2003, 16:46

Volljähriger bommerlundert 14jährige,ws blüht ihm ???

joa ernste frage,schreibt mal !

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2

Montag, 30. Juni 2003, 16:50

Wenns dem Mädel gefallen hat, nix.
;)
...and now we start with these nice little clouds.
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webkid

unregistriert

3

Montag, 30. Juni 2003, 16:53

nichts, sofern die eltern und das mädchen nix dagegen haben.

der beischlaf ist ab 14 jahren auch mit >18 jährigen unter oben genannten voraussetzungen erlaubt.
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Scout

*Verpeiler*

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4

Montag, 30. Juni 2003, 17:02

jop. haben die eltern da überhaupt nochwas zu melden?
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Com.Raphaezer

*The Legend*

Registrierungsdatum: 7. September 2001

Beiträge: 3 265

5

Montag, 30. Juni 2003, 17:05

ein kind...



welcher volljährige knallt denn ne 14jährige? :wand:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Com.Raphaezer« (30. Juni 2003, 17:06)

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6

Montag, 30. Juni 2003, 17:12

Zitat

Original von Com.Raphaezer
ein kind...



welcher volljährige knallt denn ne 14jährige? :wand:


tscja das kommt gelegentlich i den besten familien vor,hab da auch was gegen,aber manchmal gibts ja auch frühreifes gesöx,die auch noch richtig gut aussehen und da "nein!" zu sagen und sie von der bettkante stoßen,würdest du wohl auch nicht !
ich bin auch noch keine 18,mir gings lediglich mal um die rechtslage bei diesem heiklen thema *hähähm*

wenn ein volljähriger mit dem mädchen schläft und die eltern des mädchens es rausbekommen,es dem mädel aber gefallen hat,was kann einem dann blühen ?

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Matthias

Super Moderator

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7

Montag, 30. Juni 2003, 17:19

*lol* wir haben hier einen 19jährigen in der Klasse. Der hat eine 15jährige Freundin. Und wenn der Vater herausbekommt das er sie knallt, darf er sofort ausziehen. Dann will er nichts mehr mit ihm zu tun haben. Achja der Vater arbeitet bei der Kripo ^^
:P
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8

Montag, 30. Juni 2003, 17:22

Zitat

Original von Ironsnatch
*lol* wir haben hier einen 19jährigen in der Klasse. Der hat eine 15jährige Freundin. Und wenn der Vater herausbekommt das er sie knallt, darf er sofort ausziehen. Dann will er nichts mehr mit ihm zu tun haben. Achja der Vater arbeitet bei der Kripo ^^
:P


ja ausziehen *blab la*
kann er dafür rectlich belangt werden darum gehts mir und nicht um irgendwelche speziellen fälle,von wegen ausziehen oder so ???

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Matthias

Super Moderator

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9

Montag, 30. Juni 2003, 17:23

ja tschuldigung :( ;(

natürlich kann er da rechtlich belangt werden. Das ist Verführung Minderjähriger. Aus basta.
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O.mus

Super Moderator

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Beiträge: 13 248

10

Montag, 30. Juni 2003, 17:31

Zitat

Original von Com.Raphaezer
ein kind...



welcher volljährige knallt denn ne 14jährige? :wand:


naja der ex meiner kleinen schwester hat sich damals auch in se verkuckt .. da warse bloss 13... :rolleyes: und er 18 ( oder 19 ? ) ... scho krass aber wie gesagt sie sah auch net wie 13 aus ( vollausstattung sag ich nur *g* ).

wie ist das zb mit 20 und sagen wir mal 15-17 das is dann schon ok oder wie ?
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11

Montag, 30. Juni 2003, 17:32

den hätt ich mal gscheid vermöbelt...13 und 19.....ich glaub es geht los...demnächst werden schon die säuglinge angegraben, oda was??!
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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IchRockDieScheisse

unregistriert

12

Montag, 30. Juni 2003, 17:34

krieg ich auch nen Anfall, meine Fresse, 13 und 19 wo landen wir denn da?
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Matthias

Super Moderator

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Beiträge: 12 991

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13

Montag, 30. Juni 2003, 17:35

Zitat

Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


so da hast du es


achja nochwas:

Zitat

Unter 14 Jahren ist es nach § 176 StGB ein Offizialdelikt und stets strafbar, da in diesen Fall das Mädchen/der Junge als Kind angesehen wird. Dies gilt auch für den Fall, daß das Kind vorher bereits Geschlechtsverkehr hatte.
SpVgg Fürth

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthias« (30. Juni 2003, 17:36)

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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

14

Montag, 30. Juni 2003, 17:36

glaub mein dad war auch net begeistert ... btw war ich da auch nur so 16 :) aber meine mom nam das gelassen ( schliesslich war mein dad auch 16 und sie 21 als sie zusammenzogen ).

aber ich persönlich finds halt auch recht krank...

Aber kuckt euch mal die teenies an wie die rumrennen bzw aussehen , ich verschätz mich schon ab und an im alter ... früher, sprich vor ca 6-8 jahren war das doch net sooo krass oder ?

Ich mein ich seh lauter 12-15 jähriges volk mit tangas , tatoos ( freibad ) oder piercings.
naja wers braucht..
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

15

Montag, 30. Juni 2003, 18:06

x-Ray, fällst du gerne durch fragen auf, die mit einer Minute Googlen geklärt wären?

Die Rechtslage is so:

Beide unter 14, is kein Problem, wenn keiner was sagt. Ebenfalls isses so, wenn beide zwischen 16 und 18 sind.

Wenn einer über 14, der andere unter 14 is, gehts richtig zur Sache, weil das ne Offizialtat is. Da muss der Staat auf jeden Fall ermitteln...

Wenn du aber jetzt 18 und älter bist, und sie unter 16 (also dein Fall), dann gibts sexueller missbrauch von jugendlichen. d.h. du darfst sie nicht bedrohen (zwangslage) oder ihr geld dafür bieten.

Das wird aber auch nur dann verfolgt, wenn jemand Anzeige erstattet.

Wenn deine Freundin da halt schon 14 is, un du sie nicht dazu drängst, passiert dir nichts.
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