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Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: EX---RS 125 - Bj.97 - silber---EX,yzr 400 3tj
Wohnort: Hamburg - West
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Wohnort: Hamburg - West
Zitat
Original von Com.Raphaezer
ein kind...
welcher volljährige knallt denn ne 14jährige?
Super Moderator
Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001
Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...
Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW
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Zitat
Original von Ironsnatch
*lol* wir haben hier einen 19jährigen in der Klasse. Der hat eine 15jährige Freundin. Und wenn der Vater herausbekommt das er sie knallt, darf er sofort ausziehen. Dann will er nichts mehr mit ihm zu tun haben. Achja der Vater arbeitet bei der Kripo
Zitat
Original von Com.Raphaezer
ein kind...
welcher volljährige knallt denn ne 14jährige?
Registrierungsdatum: 9. April 2002
Bike: KTM 690 SMC-R + Suzuki RM-Z450 Supermoto
Wohnort: Remschcoast
Super Moderator
Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001
Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...
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Zitat
Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat
Unter 14 Jahren ist es nach § 176 StGB ein Offizialdelikt und stets strafbar, da in diesen Fall das Mädchen/der Junge als Kind angesehen wird. Dies gilt auch für den Fall, daß das Kind vorher bereits Geschlechtsverkehr hatte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthias« (30. Juni 2003, 17:36)
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