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Registrierungsdatum: 15. September 2002

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Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

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1

Samstag, 10. Januar 2004, 13:50

Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtwagen?!

Moin Moin
Hab da ma ne Frage:
Also, mein Vater hat vor nem halben Jahr n 5er Bmw (e39) gebraucht gekauft.Baujahr 99, also 4,5Jahre alt.
Der Wagen stammt vom Händler und hat daher 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.Da is jede Menge elektronisches Spielzeug drin was so langsam den Geist aufgibt.Kurz nach dem kauf war das Telefon kaputt.Wurde von ner BMW Werke repariert und der Verkäufer (is kein Bmw Händler) hats gezahlt.
Jetzt is das Display vom Boardcomputer kaputt, der Fensterheber auf der Fahrerseite geht nichtmehr und einer der automatisch ablendenden Spiegel blendet nichtmehr ab.
Gleiche Spiel wie mit dem Telefon.Zum Bmw Händler, der will natürlich sein Geld haben (ca. 300€ für Fensterheber und Display), nur der Verkäufer will nur die Hälfte, also 150€ zahlen.Er begründet das mit dem Argument dass wir dann in einem Gebrauchtwagen neue Teile hätten die nie mehr kaputt gehen.

Meine Frage:
Darf der das oder muss er rein rechtlich den gesamten Betrag zahlen?
Hat man nicht nach x Beantstandungen ein Recht auf Rückgabe des Wagens?
Erst mal als erstes,...
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Registrierungsdatum: 8. Januar 2003

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2

Samstag, 10. Januar 2004, 14:42

wenn garantie drauf is,muss er das zahlen!!!!!
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Registrierungsdatum: 7. November 2003

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Bike: Suzuki GS 500 E; Auto: E46 318td

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3

Samstag, 10. Januar 2004, 16:41

Gewährleistung ist Gewährleistung, kann sich kein Händler drüber wegsetzen.

Hier herrscht ein klarer Sachmangel (mangelhafte Beschafftenheit und/oder Verwendbarkeit). Der Händler muss nun nachbessern oder nachliefern (würde hier aber nicht gemacht werden).
Er muss also voll für die Reparaturkosten aufkommen. Falls er das nicht glaubt, soll er mal das BGB lesen, da steht das alles haargenau drin! Und da gibts so eine Regelung, wie von ihm angeführt, definitiv nicht.
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Beiträge: 775

Bike: Suzuki GS 500 E; Auto: E46 318td

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4

Samstag, 10. Januar 2004, 16:45

Nach dem 2. fehlgeschlagenem Nachlieferungs-/Nachbesserungsversuch hast du den Anspruch, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Evtl. kannst du sogar Schadensersatz einfordern, aber nur bei Eigenverschuldung des Händlers.

Ich bin mir aber nicht sicher, wie das hier ist. Angenommen, das Display würde 3x kaputtgehen, wäre die Sache für mich klar. Aber wenn immer andere Sachen den Geist aufgeben, zweifel ich daran, dass du den Wagen einfach zurückgeben kannst, auch wenn mehr als 2x unterschiedliche Sachen kaputtgehen.

Klar ist die Sache, wenn z.B. dein CD-Player zum 3. Mal kaputt geht. Aber bei einem Auto ... hmm ... würdet ihr darauf bestehen, das Auto zurückgeben zu wollen, würde das wahrscheinlich zu einer individuellen Rechtssprechung kommen, nehme ich an. Der Händler würde auf das Recht der Nachbesserung bestehen ...
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Registrierungsdatum: 15. September 2002

Beiträge: 1 752

Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

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5

Samstag, 10. Januar 2004, 16:55

Ok, erstmal danke für die Antworten.
Naja, das mit dem zurück geben des Autos war auch nur ne Frage, eigentlich wollen wir ihn ja behalten.Mit dem Motor, Fahrwerk und Verbrauch sind wir sehr zufrieden, es nervt nur dass das Spielzeug kaputt geht.
Erst mal als erstes,...
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

6

Samstag, 10. Januar 2004, 17:23

Zitat

Original von sto
Gewährleistung ist Gewährleistung, kann sich kein Händler drüber wegsetzen.

.


Na was denkst denn!


gewährleistung: gewährleistung bekommt man, wenn teile defekt sind und sich nach dem kauf erst bemerkbar machen , aber vor dem kauf schon bestanden haben, oder wenn der defekt beim kauf schon bestanden hat.
zu deutsch: machste ne probefahrt und befindest das auto als gut und kaufst es, dann hast du null chancen gegen den verkäufer einen gewährleistungsanspruch durchzusetzen da du das auto als fehlerfrei befunden hast. deshalb sichern sich verkäufer mit einer garantie ab, die du zahlst! lies weiter:

garantie: du bekommst teile, egal ob sie nach dem kauf oder vor dem kauf schon defekt waren, auf jeden fall kostenlos ersetzt. ausnahme verschleißteile. bei händlern bezahlste die garantie im preis meist nach vereinbarung immer mit (meist deshalb, weil du wählen kannst zwischen garantie und gewährleistung). sie beläuft sich zwischen 300 - 500 euro, kommtauf ps zahl an und umfang (auto oder wohnmobil).

im endeffekt, willste 300 - 500 euro handeln, nimmste einfach ohne garantie und nur mit gewährleistung, die dir aber im prinzip null bringt! du hast dein auto dann billiger, bekommst aber nchts ersetzt.
PS: vati iss gebrauchtwagenhändler ;o)

infos zur garantie unter http://www.progarant.de/

du hast in der headline gewähleitung geschrieben, im thread garantie, was habt ihr? meist bekommt ihr auch sachen bei neuwagen auf kulanz geregelt.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (10. Januar 2004, 17:32)

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fwmone

unregistriert

7

Samstag, 10. Januar 2004, 19:34

Zunächst: der Gebrauchtwagenhändler muss bei Garantie für die Reparatur aufkommen. Allerdings müsste man das Fahrzeug direkt zu ihm bringen, so dass er die Reparatur vornimmt oder dann wiederum an eine andere Werkstatt weitergibt. Ihm Kosten von außen aufzubürden kann nicht Sinn der Sache sein, wenn er es selbst günstiger machen könnte. Er könnte sich jedoch auch mit dem BMW-Händler einverstanden erklären, was hier prinzipiell deswegen vorliegen könnte, da er es schon einmal tat. Egal, tut hier sowieso nicht viel zur Sache.

@ sto: eine absolut unzureichende Anwendung des BGB. Einfach nur den Gesetzestext anzuwenden, reicht hier ganz und gar nicht aus. Im Gesetz steht Grundsätzliches drin, selten Details. Ich könnte jetzt genaueres sagen, wenn ich einen aktuellen Palandt oder Münchener Kommentar hier hätte; leider sind die Dinger verdammt teuer, weshalb ich nur in der Uni-Bibliothek darauf zurückgreifen kann.

Jedenfalls ist alleine durch Auslegung des Gesetzestextes davon auszugehen, dass bei einem kaputten Bordcomputer-Display nicht gleich die eigentliche Funktionstüchtigkeit des kompletten Autos in Frage gestellt wird. Was ist denn dann, wenn dein Spiegel wackelt? Ist auch ein Sachmangel, der aber keinesfalls zu einer Rückgabe berechtigen kann. Anders aber, wenn durch konstant auftretende verschiedene Defekte das Fahrzeug immer wieder fahruntüchtig ist.

Wie gesagt, genauer kann ich leider auch nicht werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (10. Januar 2004, 19:35)

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Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

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8

Samstag, 10. Januar 2004, 19:46

Hm, nach dem neuen EU Recht müssen die Händler doch Garantie geben oder das Auto als defekt/Bastlerfahrzeug verkaufen (sowas les ich ständig in Ebay)?
Jetzt ist die Frage:
Müssen die Händler nun eine Garantie oder eine Gewährleistung geben.

Bei Gewährleistung müsste er es also nicht zahlen, bei Garantie muss er für den Schaden aufkommen?!

Unser Händler handelt mit Mittelklasse und Oberklasse wagen (fast nur a4, e klassen und 5er) und hat keinerlei Werkstatt.Er ist einverstanden mit der Reperatur bei Bmw, will aber nur die hälfte zahlen.
Erst mal als erstes,...
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fwmone

unregistriert

9

Samstag, 10. Januar 2004, 20:46

Das mit dem neuen EU-Recht ist kompliziert und nur schwer zu durchblicken.

Aber: nein, eine Garantie ist nicht zwingend. Die sog. Sachmängelhaftung muss mindestens ein Jahr geboten werden. Das Problem bei der Sachmängelhaftung: der Käufer muss nach sechs Monaten nachweisen, das der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat.


Ah cool, bei der Gelegenheit habe ich doch noch was gefunden: das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt nur bei zweimaligen Auftreten eines nicht ganz unerheblichen Mangels. Demnach müsste ich mit meiner o. g. Interpreation so halbwegs richtig liegen.
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10

Sonntag, 11. Januar 2004, 15:12

das was du da bei ebay liest ist vollkommender quatsch! dieses eu recht gilt nur für gewerbe
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