Tuesday, June 17th 2025, 7:36pm UTC+2
You are not logged in.
fwmone
Unregistered
Quoted
Original von Lois
PS: Der Geschädigte ist noch 17 und hätte zu dem Zeitpunkt (2:20 Uhr Nachts) nicht mehr auf der Party sein dürfen. Das ganze wohl auch noch mit der Einwilligung mit seinem Vater der beim BGS Arbeitet.
Hätte das auch noch eine Bedeutung vor Gericht?
This post has been edited 1 times, last edit by "PsyFly" (Feb 3rd 2004, 8:43pm)
fwmone
Unregistered
Quoted
Original von PsyFly
du weißt doch nicht, wieviel Promille er hatte... 2,0 Promille sind schneller erreicht, als man denkt.
edit: hast doch bestimmt schonmal son Alkohol-Selbsttest gemacht in deiner Jurastudium-Laufbahn.
This post has been edited 1 times, last edit by "fwmone" (Feb 3rd 2004, 8:47pm)
fwmone
Unregistered
Quoted
Original von Zamar
Warscheinlich wird die Strafe gemildert aber dafür muß man sich in psychologische Behandlung begeben wegen Alkoholsucht....Beim Trunkenheitsfahrten wird man doch ab (ich glaube) 1,6 Promille als "Alkoholkrank" angesehen oder?