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16

Donnerstag, 11. März 2004, 13:02

genau.
ich hab selbst schon 2mal angehaltenwegen einem im graben liegendem fahrzeug.
zum glück handelte es sich immer um lapalien.
also nix schlimmes.
hab erst den erste hilfe kurs gemacht wegen THW.
und da wurde einem beigebracht, wenn man nicht wissentlich jemandem schaden zufügt (z.B zum wiederbeleben den am boden liegenden tritt) kann man dafür nicht haftbar gemacht werden.
man ist sogar versichert gegen schäden die einem beim hilfge leisten passieren
Bremse erst wenn du Gott siehst!

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17

Donnerstag, 11. März 2004, 17:13

was braucht man eigentlich für a1 ..
reicht da "Ausbildung in erster Hilfe"
hab da letzts jahr einen 8 doppelstunden dauerndenden kurs absolviert..
cu
angel
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Wallimar

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18

Donnerstag, 11. März 2004, 17:25

Da brauchst du die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen"
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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19

Donnerstag, 11. März 2004, 17:26

Naja, es gibt da so ein Gesetz, wenn man sich selber gefährden würde muss man keine Hilfe leisten, haben wir beim Erste Hilfe Kurs gelernt, ich muss keinem Helfen wenn ich mich in Gefahr bringe, der hat gesagt ich muss mich dann auch nicht mit blut vollschmieren.

Glaub nicht das das Assi ist, ich würds auch von keinem erwarten, ausserdem könnt ich das nichtmal wenn einer so richtig harte Verletzungen hat den anzufassen.

Mir egal was ihr denkt.
Ausserdem hab ich beim Motorrad keine Aids-Handschuhe dabei...
Und es reicht wenn ich nen minimalen Kratzer habe für ne Ansteckung.
Und es gibt ja nicht nur Aids.

Zitat

Da könnt ich echt kotzen! Den REttungsdienst anzurufen und die Unfallstelle mittels Warndreieck abzusichern ist echt nicht zuviel verlangt!


Das is ja wohl klar.
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20

Donnerstag, 11. März 2004, 17:35

Zitat

Original von Wallimar
Da brauchst du die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen"


so ein kack dann hab ich das umsonst gemacht dachte ich kann das für a1 verwenden..
cu
angel

EDIT:
hab aber in dem kurs auch wiederbelebung/mund zu mund beatmung gemacht...
müsste eigentlich die lebensrettenden sofortmaßnahmen mit einschließen..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AngelBuffy« (11. März 2004, 17:39)

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Wallimar

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21

Donnerstag, 11. März 2004, 18:03

Also wenn's ein richtiger Erste-Hilfe-Kurs war, dann ist der mehr "wert" wie ein normaler Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs und er zählt für den Führerschein.
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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22

Donnerstag, 11. März 2004, 18:22

ja warn ja auch 8 doppel stunden.
cu
angel
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