Samstag, 3. Mai 2025, 16:18 UTC+2
Du bist nicht angemeldet.
Registrierungsdatum: 23. September 2001
Bike: Suzuki GSX 750 '01, Peugeot 406
Wohnort: Westerwald
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Verbrater« (24. April 2004, 11:25)
Zitat
Wann hat der Auszubildende ein Recht auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Dem Auszubildenden kann unter bestimmten Voraussetzungen, Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt gewährt werden.
Ein Azubi erhält BAB, wenn er nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt ( rund 1 Stunde für jeden Weg).
Diese Voraussetzung muß allerdings nicht erfüllt werden, wenn der Azubi über 18 Jahre alt, verheiratet ist oder war und mit mindestens einem Kind zusammenlebt, oder wenn der Azubi aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kann.
BAB wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Die Höhe des BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung, dem Alter und dem Familienstand. Eigenes Einkommen wird angerechnet, das Einkommen der Eltern oder ggf. des Ehepartners/der Ehepartnerin, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig - am besten vor Beginn der Ausbildung - bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes gestellt wird.
Kontaktadresse: Berufsberatung (BIZ) des Arbeitsamtes
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit und tips-n-trips Jugendinformation Stuttgart
Zitat
Original von Öli
(ist haftpflicht eigentlich ne pflicht-versicherung?)
dicke fi***n ist wie mofa fahren. es macht nur so lange spaß, bis man dabei von freunden gesehen wird.