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Zitat
Original von Cleaner
Eigentlich habe ich gedacht, dass wenn man heute beim Händler ein gebrauchtes Auto kauft eine Gebrauchtwagengarantie dabei ist?!
Ein Händler fordert 230,- Euro von mir, wenn ich eine Garantie aufs das Auto haben will.
Ist der gesetzlich nicht dazu verpflichtet, mir eine Garantie zu geben??
Danke![]()
*alles gestellt*
Registrierungsdatum: 25. Januar 2004
Bike: R6 und VR6 (noch beim händler)
Wohnort: KA
fxstbi
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (3. Mai 2004, 15:07)
Zitat
Gewehrleistung muss er dir geben !!!! Bei der Garantie können dir kosten entstehen .......z.b. für die Anfahrt usw....
Bei der Gewehrleistung die er geben muss kannst du fahrtkosten spritkosten usw....... geltend machen.
Und neuerdings is das so das der Händler dir im ersten Jahr beweisen muss dass der Fehler nicht da war .......!!!
Zitat
Original von Lionel Hutz
einfach kaufen und "verzichten" du hast die garantie nämlich trotzdem auch wenn gegenteiliges im vertrag stehen sollte
Zitat
Original von cyberz
Er darf dafür kein Geld verlangen. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet dir auf einen Gebrauchtwagen ein Jahr Händler-Garantie zu geben!
Grüße,
Tim
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (3. Mai 2004, 17:47)
*alles gestellt*
Registrierungsdatum: 25. Januar 2004
Bike: R6 und VR6 (noch beim händler)
Wohnort: KA
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lionel Hutz« (3. Mai 2004, 17:48)
Zitat
Original von Cleaner
Gehen die 250 Tacken dann an eine Versicherung und die gibt mir die Garantie? Sonst wäre es ja idiotisch. Wenn das so wäre, würde ichs wahrscheinlich auch machen. Da kann ich mir sicher sein, dass ich 2 Jahre ordentliche Garantie habe. Kann ja gut sein, dass der Händler in einem Jahr pleite ist.
Zitat
Original von Lionel Hutz
"angenommen du machst eine probefahrt und entdeckst keinen fehler. und der fehler macht sich erst 3 monate später bemerkbar, dann kannste dir eigentlich abschminken das auf gewährleistung ersetzt zu bekommen, denn du musst nachweisen das der fehler bereits vor oder beim kauf bestanden hat... relativ schwieirg..."
eben nicht
Zitat
Cleaner Gehen die 250 Tacken dann an eine Versicherung und die gibt mir die Garantie? Sonst wäre es ja idiotisch. Wenn das so wäre, würde ichs wahrscheinlich auch machen. Da kann ich mir sicher sein, dass ich 2 Jahre ordentliche Garantie habe. Kann ja gut sein, dass der Händler in einem Jahr pleite ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (3. Mai 2004, 18:21)
fxstbi
unregistriert
Zitat
Original von streetbikers.de
Zitat
Original von Lionel Hutz
"angenommen du machst eine probefahrt und entdeckst keinen fehler. und der fehler macht sich erst 3 monate später bemerkbar, dann kannste dir eigentlich abschminken das auf gewährleistung ersetzt zu bekommen, denn du musst nachweisen das der fehler bereits vor oder beim kauf bestanden hat... relativ schwieirg..."
eben nicht
erzähl was du möchtest, mir egal, seit 20 jahren läufts bei uns so und nicht anders und immer im rechtsstreit gewonnen...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (3. Mai 2004, 20:19)
Zitat
Original von fxstbi
[
Schön für dich, aber dein Gelaber ist halt leider nicht haltbar. Das sind irgendwelche Infos zusammengezogen und dann noch bisschen mit Praxis kombiniert, rechtlich aber grottig falsch..
Zitat
Original von streetbikers.de
Zitat
Original von fxstbi
[
Schön für dich, aber dein Gelaber ist halt leider nicht haltbar. Das sind irgendwelche Infos zusammengezogen und dann noch bisschen mit Praxis kombiniert, rechtlich aber grottig falsch..
1. ich laber niicht ich schreibe,
2. wenn du das sagst und es für richtig hälst, dann mach es so.
3. ja es ist end schön für mich.
Quelle: ADAC
Zitat
Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Zitat
Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (4. Mai 2004, 13:50)