Original von DaBomb
hättest in dein angebot einfach reinschreiben sollen
"Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich"
Quasi eine Invitatio ad offerendum (Aufforderung zum Angebot) draus machen? Das ist schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich kann man so schon eine IaO einleiten, so macht man es häufig auch in Katalogen (wobei die dort sowieso schon an sich gelten). Gerade bei eBay ist es aber so, dass die Auktionen eben verbindliche Anträge darstellen sollen. Bei Online-Angeboten ist vor allem entscheidend, wie sie sich gegenüber dem Benutzer insgesamt darstellen.
Ich bin daher ehrlich gesagt unschlüssig.
@ Ninja: "bedingt" trifft es irgendwie.