Mittwoch, 1. Mai 2024, 23:05 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 27. Oktober 2001

Beiträge: 3 852

Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl

1

Mittwoch, 19. Mai 2004, 13:32

Sex in der öffentlichkeit!?!

was passiert wenn man dabei erwischt wird, hab mal in nem bgb gelesen das es geldstrafen oder sogar freiheitsstrafen dafür giebt. :rolleyes:

ne bekannte meinte sie kennt jemand der hätte mal 1500 euro strafe bezahlen müssen. :P

wer weiß was genaueres darüber?? bestimmt falk der kennt sich in solchen rechtlichen sachen aus!? :daumen:

THXle
Official Member of the Lochen-Crew
Knieschleifer?
:hammer:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 1. November 2003

Beiträge: 2 883

Bike: Suzuki GSX-R750

Wohnort: Stülohw

2

Mittwoch, 19. Mai 2004, 13:42

quatsch... ich glaub da passiert nix.. oder sollte man sich sorgen machen?
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

3

Mittwoch, 19. Mai 2004, 13:43

Wahrscheinlich "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder sowas.

Aber 1500 EURO sind vielleicht schon ein bisschen utopisch. Ich denke, wenn du das in nem öffentlichen Park hinter nem busch machst, und man muss es sehen wollen, um es zu sehen, dann wird das nich so schlimm sein.

Wenn du allerdings mitten in der Standt, mittags nen Porno drehst und die Leute sich belästigt fühlen, dann kanns dafür schon auch hohe Geldstrafen geben.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
  • Zum Seitenanfang

BuschieB

unregistriert

4

Mittwoch, 19. Mai 2004, 13:43

Das läuft soweit ich mich da noch recht erinnere unter Ärgerniss wegen öffentlicher Belästigung.

Naja, dass das sehr teuer ist, kann schon gut sein.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 27. Oktober 2001

Beiträge: 3 852

Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl

5

Mittwoch, 19. Mai 2004, 13:46

Zitat

Original von Tristan
Wenn du allerdings mitten in der Standt, mittags nen Porno drehst und die Leute sich belästigt fühlen, dann kanns dafür schon auch hohe Geldstrafen geben.


ich meine natürlich nicht mitten auf nem markt-platz sondern schon irgendwo abgelegen
Official Member of the Lochen-Crew
Knieschleifer?
:hammer:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Mai 2002

Beiträge: 620

Bike: Yamaha Yzf - R6 '01

Wohnort: Essen

6

Mittwoch, 19. Mai 2004, 14:05

wenn trotzdem jemand vorbeikommt und das nicht mag - die polizei ruft dann bekommt ihr schon mächtig ärger ;) is ja verboten :P
... let us die young or let us life forever ...
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

7

Mittwoch, 19. Mai 2004, 15:03

RE: Sex in der öffentlichkeit!?!

Zitat

Original von honk
was passiert wenn man dabei erwischt wird, hab mal in nem bgb gelesen das es geldstrafen oder sogar freiheitsstrafen dafür giebt. :rolleyes:


Im Bürgerlichen GesetzBuch stehen keine Strafandrohungen, sondern im StrafGesetzBuch.

Und zwar...

StGB § 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.   nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.   nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1
bestraft wird.

StGB § 183 a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 1 062

Bike: keins Auto: Citroen Saxo

Wohnort: Berlin

8

Mittwoch, 19. Mai 2004, 15:17

:D Keine Signatur ist auch eine Signatur! :D
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. Februar 2004

Beiträge: 396

Bike: MZ SM

Wohnort: Karlsruhe

9

Mittwoch, 19. Mai 2004, 15:19

RE: Sex in der öffentlichkeit!?!

Zitat

Original von fwmone
(1) Ein Mann , der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Und eine Frau darf das dann oder wie? 8o Und dann sag mal noch einer was von wegen, Frauen haben zu wenig rechte :)24
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 27. Oktober 2001

Beiträge: 3 852

Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl

10

Mittwoch, 19. Mai 2004, 15:34

RE: Sex in der öffentlichkeit!?!

Zitat

Original von fwmone
StGB § 183 a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.



srich wenn ich mich im wald verstecke dann hab ich das ja nich absichtlich gemacht :P oder??
Official Member of the Lochen-Crew
Knieschleifer?
:hammer:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

11

Mittwoch, 19. Mai 2004, 16:11

schon lustig das es gesetzlich verboten ist seinen "natürlichen pflichten" nach zu eifern...
  • Zum Seitenanfang

maRcusW

unregistriert

12

Mittwoch, 19. Mai 2004, 16:40

darf ich in der öffentlichkeit einen haufen setzen?
  • Zum Seitenanfang

Speedfreak

Super Moderator

Registrierungsdatum: 26. Mai 2002

Beiträge: 4 905

Wohnort: 36088 Hünfeld

13

Mittwoch, 19. Mai 2004, 17:20

Zitat

Original von maRcusW
darf ich in der öffentlichkeit einen haufen setzen?


lol

erstens kann ich mir net vorstellen, dass das sehr gemütlich ist und zweitens wird das wohl genauso erregung öffetnlichen ärgernisses sein

ot: ich denk ma wennde in irgendeinem wald oder feld **** stört dsa keine sau ...
Way too fast, way too fast
Gonna be the first and last
Shoot ya down, shoot ya down
Flamin' Wreck you hit the ground
Up for a week
Don't need no sleep
Cause I'm a SPEEDFREAK

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Speedfreak« (19. Mai 2004, 17:21)

  • Zum Seitenanfang

Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

14

Mittwoch, 19. Mai 2004, 17:30

Zitat

Original von Speedfreak TDR

ot: ich denk ma wennde in irgendeinem wald oder feld **** stört dsa keine sau ...


Stimmt. Hat damals auch keiner gemerkt :rolleyes:
SpVgg Fürth
  • Zum Seitenanfang

SuperSamuel

unregistriert

15

Mittwoch, 19. Mai 2004, 17:56

meinetwegen können die da richtig abkassieren, hab keine probleme damit... *gg*
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten