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Registrierungsdatum: 2. November 2004

Beiträge: 45

16

Mittwoch, 2. Februar 2005, 14:34

Hallo,

was wäre wenn ich das Ganze als Kleingewerbe anmelden würde. Auf einer Seite habe ich folgendes Gefunden:

Kaufleute:

unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), das für den Geschäftsverkehr ein paar verschärfte Bestimmungen enthält.

----------------------------------------------------------------------------------------------


Kleingewerbetreibende hingegen:

unterliegen denselben Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die auch für Privatpersonen gelten



Würde dies dann nicht bedeuten, dass ich als Kleingewerbetreibender keine Gewährleistungsrechte oder Rückgaberechte geben muss?

Danke.
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17

Mittwoch, 2. Februar 2005, 15:10

gewerbe bleibt gewerbe, das was du dort gelesen hast hat eher auswirkungen auf vertragsabschlüsse und pflichten anderen gegenüber (Finanzamt, Geschäftspartner usw.), nicht auf die pflicht zur gewährleistung...

als kaufmann hast du gewisse rechte und pflichten wie Buchführungspflicht, eröffnung von Bilanzen und Inventar, mündliche Bürgschaften möglich, Firmierung möglich...

als "nicht" Kaufmann hat man es um einiges einfacher, da reicht z.B. eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als Buchführung, zwecks Umsatznachweis (sofern man gewisse grenzen nicht überschreitet).
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18

Mittwoch, 2. Februar 2005, 15:32

ha, der thread kommt ja wie gerufen.

ich hab vor mir quasi als 2. finanzielles standbein n kleines ebay-gewerbe bzw. nen onlineshop aufzubauen.

würd mich auch mal so auf nen umsatz von 400€/mtl. festlegen.
das wären dann ca. 5000€ umsatz im jahr, also müsst ich mich ja weder um ust. noch mwst. kümmern?! richtig?

steuererklärung sollte ja auch kein hexenwerk sein wenn man schön alle rechnungen archiviert, oder?
ehrlich gesagt hatte ich aber noch nie son formular in der hand, also quasi 0 ahnung.
betrifft die steuererklärung nur das gewerbe ansich oder fließen da auch meine privaten ein- und ausgaben mit rein?
was genau muss denn bei so ner steuererklärung alles angegeben werden?

mit nem gewerbeschein hab ich ja dann prakitsch auch zugang bei großhändlern und kann da meine sachen zum weiterverkauf einkaufen, richtig?

muss außer mit dem gewerbeamt und dem finanzamt sonst noch was geklärt werden? werd ich dann automatisch mitglied in der ihk?
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fwmone

unregistriert

19

Mittwoch, 2. Februar 2005, 16:49

Durch die Anmeldung eines Gewerbes wirst du nicht automatisch zum Kaufmann. Erst sobald du dich beim Amtsgericht als Kaufmann eintragen lässt und du sodann die Bezeichnung "e. K." mitführen darfst, bist du Kaufmann.

Die Gewährleistungspflicht bleibt davon in der Tat unberührt.

Zitat

Original von headless
steuererklärung sollte ja auch kein hexenwerk sein wenn man schön alle rechnungen archiviert, oder?
ehrlich gesagt hatte ich aber noch nie son formular in der hand, also quasi 0 ahnung.
betrifft die steuererklärung nur das gewerbe ansich oder fließen da auch meine privaten ein- und ausgaben mit rein?
was genau muss denn bei so ner steuererklärung alles angegeben werden?

mit nem gewerbeschein hab ich ja dann prakitsch auch zugang bei großhändlern und kann da meine sachen zum weiterverkauf einkaufen, richtig?

muss außer mit dem gewerbeamt und dem finanzamt sonst noch was geklärt werden? werd ich dann automatisch mitglied in der ihk?


Steuererklärung ist sicher machbar, aber es ist eben trotzdem nicht ganz einfach. Auch private Ein- und Ausgaben können mit reinfließen. Du machst ja dann eine "richtige" Steuererklärung wie jeder andere auch.
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20

Mittwoch, 2. Februar 2005, 17:12

boah, ich hab den ganzen mist hier in ordner verpackt im regal stehen. wenn das nicht so durcheinander einsortiert wäre.... :wand:
hab so ein formular letztes frühjahr ausgefüllt, mit hilfe eines Dozenten (Rechtsanwalt) was kein großes ding :daumen:
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21

Mittwoch, 2. Februar 2005, 17:21

Buchführung musst du ja als Kaufmann ab 350.000E umsatz pro Jahr oder 30.000E betreiben. (scheisse Text vergessen)
nix
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fwmone

unregistriert

22

Mittwoch, 2. Februar 2005, 17:55

Zitat

Original von $chw@ob
boah, ich hab den ganzen mist hier in ordner verpackt im regal stehen. wenn das nicht so durcheinander einsortiert wäre.... :wand:
hab so ein formular letztes frühjahr ausgefüllt, mit hilfe eines Dozenten (Rechtsanwalt) was kein großes ding :daumen:


Was studierst du noch mal?
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23

Mittwoch, 2. Februar 2005, 17:55

joa, das nennt sich dann doppelte buchführung ;)

ich hab allerdings ab Umsatz 260.000€ und Gewinn größer 25.000€ im kopf, wer drüber ist -> doppelte buchführung!
ist hier aber alles unwichtig...

wer ein gewerbe betreibt MUSS den wareingang und den warenaugang dokumentieren (mit Belegen), das ist bei einem kleinen Nebengewerbe wie z.B. ebay verticker nach feierabend jedoch kein problem.....
zur gewinnermittlung wird im normalfall eine Überschussrechnung aufgestellt, aus welcher der gewinn (im normalfall *g) ersichtlich wird....

bei allen weiteren fragen was steuern angeht entweder fleißig googeln oder noch besser nen steuerberater fragen...

[edit]

Studiert hab ich nicht, hab Fortbildungen besucht :)
hab ende 2003 den technischen Fachwirt gemacht und anschließend den Betriebswirt (HWK) -> ehemals Betriebswirt des Handwerks...
Schwerpunkt ist eher Betriebsführung, allerdings hatten wir auch einige Stunden "Steuern und Recht".... (Wie kannst du sowas nur Studieren? ;))

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »$chw@ob« (2. Februar 2005, 18:03)

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24

Mittwoch, 2. Februar 2005, 18:55

Also dann Danke für Eure Antworten. Nur noch eine Frage: Neben den Gewährleistungsrechten, was gibt es da noch? Z. B. ein Rückgaberecht?
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fwmone

unregistriert

25

Mittwoch, 2. Februar 2005, 18:57

Ja, bei Versandverträgen.
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26

Mittwoch, 2. Februar 2005, 19:00

Sonst noch irgendwas?
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fwmone

unregistriert

27

Mittwoch, 2. Februar 2005, 19:11

Du bist eben an die typischen Regelungen des Gesetzes gebunden; die jetzt alle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen.
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