Wednesday, May 7th 2025, 5:58pm UTC+2
You are not logged in.
BuschieB
Unregistered
Date of registration: Apr 22nd 2002
Quoted
Original von sleepwalker
ist das nicht so, dass man sich aussuchen kann sozialstunden oder geldstrafe?
fwmone
Unregistered
Quoted
Original von Aerox
Quoted
Original von fwmone
Wobei die Staatsanwaltschaft nicht einfach ein Urteil des Richters umändern darf. Den speziellen Fall Umwandlung in Geldstrafe oder umgekehrt macht der Richter selbst. Die Staatsanwaltschaft treibt nur bei.
Aus welchen § nimmst du das?
fwmone
Unregistered
Quoted
Original von Aerox
Quoted
Original von fwmone
Weiß ich nicht auswendig, weil das irgendwelche hinterletzten Verwaltungsvorschriften sind.
Hab nämlich in der StPO nix gefunden![]()
Wird wahrscheinlich in der Justizbeitreibungsordnung stehen![]()