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Vogty

unregistriert

1

Samstag, 21. August 2004, 17:37

Rechtliche Frage

Hallo,

ich hab mir vor ca. 2 Monaten eine KTM LC2 gebraucht gekauft. Baujahr 98, ca.24tkm auf dem Tacho. Die Maschine hat einen guten Eindruck gemacht. Er wollte 1150€ dafür, hab ihn auf 1000€ runetrgehandelt. Maschine lief einwandfrei und die erste Woche war auch nichts. Im vertrag steht, wie üblich, gekauft wie gesehen. ich hab eine Rechnung das im September letzten jahres der komplette Motor von nem Dorfhändler in seinem Kaff repariert wurde.
Nachd er ersten Woche iste rstma die Tachowelle kaputt gegangen. in der zweiten Woche der E-Starter. Nach nem Monat bekam sie Zündaussetzer bis sie nimmer lief. Nu steht se beim Händler. Der Hat Zündungsdeckel aufgemacht, alles verrostet. Händler meint die Kurbelwelle wurde nicht getauscht, das Polrad ist so mit der Kurbelwelle "verbacken" (angerostet) dass man es nimmer runter bekommt. Motor also Schrott.
Händler sagt die Maschien muss längere zeit im Wasser gestanden haben. Davon hat der Verkäufer aber nichts erwähnt.
Kann man den Kauf anfechten? Ist ja ein versteckter Mangel...oder so...hab kompletten Rechtschutz...will nru wissen ob sowas geht...

MfG
Thomas
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Blackrider

unregistriert

2

Samstag, 21. August 2004, 17:43

wenns von privat is und gekauft wie gesehn kannste nix machen

daher kauft man normal nur maschinen beim händler der ne garantie geben MUSS

aber so hast die arschkarte gezogen
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fwmone

unregistriert

3

Samstag, 21. August 2004, 17:53

Es bestehen sogar vergleichsweise gute Chancen. Zum einen handelt es sich um einen Sachmangel, zum anderen wurde vermutlich eine Information verschwiegen.

Egal wie, entweder der Händler oder ein Gutachter (letzteres ist üblich) muss den Schaden und die Ursache nachweisen. Mit der Rechtsschutzversicherung bist du da auf der sicheren Seite.
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Vogty

unregistriert

4

Samstag, 21. August 2004, 17:56

Wie sollt ich deiner Meinung nach vorgehen Falk?
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fwmone

unregistriert

5

Samstag, 21. August 2004, 18:48

Anwalt, ganz klar.
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DMDoniz

***Der Schweigende***

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Beiträge: 1 422

Bike: GSX-R 750 K2, Honda Civic EJ9

Wohnort: Friedrichshafen am Bodensee

6

Samstag, 21. August 2004, 19:46

jo nimm nen Anwalt und lass ein Gutachter es sich anschauen. Kostet zwar ne Menge, aber das Geld bekommst zurück falls du gewinnst. War bei meinem Kumpel auch so. Der hat das Komplette Geld bekommen und die Maschine wurde vom alten Besitzer nie geholt, jetzt gehört die ihm auch noch und er kann sie noch in Einzelteilen verkaufen

soviel Glück muss man haben :(
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Zitat


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7

Samstag, 21. August 2004, 19:50

arglistig verschwiegen lässt sich auch bei gewährleistungsausschluss anfechten
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RaGaZzO

unregistriert

8

Samstag, 21. August 2004, 19:53

Zitat

Original von fwmone
Anwalt, ganz klar.


wieso immer sofort zum anwalt? man kann doch auch versuchen es anders zu regeln... erst wenn das nicht klappt kann man zum anwalt gehen...
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fwmone

unregistriert

9

Samstag, 21. August 2004, 19:56

Zitat

Original von RaGaZzO

Zitat

Original von fwmone
Anwalt, ganz klar.


wieso immer sofort zum anwalt? man kann doch auch versuchen es anders zu regeln... erst wenn das nicht klappt kann man zum anwalt gehen...


Weil er eine Rechtsschutzversicherung hat und der Anwalt sofort richtig gegen den Verkäufer vorgeht.
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RaGaZzO

unregistriert

10

Samstag, 21. August 2004, 20:04

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von RaGaZzO

Zitat

Original von fwmone
Anwalt, ganz klar.


wieso immer sofort zum anwalt? man kann doch auch versuchen es anders zu regeln... erst wenn das nicht klappt kann man zum anwalt gehen...


Weil er eine Rechtsschutzversicherung hat und der Anwalt sofort richtig gegen den Verkäufer vorgeht.


meiner meinung nach sind die leute die immer sofort wegen jedem scheiß zur polizei und zum anwalt gehen die leute, die mich als kleines kind beim fußballspielen immer von der wiese verscheucht haben weil es denen zu laut war.
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fwmone

unregistriert

11

Samstag, 21. August 2004, 20:17

Zitat

Original von RaGaZzO

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von RaGaZzO

Zitat

Original von fwmone
Anwalt, ganz klar.


wieso immer sofort zum anwalt? man kann doch auch versuchen es anders zu regeln... erst wenn das nicht klappt kann man zum anwalt gehen...


Weil er eine Rechtsschutzversicherung hat und der Anwalt sofort richtig gegen den Verkäufer vorgeht.


meiner meinung nach sind die leute die immer sofort wegen jedem scheiß zur polizei und zum anwalt gehen die leute, die mich als kleines kind beim fußballspielen immer von der wiese verscheucht haben weil es denen zu laut war.


Ist also ein arglistiges Verschweigen einer relevanten Gegebenheit beim Verkauf eines teuren Motorrades mit dem Wegjagen von einer Wiese gleichzusetzen?
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fwmone

unregistriert

12

Samstag, 21. August 2004, 20:29

Zitat

Original von RaGaZzO
selbstverständlich nein, das hab ich ja garnicht behauptet, ich finde es nur schwachsinnig sofort immer mit dem anwalt zu kommen, vielleicht braucht man es doch garnicht.


Hier verkaufte kein Händler.

Vogty wollte einen rechtlichen Rat und ich kann ihm aus meiner Erfahrung und meiner Studienpraxis nur den Tipp geben, direkt einen Anwalt aufzusuchen um dort ordentlich beraten zu werden. Anwalt heißt ja nicht gleich Klage vor dem Gericht.
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