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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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1

Sonntag, 12. September 2004, 17:11

Garantie - Regelung (bei ebay)

die Garantie nicht eindeutig ausschließt, muss sie doch vom verkäufer gegeben werden?!
Bin auf meiner Suche nach einer Wintermaschine
hierauf gestoßen..
das bedeutet doch, dass der Verkäufer sämtliche Schäden, die daran entstehen, selbst blechen muss?!
Das wär ein sehr sehr genialer Kauf..
Bitte schnell antworten
thx

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Com. Rapp« (12. September 2004, 17:56)

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AoRHotte

unregistriert

2

Sonntag, 12. September 2004, 17:15

würde nicht gehen....er schreibnt doch , was alles kaputt ist !


ausserdem macht man sowas nicht..also andere leute verscheissern !!!
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

3

Sonntag, 12. September 2004, 17:16

ich weiß.. is unmoralisch.. aber für 3,50€ ein bike. und en jahr garantie....
wenn das ginge....

Meinungen?!
was passiert wenn der Motor mal streikt, oder ne Felge bricht oder so?!
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Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

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4

Sonntag, 12. September 2004, 17:18

Zitat

Original von Kingmueller
ich weiß.. is unmoralisch.. aber für 3,50¬ ein bike. und en jahr garantie....
wenn das ginge....

Meinungen?!
was passiert wenn der Motor mal streikt, oder ne Felge bricht oder so?!


dann muss es reperiert werden :daumen:

so jetzt mal im ernst, also bei privatem gebraucht kauf besteht normalerweise keinerlei gewährleistung
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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5

Sonntag, 12. September 2004, 17:20

DOCH
Laut geltendem Recht muss ein Privatverkäufer 1 Jahr garántie geben, es sei denn, er schließt sie ausdrücklich aus.. Tut dieser Verkäufer aber nicht!
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Registrierungsdatum: 7. Juli 2004

Beiträge: 56

Bike: Aprilia Dorsoduro 750 Factory

Wohnort: Nürnberg

6

Sonntag, 12. September 2004, 17:21

das geht noch über ne woche, ich schätz ma das wird nich bei den 3,50 € bleiben...
A1 - Theorie: 06.06.2005
A1 - Praxis: 08.06.2005
A/B - Theorie: 29.03.2007
B - Praxis: 23.05.2007
A - Praxis: 21.06.2007

Allesamt aufs 1. mal BESTANDEN :-)
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fwmone

unregistriert

7

Sonntag, 12. September 2004, 17:50

Zitat

Original von Kingmueller
DOCH
Laut geltendem Recht muss ein Privatverkäufer 1 Jahr garántie geben, es sei denn, er schließt sie ausdrücklich aus.. Tut dieser Verkäufer aber nicht!


FALSCH
Garantie muss niemand geben, Garantie ist eine freiwillige Leistung. Gewährleistung ist das richtige.

ABER
es stimmt - solange der Privatverkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausschließt (und das ist gar nicht so einfach, wie es bei eBay oft gemacht wird), muss er sie für zwei Jahre lang erfüllen. Der Unternehmen kann nicht ausschließen.
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DerHetzer

* Fahrschlampe *

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Beiträge: 1 987

Wohnort: Delirium

8

Sonntag, 12. September 2004, 18:01

wenn das einer mit mir machen würde was du vor hast, der würde von mir keinen cent kriegen, dafür aber pizza, werbepost, zeitschriftenabos und mailbomben
Corehard? COFFEECORE!!!
________________________________________________
"Spare, lerne, leiste was, dann haste, kannste, biste was!"
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Wohnort: Mannheim

9

Sonntag, 12. September 2004, 18:28

Ich weiss nicht, aber wer im Vertrag Gewährleistung nicht explizit ausschliesst (ebay, aber dann bitte anständig), ist doch selber schuld.

Nur weils die Geflogenheit ist, es nicht auszuschliessen...
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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10

Sonntag, 12. September 2004, 21:25

Also:

ich bin im Recht.. und wenn der nich innerhalb von einer woche noch nachträglich den gewährsleistungsausschluss einbaut,hab ich en neues bike .-)
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Der_FLo

* miri-lover/Vorstand *

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Bike: Ford Fiesta 1.1 v. 90

Wohnort: Dessau

11

Sonntag, 12. September 2004, 21:32

und wenn man bedenkt das du mit 17 gar nicht bei ebay steigern dürftest.. und wenn dich keiner bei dem Kunden anscheisst.
*
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Bike: KTM 690 SMC-R + Suzuki RM-Z450 Supermoto

Wohnort: Remschcoast

12

Sonntag, 12. September 2004, 21:37

und dir is auch klar, das der bestimmt nich ja und amen sagt sondern sich das nicht gefallen lässt, dann kannste dir erstmal nen anwalt zulegen was enorme kosten verursacht, von zeitaufwand und stress mal abgesehen
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Hamburg... lebe aber in Hessen

13

Sonntag, 12. September 2004, 21:41

Ich bin einfach nur schockiert, dass man auf solche Ideen kommen kann ... ehrlich ! ! !

Die Sachmängelhaftung greift aber nur, für Schäden die nicht genannt sind und die bei der Übernahme entdeckt werden. D.h wenn Du die Kiste abholst und sie springt beim Versuch des Startens nicht an, kannst Du von Ihm verlangen das er diesen Fehler behebt. Wenn Du jedoch dann nach 3 Monaten z.B. einen neuen Kettensatz brauchst oder einen Kolbenfresser hast, dann musste selber zahlen !!!
"The only thing necessarc for the triumph of evil is for good men do nothing !!!"

Die ultimative Seite für Nakedfahrer!!! :-)

"BURN RUBBER... NOT YOUR SOUL !"
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fwmone

unregistriert

14

Sonntag, 12. September 2004, 21:45

Zitat

Original von naked125
Ich bin einfach nur schockiert, dass man auf solche Ideen kommen kann ... ehrlich ! ! !

Die Sachmängelhaftung greift aber nur, für Schäden die nicht genannt sind und die bei der Übernahme entdeckt werden. D.h wenn Du die Kiste abholst und sie springt beim Versuch des Startens nicht an, kannst Du von Ihm verlangen das er diesen Fehler behebt. Wenn Du jedoch dann nach 3 Monaten z.B. einen neuen Kettensatz brauchst oder einen Kolbenfresser hast, dann musste selber zahlen !!!


Hängt davon ab, ob es ein Materialfehler bei Übergabe war.

Natürlich ist die Idee trotzdem schwachsinnig.
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Beiträge: 431

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Hamburg... lebe aber in Hessen

15

Sonntag, 12. September 2004, 21:50

Naja... wenn er schreibt sie springt sofort an... dann muss sie es auch machen... macht sie es nicht, dann muss er diesen Mängel beheben.

Nur wenn z.B. der Kolbenfresser auftritt, dass kann man von außen ja nicht sehen... also. Und ich glaube nicht, dass es sich lohnen würde einen Gutachter für so ein altes Teil einzuschalten.

Die Idee ist einfach bescheuert... ehrlich... und dann heißt es immer das ich ein schlechter Mensch bin... aber auf so eine Idee bin ich echt noch nicht gekommen...
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