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Rebell

unregistriert

1

Sonntag, 2. Januar 2005, 00:50

Gefängnisstrafe mit 16?

Wie ist das wenn man mit 16 zb. Mord begeht (also bis 18 )? kann man dann ins gefängnis kommen? Ich meine nicht Jugendhaft oder so etwas. Sondern eben ins "richtige" Gefängnis?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebell« (2. Januar 2005, 00:51)

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Bike: Honda CBR 125 R offen

Wohnort: Friedrichshafen, Stadt der Asylanten :D

2

Sonntag, 2. Januar 2005, 00:51

warum? willst jemand abmurksen?? :)) :wand:

Zitat

Original von Wallimar
Der O.mus verteilt Freibier aufm YBC?! 8o

:daumen:
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Wohnort: Kölle

3

Sonntag, 2. Januar 2005, 00:51

jugendhaft ist ein richtiges gefängnis!

man bekommt für mord 10 jahre.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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da_meat

war: /v)e@T

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4

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:26

12, lebenslang oder nicht?
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5

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:31

10 Jahre?wer sagt denn sowas?

Rebell es macht mir schon etwas Angst dass du hier so eine Frage stellst!Und noch mehr Angst macht mir,dass hier so schnell ohne Bedenken geantwortet wird :P

Zitat

Oh scheiße ich hab so angst davor mich irgendwann mal so zu verletzen das ich nimmer allein scheißen könnt oder sowas...oh weh wenn des jemand für mich machen müsste dann einer den ich nie mehr wieder seh.

:)41
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6

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:31

ich wurde mal mit 13 angezeigt man konnt emir aber nix weil ich keine 14 war, YIIIIIHAAAA
nichts über

METALLICA - THE UNFORGIVEN
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da_meat

war: /v)e@T

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Wohnort: Burkina Faso

7

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:33

ich hab mir beim lesen schon gedacht das der 1. sofort fragt, warum er das wissen will, dann hab ichs aber vergessen (uglysmiley) ey, fraum gibts hier eigentlich keinen Ugly-Smilie? Ich liebe den smiley also haut den bitte mal rein ihr geilen Admins :daumen:
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Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

8

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:33

Zitat

Original von da_meat
12, lebenslang oder nicht?


höchststrafe bei jugendlichen ist 10 jahre, nicht lebenslänglich.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Beiträge: 1 179

Bike: Klappasaki ZX-9R

9

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:33

Wissts ihr das alles aus eigener Erfahrung oda was? ?(
mfg Smoki
:)11
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Pelzkugel

unregistriert

10

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:34

Zitat

Original von Atomic
ich wurde mal mit 13 angezeigt man konnt emir aber nix weil ich keine 14 war, YIIIIIHAAAA


zwecks Mord? ^^
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da_meat

war: /v)e@T

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2003

Beiträge: 2 307

Bike: Goldwing

Wohnort: Burkina Faso

11

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:37

Zitat

Original von Böser_Wolf

Zitat

Original von da_meat
12, lebenslang oder nicht?


höchststrafe bei jugendlichen ist 10 jahre, nicht lebenslänglich.


oh, hab vergessen das es für jugendliche ist. Irgendwie vergesse ich heute alles, hab anscheinend vorgestern zu viel gesoffen :daumen:
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Registrierungsdatum: 9. April 2004

Beiträge: 381

Bike: RS 125 Bj.2000

Wohnort: Heilbronn

12

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:38

würd mich auch mal interessieren,wass du angestellt hast :D

Zitat

Oh scheiße ich hab so angst davor mich irgendwann mal so zu verletzen das ich nimmer allein scheißen könnt oder sowas...oh weh wenn des jemand für mich machen müsste dann einer den ich nie mehr wieder seh.

:)41
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Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

13

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:38

Zitat

Original von Smoki
Wissts ihr das alles aus eigener Erfahrung oda was? ?(
mfg Smoki


jo, ich schreibe grad aus der jva ossendorf. :P :P :P
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Tutti

unregistriert

14

Sonntag, 2. Januar 2005, 01:44

Zitat

Original von Böser_Wolf

Zitat

Original von Smoki
Wissts ihr das alles aus eigener Erfahrung oda was? ?(
mfg Smoki


jo, ich schreibe grad aus der jva ossendorf. :P :P :P



naja du gehst mit ish online :daumen:

ontopic:
schau doch mal das Jugendgericht, da kannste dich informieren :P
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fwmone

unregistriert

15

Sonntag, 2. Januar 2005, 08:09

Zitat

Original von Böser_Wolf
jugendhaft ist ein richtiges gefängnis!


Richtig, wobei dann schon noch die "richtige" JVA gewählt wird. Der Betrüger sitzt schließlich auch nicht neben dem Raubmörder.

Das Jugendrecht kann i Ü bis 21 Jahre angewendet werden, sofern der "junge Erwachsene" noch nicht reif genug für das Erwachsenenstrafrecht scheint.
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